Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Waldinsel auf dem Frohnhauser Platz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich in ihrer Sitzung am 30. September 2026 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich einer Waldinsel auf dem Frohnhauser Platz. Der Verein „Waldinseln Ruhr“ hat sich hierzu schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt.
Dem Vorgang liegt zudem eine Stellungnahme des Umweltamtes für den Geschäftsbereich Umwelt, Verkehr und Sport als zuständiger Fachbereich bei. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe des Vereins sowie die Stellungnahme des Umweltamtes zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme wäre die Angelegenheit formal erledigt, wobei die Bezirksvertretung die Möglichkeit behält, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026anstehend