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Bezirksvertretung VIII

Nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60, Abs.1, S.3 GO NRW

1470/2026/BV VIII 06.10.2026 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

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✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel soll die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen. Gegenstand der Entscheidung ist die Nutzung des Schulhofs der Georgschule im Zeitraum vom 28. August 2026, 12:00 Uhr, bis zum 30. August 2026, 22:00 Uhr, im Rahmen des Wottelfestes.

Der Antrag auf Sondernutzung des Schulhofs sowie des Parkplatzes wurde am 25. August 2026 bei der Immobilienwirtschaft eingereicht. Laut Angaben der Immobilienwirtschaft liegen seitens der Schulleitung und der Immobilienwirtschaft keine Bedenken gegen die Nutzung vor. Dem Veranstalter des Wottelfestes war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt, dass für die Sondernutzung des Schulgrundstücks ein gesondertes Genehmigungsverfahren bei der Immobilienwirtschaft notwendig ist und hierfür die Zustimmung der Bezirksvertretung erforderlich ist.

Da die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung erst am 6. Oktober 2026 stattfindet und eine Sondersitzung während der Sommerpause als nicht zweckmäßig und wirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wurde, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW durch den Bezirksbürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung VIII erlassen. Diese Entscheidung wird dem Gremium nun zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt.

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Ort

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