Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 09.09.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Änderung der Hauptsatzung
- 4.Verwendung des Jahresüberschusses 2025Zur Vorlage · 1577/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2025 vor. Die Ergebnisrechnung der Stadt zum 31. Dezember 2025 weist einen Gesamtergebniswert von 1.072.393,88 EUR aus. Davon entfallen 886.263,71 EUR auf den Produktbereich 17, der die rechtlich unselbständigen Stiftungen umfasst. Da diese Mittel zweckgebunden für Stiftungszwecke verwendet werden müssen, werden sie als sonstige Sonderposten ausgewiesen und stehen der Stadt nicht zur freien Verfügung.
Das für die Stadt Essen verfügbare Jahresergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich somit auf 186.130,17 EUR. Gemäß den geltenden Regelungen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen wird dieser bilanzielle Jahresüberschuss mit der Feststellung des Jahresabschlusses automatisch der Ausgleichsrücklage zugeführt. Eine alternative Umbuchung in die allgemeine Rücklage ist durch einen Beschluss des Rates nach der Gemeindeordnung NRW möglich.
Durch die Zuweisung des Überschusses erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage von 86.303.982,48 EUR zum Jahresende 2024 auf 86.490.112,65 EUR zum 31. Dezember 2025. Die Vorlage dient dem Ausschuss und dem Rat zur Kenntnisnahme der Bilanzentwicklung und der Verwendung der Mittel.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 5.Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung und der Beteiligungsrichtlinien
- 6.Junior Uni Essen gGmbH hier: Verkauf der Anteile an die Jugendhilfe Essen gGmbH mit anschließender Verschmelzung
- 7.ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KG hier: Sachstandsbericht
- 7.aEssener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH hier: Umfirmierung und Gründung einer neuen TochtergesellschaftZur Vorlage · 1265/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1265/2026/2) sieht eine Umstrukturierung der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) zum 1. Januar 2027 vor. Das operative Geschäft soll in eine neu zu gründende Essener Arbeit-Betriebsgesellschaft mbH ausgegliedert werden. Die bisherige EABG soll in die Zukunftswerk Arbeit, Bildung und Qualifizierung Managementholding GmbH (ZAG) umfirmiert werden, um künftig als geschäftsleitende Managementholding für die Steuerung von Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen zu fungieren. Der Beschluss umfasst die Neufassung der Gesellschaftsverträge sowie die Anpassung der Unternehmensgegenstände der Arbeit & Bildung Essen GmbH und der Bfz-Essen GmbH.
Im Zuge der Ausgliederung gehen 145 Mitarbeitende gemäß § 613a BGB auf die neue Betriebsgesellschaft über, wobei die neue Arbeitgeberin alle Rechte und Pflichten übernimmt. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung. Die Geschäftsführung der Firmengruppe soll in Personalunion beim bisherigen Geschäftsführer verbleiben. Aufgrund sinkender Mitarbeiterzahlen ist die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates vorgesehen.
Für die neue Betriebsgesellschaft sind städtische Zuschüsse in Höhe von 1.580 TEUR für das Jahr 2027 sowie 1.480 TEUR ab 2028 geplant. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt auf Basis eines kommunalen Interesses an der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Durch die Entsendung von sechs Mitgliedern in den Aufsichtsrat und eine im Gesellschaftsvertrag verankerte Weisungskette wird die Einflussnahme der Gesellschafterversammlung auf die ZAG sowie die Tochtergesellschaften ABEG, BFZ und die neue Betriebsgesellschaft sichergestellt. Die Verwaltung ist ermächtigt, notwendige Vertragsanpassungen und Vollmachten vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (5. Sitzung)
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 8.Gesundheitszentren Essen gGmbH hier: Weiterentwicklung des Standortes St. Vincenz und Gründung der MVZ Gesundheitszentren Essen gGmbHZur Vorlage · 1622/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterentwicklung des Standortes St. Vincenz sowie die Gründung der MVZ Gesundheitszentren Essen gGmbH entscheiden. Im Zentrum der Vorlage steht die Genehmigung einer Geschäftsbereichsausweitung der Gesundheitszentren Essen gGmbH durch die Anmietung und Nutzung von Haus B in Essen-Stoppenberg. Diese Fläche soll bis mindestens 2031 als temporäre Lösung für medizinische und pflegerische Angebote, darunter Pädiatrie, Kinderchirurgie und Demenz-Wohngemeinschaften, dienen. Der Betrieb ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Für die Ausstattung des Gebäudes ist im Haushaltsjahr 2027 eine Kapitaleinlage der Stadt Essen von bis zu 1.600.000 EUR vorgesehen. Im Anlaufjahr 2027 werden Umsatzerlöse von etwa 2,0 Mio. EUR erwartet, wobei ein Fehlbetrag von rund 353.000 EUR durch die Gesundheitszentren Essen gGmbH aufgefangen werden soll. Die jährliche institutionelle Förderung bleibt bei 1,415 Mio. EUR.
Zudem wird die Gründung der MVZ Gesundheitszentren Essen gGmbH als Schwestergesellschaft beantragt, um vertragsarztrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die Stadt Essen soll sich mit einem Anteil von 49 % an dieser neuen Gesellschaft beteiligen, wofür im Jahr 2026 eine Stammeinlage von 12.250 EUR geleistet wird. Die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH wird mit 51 % beteiligt sein. Zur Sicherstellung der Zulassung des MVZ übernimmt die Stadt eine modifizierte Ausfallbürgschaft für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und Krankenkassen mit einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR und einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Gesellschafts- und Stimmbindungsverträge abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (5. Sitzung)
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 9.Beauftragung zur Planung einer Feuer- und Rettungswache Süd gemäß den Bedarfsplänen für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- 9.1TOP 5: Ergänzungsantrag: Neubau einer Feuer- und Rettungswache Süd, Ruhrtalstraße 101 hier: Beauftragung der GVE mit Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–3 HOAI), Vorlage 0981/2026/3Zur Vorlage · 1649/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt/Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Neubau der Feuer- und Rettungswache Süd in der Ruhrtalstraße 101 gestellt. Ziel des Antrags ist es, den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Beauftragung der GVE mit Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–3 HOAI) um verschiedene Transparenz- und Kontrollmechanismen zu erweitern.
Die Ratsgruppe fordert eine detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276, die wesentliche Risiken wie Baugrundrisiken, topografische Herausforderungen bei der Erschließung, Baupreissteigerungen sowie die Herleitung von Sicherheitszuschlägen und Management-Gebühren ausweist. Zudem wird die Darstellung verschiedener Kosten- und Terminszenarien sowie die Festlegung von Risikopuffern für die Haushaltsplanung beantragt. Vor der Beauftragung von Bauleistungen soll ein Baubeginnbeschluss vorgelegt werden, der einen aktualisierten Projektzeitplan und die Auswirkungen möglicher Verzögerungen auf die gesetzlichen Hilfsfristen enthält.
Des Weiteren beantragt die Ratsgruppe eine verbindliche Vertragsgestaltung mit der GVE, ein Nachtragsmanagement zur Begrenzung von Kostensteigerungen sowie eine halbjährliche Berichterstattung über den Projektstand an die zuständigen Fachausschüsse. Der Antrag umfasst zudem Anforderungen an einen nachhaltigen, klimagerechten Baustandard und die Einbindung der betroffenen Freiwilligen Feuerwehren aus Kettwig und Werden/Heidhausen sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX. Die Ratsgruppe begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Einsatzbereitschaft im südwestlichen Stadtgebiet dauerhaft sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 01.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung)
- 30.09.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (6. Sitzung)
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (7. Sitzung)
- 10.Errichtung punktueller Fahrzeugabsaugungen an diversen Standorten der Feuerwehr Essen
- 11.Sachstand zur Durchführung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote im Primarbereich gebundener Ganztagsförderschulen („Ganztag Plus“) und überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im PrimarbereichZur Vorlage · 1272/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote „Ganztag Plus“ im Primarbereich gebundenen Ganztagsförderschulen sowie zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Offenen Ganztag (OGS) im Haushaltsjahr 2026 befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für das Schuljahr 2026/2027. Für diesen Zeitraum wird die Eröffnung von sechs Betreuungsgruppen an fünf Förderschulen sowie ein zusätzlicher Bedarf für den OGS prognostiziert.
Der überplanmäßige Mehrbedarf in der Produktgruppe 1.03.12.01 beläuft sich auf insgesamt 13,42 Millionen Euro, wobei 13,23 Millionen Euro auf den OGS und 190.000 Euro auf das Programm „Ganztag Plus“ entfallen. Nach Abzug von Mehrerträgen in Höhe von 2,1 Millionen Euro verbleibt ein ungedeckter Fehlbetrag von 11,32 Millionen Euro. Die Personalkosten für acht Stellen im Bereich „Ganztag Plus“ werden für das Schuljahr 2026/2027 mit 450.800 Euro veranschlagt.
Die Sachkosten setzen sich aus den Mehraufwendungen der JHE und RGE zusammen. Die Finanzierung erfolgt über die Mittelbereitstellung zur Produktgruppe 1.03.12.01, wobei der Mehrbedarf voraussichtlich das Jahresergebnis beeinflusst. Die Mehraufwendungen werden aufgrund gesetzlicher Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII sowie vertraglicher Verpflichtungen gegenüber den Eltern als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 11,32 Millionen Euro gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW beschließt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (7. Sitzung)
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 12.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.03.05.01 (Gesamtschulen) im Haushaltsjahr 2026 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1430/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 655.400 Euro für die Produktgruppe der Gesamtschulen im Haushaltsjahr 2026. Nachdem bereits im Juni 2026 Mittel in Höhe von 914.600 Euro bereitgestellt wurden, reichen diese laut Vorlage aufgrund der Kostenentwicklung nicht aus, um den weiteren Finanzbedarf zu decken.
Die Ursachen für den zusätzlichen Bedarf liegen in veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht absehbar waren. Zu den wesentlichen Mehraufwendungen zählen vertraglich bedingte Kostensteigerungen bei der RGE Servicegesellschaft Essen mbH, die aus allgemeinen Preissteigerungen und tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen resultieren. Diese betreffen Leistungen wie die Mittagsverpflegung, Küchenkräfte, Hausmeistervertretungen sowie Sicherheitskräfte. Zudem werden höhere Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, gestiegene Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie Aufwendungen für die Erstausstattung der neu gegründeten Gesamtschule im Park aufgeführt. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Neuabschluss eines Lizenzvertrages für eine Mobile-Device-Management-Lösung, bedingt durch steigende Schülerzahlen.
Die Verwaltung stellt fest, dass es sich bei den Maßnahmen um gesetzliche Pflichtaufgaben und vertragliche Verpflichtungen handelt, die sachlich und zeitlich unabweisbar sind. Die Deckung der beantragten Mittel soll vorrangig durch Einsparungen im Geschäftsbereich erfolgen; darüber hinausgehende Bedarfe würden das Jahresergebnis 2026 belasten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch die zuständigen Ausschüsse und eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 13.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in der Produktgruppe 1.05.06.01 "Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“Zur Vorlage · 1566/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt für das Haushaltsjahr 2026 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.020.000 Euro. Die Mittel sind für die Produktgruppe 1.05.06.01 vorgesehen, welche die Förderung anderer Träger der Wohlfahrtspflege umfasst. Der Antrag basiert auf einem prognostizierten Anstieg der Transferaufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW).
Nach Angaben der Verwaltung werden die Aufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich 38,02 Millionen Euro betragen, was einer Überschreitung des geplanten Ansatzes von 4,02 Millionen Euro entspricht. Ein wesentlicher Teil dieses Mehrbedarfs resultiert aus dem Bereich des Pflegewohngeldes. Während die Anzahl der Leistungsempfänger im Jahr 2026 voraussichtlich leicht unter dem Planwert liegen wird, steigen die durchschnittlichen Kosten pro Person deutlich an. Die prognostizierten Kosten pro Empfänger und Monat belaufen sich auf etwa 826 Euro, während für die Planung 686 Euro veranschlagt waren.
Zusätzlich wird ein Anstieg bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen, wie Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, erwartet. Hier wird eine Überschreitung des Planwertes um 0,92 Millionen Euro prognostiziert, was auf den demografischen Wandel und steigende Pflegebedarfe zurückgeführt wird. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll zu Lasten des Jahresergebnisses erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittel bereitstellen kann.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 14.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1562/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 vorgelegt. In der Produktgruppe „Sonstige soziale Leistungen“ zeichnet sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1.530.000 Euro gegenüber dem ursprünglichen Planansatz von 4,60 Millionen Euro ab.
Dieser Mehraufwand resultiert aus steigenden Fallzahlen bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Empfänger von Wohngeld sowie bei Leistungen aus dem Kindergeld mit Kinderzuschlag. Als Ursachen werden gesetzliche Änderungen, wie das Starkes-Familien-Gesetz und die Wohngeldreform, sowie die Aufarbeitung von Rückständen angeführt. Die Mehraufwendungen werden als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft, da es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, deren Leistungsgewährung mit der Antragstellung fällig wird.
Sofern keine Deckungsmittel innerhalb des Amtes für Soziales und Wohnen gefunden werden, erfolgt die Finanzierung der Transferaufwendungen zu Lasten des Jahresergebnisses. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Bereitstellung der Mittel beschließt, nachdem der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ihre Empfehlungen abgegeben haben. Die Ausschusssitzungen sind für den 7. und 13. Oktober 2026 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 14. Oktober 2026 erfolgen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertete die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in der Produktgruppe 1.05.21.01 „Eingliederungshilfe nach SGB IX“Zur Vorlage · 1561/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag auf die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Haushaltsjahr 2026 innerhalb der Produktgruppe 1.05.21.01 für die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Aufgrund steigender Empfängerzahlen, insbesondere bei Integrationshilfen in Schulen, sowie höherer Stundensätze bei Assistenzleistungen wird ein Mehrbedarf von 16.420.000 Euro über dem Planansatz prognostiziert. Die Gesamtaufwendungen für das Jahr 2026 belaufen sich nach Schätzungen auf rund 35,5 Millionen Euro.
Die Vorlage führt aus, dass die Abrechnungen der Eingliederungshilfe sowie die Summen der Vorjahre Steigerungen zwischen 112 % und 128 % im Vergleich zum Vorjahr aufweisen. Der jährliche Gesamtbedarf wird in einem Bereich zwischen etwa 16 Millionen Euro und 35,5 Millionen Euro ausgewiesen. Zudem werden Aufwendungen für illegal Drogenabhängige in einer Höhe von circa 1,07 Millionen Euro bis 1,43 Millionen Euro angeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 16.420.000 Euro beschließt. Die Finanzierung des ungedeckten Mehrbedarfs soll über die Produktgruppe 1.05.21.01 erfolgen. Sollten im Sozialamt bzw. im Geschäftsbereich 5 keine weiteren Deckungsmittel generiert werden können, erfolgt die Finanzierung zu Lasten des Jahresergebnisses. Die Leistungen werden als gesetzliche Pflichtaufgaben nach SGB IX beschrieben. Der Beratungsprozess in den zuständigen Ausschüssen und dem Inklusionsbeirat ist für die Monate Oktober und November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (5. Sitzung)
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 16.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in der Produktgruppe 1.05.23.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung SGB II
- 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung SÜ Alfredstraße"Zur Vorlage · 1332/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Straßenüberführung Alfredstraße. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Bau und Baubeginn der Maßnahme beantragt, wofür Gesamtkosten in Höhe von 9.200.000 EUR veranschlagt sind. Der Anlass für das Bauvorhaben ist der fortgeschrittene Zustand des bestehenden Bauwerks, da eine wirtschaftliche Ertüchtigung aufgrund konstruktiver Mängel nicht möglich ist.
Der Baubeschluss umfasst den Neubau von Tragwerken unterhalb der bestehenden Brückenkonstruktion, die Tieferlegung des Straßenkörpers am Grugaplatz zur Optimierung der Durchfahrtshöhen sowie die Wiederherstellung der angrenzenden Verkehrsinfrastruktur, einschließlich Geh- und Radwegen sowie Stellplätzen. Im Zuge dieser Arbeiten sind Anpassungen an der Versorgungsleitungsstruktur notwendig. So wird die Fernwärmeleitung der Iqony Fernwärme GmbH aus dem Brückenbereich in eine neue Trasse verlegt, während die Gasleitung der Stadtwerke Essen innerhalb des Bauwerks versetzt wird. Auch der Schmutzwasserkanal der Stadtwerke Essen muss aufgrund der Tieferlegung umverlegt und in der Höhenlage angepasst werden.
Die Ausschreibung der Leistungen soll im Jahr 2026 erfolgen, wobei der Baubeginn für 2027 vorgesehen ist. Die geschätzte Bauzeit beläuft sich auf 24 bis 36 Monate. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine 100-prozentige Förderung aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036, wodurch kein städtischer Eigenanteil anfällt. Der geplante Mittelabfluss erstreckt sich über die Jahre 2027 bis 2030.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung)
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 18.Kostenanpassung für die Maßnahme "Parkplatz Busbahnhof Kupferdreh"Zur Vorlage · 1338/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Kostenanpassung für die Maßnahme „Parkplatz Busbahnhof Kupferdreh“ vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die geplanten Kosten für das Projekt von 2.500.000 EUR um 260.000 EUR auf insgesamt 2.760.000 EUR zu erhöhen. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 660.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
Die Maßnahme umfasst den Bau eines P&R-Parkplatzes sowie die Erstellung von Freianlagen und eines Regenwasserkanals. Während der Busbahnhof und die Fahrradstation bereits fertiggestellt wurden, begann die Umsetzung des Parkplatzes im Juli 2025. Laut der Vorlage haben sich im Zuge der Bauausführung unvorhersehbare Sachverhalte ergeben, die zusätzliche Leistungen erforderlich machten. Als Ursachen werden abweichende Boden- und Entsorgungsverhältnisse, geänderte Anforderungen von Versorgungsträgern sowie örtliche Randbedingungen angeführt.
Die bisher geprüften und anerkannten Nachträge belaufen sich auf rund 825.000 EUR. Davon entfallen Anteile auf den Parkplatzbereich, den Kanalbau, die Freianlagen sowie die Beleuchtung und Verkehrssicherung. Die Kostenanpassung ist laut Verwaltung notwendig, um die Fertigstellung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Die Beratungsfolge sieht Empfehlungen durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, bevor der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung)
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 19.Abfallvermeidungskonzept der Stadt Essen (AVK)
- 20.Machbarkeitsstudie zum Bau und Betrieb einer BioabfallvergärungsanlageZur Vorlage · 1274/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Essen den Endbericht einer Machbarkeitsstudie zum Bau und Betrieb einer interkommunalen Bioabfallvergärungsanlage sowie eine Stellungnahme der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH vor. Ziel der Untersuchung war es, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr zu prüfen, um durch gesicherte Substratströme einen wirtschaftlichen Betrieb einer gemeinsamen Anlage zu ermöglichen.
Die Studie, die am 16. März 2026 abgeschlossen wurde, untersuchte verschiedene Technologien und Kapazitätsvarianten. Die Ergebnisse zeigen, dass die derzeitigen externen Verwertungswege für Bioabfälle wirtschaftlich günstiger sind als der Bau einer eigenen Anlage. Ein Neubau würde mit Investitionskosten zwischen 34,6 Mio. EUR und 42,8 Mio. EUR sowie höheren Betriebsrisiken verbunden sein. Da die Bioabfälle der beteiligten Städte bereits aktuell vergoren werden, ergäbe sich durch eine eigene Anlage keine grundlegende Verfahrensänderung, lediglich eine Reduzierung der Transportwege.
Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen wurde zwischen den beteiligten Kommunen vereinbart, das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterzuverfolgen. Eine erneute Diskussion der Ergebnisse wird in etwa fünf Jahren empfohlen, sofern sich die Marktbedingungen verändert haben. Parallel dazu wird im kommenden Jahr ein Konzept zur Steigerung der Bioabfallmengen sowie ein Abfallvermeidungskonzept vorgestellt, um die Effizienz der Stoffstromplanung im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Essen zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 06.10.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung)
- 21.Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen aus Gründen der Rechtsklarheit und Bürgerinnen- und BürgerorientierungZur Vorlage · 1227/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die Essener Friedhöfe vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Rechtsklarheit zu erhöhen und die Satzung bürgerorientierter zu gestalten. Durch strukturelle und sprachliche Anpassungen soll die Verständlichkeit für die Nutzungsberechtigten verbessert werden. Die Höhe der Gebühren bleibt bei dieser Neufassung unverändert.
Die Notwendigkeit der Anpassung ergibt sich laut Vorlage aus Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Auswertung von Rechtsbehelfsverfahren. Um künftig auch besondere oder atypische Leistungen der Friedhofsverwaltung rechtssicher erfassen zu können, wurde eine Abrechnungsmöglichkeit als Auffangtatbestand in den Entwurf aufgenommen.
Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist der Wegfall der Gebührenposition 405 für den Urnenversand ins Ausland. Hintergrund ist die Einstellung des entsprechenden Dienstleistungsangebotes durch den Postdienstleister DHL zum 01.10.2025, wodurch die Grundlage für eine kostendeckende Gebührenkalkulation entfallen ist. Da es sich hierbei um eine freiwillige Serviceleistung handelt, soll dieser Punkt gestrichen werden. Der Versand von Urnen innerhalb Deutschlands bleibt weiterhin als Gebührenziffer Bestandteil des Leistungsangebots.
Der Entwurf wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (10. Sitzung)
- 06.10.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung)
- 22.Bau- und Baubeginnbeschluss zum Ersatz-Neubau der Kita Mölleneystraße
- 23.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Zukunft der Fernwärme in Essen
- 26.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil