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Überprüfung und Aufhebung des Abbiegeverbots von der Überruhrstraße in die Straße Halferstein

1585/2026/SPD 06.10.2026 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

🟡 In Beratung Nächste Station: 06.10.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat mit der Vorlage 1585/2026/SPD einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung des Abbiegeverbots von der Überruhrstraße in die Straße Halferstein gestellt. Die Antragstellerin bittet den Bezirksbürgermeister, die Verwaltung mit der Untersuchung der bestehenden Verkehrsregelung zu beauftragen. Dabei soll ermittelt werden, ob weiterhin verkehrliche oder sicherheitsrelevante Gründe gegen eine Freigabe des Abbiegevorgangs sprechen. Falls keine zwingenden Hindernisse vorliegen, soll die Beschilderung so angepasst werden, dass das Einbiegen möglich ist.

Der Antrag begründet die Forderung damit, dass das aktuelle Verbot den Verkehrsfluss für den lokalen Ziel- und Anwohnerverkehr einschränke. Die Regelung beruhe laut dem Antrag auf einer früheren Verkehrssituation, bei der Linienbusse aufgrund der Steigung der Überruhrstraße Schwierigkeiten beim Wiederanfahren hatten. Da sich die technischen Voraussetzungen moderner Busse verändert hätten und das ursprüngliche Problem somit nicht mehr bestehe, wird eine Anpassung der Verkehrsregelung angestrebt. Während das Einbiegen in die Straße Gewalterberg derzeit zulässig ist, bleibt die Abfahrt in die Straße Halferstein untersagt. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 6. Oktober 2026 vorgesehen.

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