Anzeige einer Nebentätigkeit im Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) des Oberbürgermeisters gemäß § 8 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister zeigt dem Rat der Stadt Essen eine Nebentätigkeit im Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) an. Die Anzeige erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung ist ein seit 2001 bestehendes, unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren berufen und setzen sich aus Vertretenden der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie der Politik zusammen. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Beratung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Auseinandersetzung mit europäischen und internationalen Nachhaltigkeitszielen.
Die Berufung des Oberbürgermeisters erfolgte durch den Bundeskanzler am 10. Februar 2026. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, hat die Ausübung dieser Tätigkeit als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst am 17. August 2026 genehmigt. Die Tätigkeit steht laut Vorlage in einem fachlichen Zusammenhang mit Fragen der nachhaltigen Stadt- und Gesellschaftsentwicklung und berührt Themenbereiche der kommunalen Aufgabenwahrnehmung. Ziel ist es, Erfahrungen aus der kommunalen Praxis in die Beratungen des Gremiums einfließen zu lassen. Der Rat der Stadt Essen soll die Anzeige der Tätigkeit zur Kenntnis nehmen.
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- 16.09.2026anstehend