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Vorlage

Verwendung des Jahresüberschusses 2025

1577/2026/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟡 In Beratung Nächste Station: 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen legt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2025 vor. Die Ergebnisrechnung der Stadt zum 31. Dezember 2025 weist einen Gesamtergebniswert von 1.072.393,88 EUR aus. Davon entfallen 886.263,71 EUR auf den Produktbereich 17, der die rechtlich unselbständigen Stiftungen umfasst. Da diese Mittel zweckgebunden für Stiftungszwecke verwendet werden müssen, werden sie als sonstige Sonderposten ausgewiesen und stehen der Stadt nicht zur freien Verfügung.

Das für die Stadt Essen verfügbare Jahresergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich somit auf 186.130,17 EUR. Gemäß den geltenden Regelungen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen wird dieser bilanzielle Jahresüberschuss mit der Feststellung des Jahresabschlusses automatisch der Ausgleichsrücklage zugeführt. Eine alternative Umbuchung in die allgemeine Rücklage ist durch einen Beschluss des Rates nach der Gemeindeordnung NRW möglich.

Durch die Zuweisung des Überschusses erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage von 86.303.982,48 EUR zum Jahresende 2024 auf 86.490.112,65 EUR zum 31. Dezember 2025. Die Vorlage dient dem Ausschuss und dem Rat zur Kenntnisnahme der Bilanzentwicklung und der Verwendung der Mittel.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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