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Bezirksvertretung III

Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Wohnumfeld Frohnhauser Platz

1542/2026/BV III 30.09.2026 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

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✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich in ihrer Sitzung am 30. September 2026 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die das Wohnumfeld am Frohnhauser Platz betrifft. Ein Bürger hat sich zu diesem Thema schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt.

Im Rahmen des Verfahrens haben das Ordnungsamt sowie das Amt für Straßen und Verkehr als zuständige Fachbereiche Stellungnahmen zu der Eingabe abgegeben. Zudem wurde die Essener Versorgungs-Betriebe (EVB) aufgrund des dort stattfindenden Wochenmarktbetriebs über den Vorgang informiert.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahmen der beteiligten Ämter zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme wäre die Angelegenheit formal erledigt. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen. Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen.

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Dokumente

Ort

📍 Frohnhauser Platz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Frohnhauser Platz.

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