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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.11.2021
- 2.Niederschrift Nr. 1 über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Jugend vom 07.05.2021
- 3.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2172/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (2172/2021/5) des Geschäftsbereichs 5 befasst sich mit dem Sachstand der Gesundheitsversorgung in den Essener Stadtbezirken V und VI. Ziel ist die Weiterentwicklung des Basisgesundheitsberichts 2020 zu einem Fachplan Gesundheit, dessen Veröffentlichung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Die Verwaltung soll zudem die Umsetzung verschiedener Konzepte vorantreiben, darunter die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg, das eine kurzstationäre Versorgung sowie eine Notfallpraxis umfassen soll. Hierzu liegt ein Letter of Intent mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung von Gesundheitskiosken in Altenessen sowie in Stoppenberg oder Katernberg. Diese sollen als interdisziplinäre Schnittstelle fungieren und durch die cse gGmbH in einer neuen Managementgesellschaft betrieben werden. Der Start der Kioske ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Die Analyse der medizinischen Versorgung in den Bezirken V und VI zeigt eine geringere Facharztdichte in Bereichen wie Chirurgie, Orthopädie und Psychotherapie sowie eine überdurchschnittliche Rate ambulanter Notfälle im Vergleich zum Essener Gesamtdurchschnitt auf. Zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einrichtung einer weiteren Notfallpraxis im Norden wieder aufgenommen werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie die Entwicklung eines virtuellen Kindergesundheitszentrums zur digitalen Vernetzung und Gesundheitsförderung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.1Änderungsantrag zur Vorlage 2172/2021/5: Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2274/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2274/2021/SPD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2172/2021/5 eingereicht, der die Gesundheitsversorgung im Essener Norden betrifft. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der bestehenden Konzepte fortsetzt, dabei jedoch spezifische Ergänzungen vornimmt.
Ein zentraler Punkt ist die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg. Die Verwaltung soll Planungsgespräche mit Investoren und Trägern aufnehmen und bis zum ersten Quartal 2022 eine konkrete Umsetzungsplanung vorlegen. Zudem ist die Verfügbarkeit eines Interimsstandortes für das ISGZ in den Bezirken V oder VI zu prüfen. Parallel dazu soll der Sachstand zu den Entwicklungen am Standort des ehemaligen St. Vincenz Krankenhauses berichtet werden.
Hinsichtlich der Gesundheitskioske wird die Prüfung einer Beteiligung der Stadt Essen oder eines städtischen Beteiligungsunternehmens als Gesellschafter beantragt. Die Verwaltung soll die geplante Gesellschafterstruktur sowie die politische Steuerung der Managementgesellschaft darlegen und ein Konzept für die dauerhafte Finanzierung nach der dreijährigen Projektphase vorlegen. Eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit und Übertragbarkeit der Kioske soll sichergestellt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag die forcierte Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Neben der Entwicklung des ISGZ in Bezirk VI soll ein Standort für ein MVZ sowie eine Hebammenpraxis in Bezirk V gesucht werden. Zudem sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt werden, um die Wiederansiedlung einer Notfallpraxis und die Etablierung zusätzlicher Facharztsitze im Essener Norden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung geändert.)
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (dafür: SPD, Linke, Die Partei - Enthaltung: FDP - dagegen: CDU, Grüne, AfD)
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen (Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung geändert.) - 3.2Gesundheitsversorgung im Essener Norden (gemeins. Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2425/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden gestellt. Ziel der Vorlage ist die Ergänzung der bestehenden Vorlage „Gesundheitsvorsorge im Essener Norden“.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie die politische Einbindung der Kommunalpolitik am Betrieb der Gesundheitskioske sowie des Integrierten Sozialen Gesundheitszentrums (ISGZ) sichergestellt werden kann. Hierbei sollen verschiedene Varianten, wie etwa die Bildung eines Beirats oder eines Unterausschusses, aufgezeigt werden. Zudem soll untersucht werden, ob eine städtische Beteiligung an den Gesundheitskiosken nach dem Vorbild des ISGZ möglich ist.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines interkulturellen Kindergesundheitszentrums als Präsenzstruktur in den Bezirken V und VI zu entwickeln. Die Planung soll die strukturelle Einbindung des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes vor Ort beinhalten, wobei der Standort des ehemaligen Marienhospitals bevorzugt werden soll.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation der Gesundheitskioske soll zudem die Möglichkeit einer Förderung durch Bundes- und Landesmittel sowie die Übertragbarkeit auf andere Stadtteile geprüft werden. Ein Auswahlverfahren soll dabei Transparenz und Trägervielfalt gewährleisten. Schließlich wird die Umsetzung einer ambulanten Notfallversorgung in Form einer Notfallpraxis an einem geeigneten Standort in den Bezirken V oder VI angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (dafür: CDU, Grüne, AfD - Enthaltung: FDP - dagegen: SPD, Linke, Die Partei)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Bericht des JobCenter Essen zur öffentlich geförderten BeschäftigungZur Vorlage · 1705/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt, der verschiedene Bereiche der Arbeitsmarktförderung in einer zusammenfassenden Darstellung bündelt. Mit dieser neuen Struktur wird der bisherige separate Bericht zur Gemeinwohlarbeit abgelöst.
Der Bericht gliedert sich in zwei wesentliche Textteile. Der erste Teil befasst sich mit dem Teilhabechancengesetz und beinhaltet eine Auswertung der Vermittlungserfolge gemäß den Paragraphen 16i und 16e des Sozialgesetzbuches II. Der zweite Teil des Dokuments thematisiert den Aufbau der Gemeinwohlarbeit in Essen. Ergänzt werden diese Abschnitte durch statistische Strukturdaten zur beteiligten Kundengruppe sowie durch Fallbeispiele.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für den Zeitraum zwischen November 2021 und Februar 2022 in den genannten Gremien vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Mündlicher Bericht über die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe
- 6.Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen 2022 bis 2025Zur Vorlage · 1901/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen für den Zeitraum von 2022 bis 2025 sowie die dazugehörigen Förderrichtlinien beschlossen. Der Plan umfasst die Arbeitsfelder Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er dient als Orientierung für Träger und Fachkräfte und macht die Fördersystematik der Stadt transparent.
Der vorliegende vierte Förderplan führt bestehende Inhalte fort und konkretisiert die Schwerpunktthemen Beteiligung, Bildung und Digitalisierung. In dem Dokument sind 25 Entwicklungslinien enthalten, die spezifische Arbeitsprozesse für die kommenden vier Jahre beschreiben. Der Erstellungsprozess erfolgte unter Beteiligung von Trägern der Kinder- und Jugendförderung, dem Fachbereich Schule sowie dem Jugendamt. Nach der Verabschiedung soll das Dokument in einer kind- und jugendgerechten Sprache aufbereitet werden, um als Instrument für Beteiligungsformate und die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik zu dienen.
Die mit dem Plan verknüpften Förderrichtlinien enthalten Anpassungen bei den finanziellen Rahmenbedingungen. So wurde der Gegenwert ehrenamtlicher Tätigkeiten von 10 auf 15 Euro pro Stunde angehoben und der Mindestkostenanteil bei Zuschüssen zu Erholungsmaßnahmen für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien von 2 auf 3 Euro pro Tag angepasst. Zudem wurde die Höchstförderungssumme für die Geschäftsstelle eines Jugendverbandes von 70.000 auf 80.000 Euro erhöht. Der Plan tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Flächenentwicklung an der Raadter Straße Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2302/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2302/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die dauerhafte Sicherung einer spezifischen Fläche an der Raadter Straße/Eststraße zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Teilbereich des ehemaligen Gärtnereigeländes, der im Zuge der Baugenehmigung für sechs Doppelhaushälften als renaturierte Fläche ausgewiesen wurde.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, diesen Bereich dauerhaft als renaturierte Fläche zu schützen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in den Austausch mit dem Flächeneigentümer treten, um eine potenzielle Nutzung als öffentliche Gemeinschaftsfläche zu prüfen. Als mögliche Entwicklungen werden im Antrag die Schaffung einer Fläche für Jugendsportaktivitäten, die Anlage eines Gemeinschaftsparks oder eine Erweiterung der angrenzenden Kleingartenanlagen angeführt.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die bestehende Festsetzung der Verwaltung, die im Rahmen der Baugenehmigung eine Renaturierung als Ausgleich für die Neuversiegelung vorsah. Ziel der Anfrage ist es, Optionen zu prüfen, die einen Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen zur Förderung der Lebensqualität im Stadtteil ermöglichen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Jugendhilfeausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt für den JHA zurückgezogen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Controllingbericht des Jugendamtes für das III. Quartal 2021Zur Vorlage · 2272/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 den Controllingbericht des Jugendamtes für das dritte Quartal 2021 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage mit der Nummer 2272/2021/4 umfasst die finanzielle und operative Entwicklung des Geschäftsbereichs mit einem Stichtag zum 30. September 2021.
Der Bericht dient der Berichterstattung über die Kostenentwicklung und die Verwaltung der Ressourcen innerhalb des Jugendamtes. Die vorliegende Dokumentation beinhaltet Informationen zu den Gesamtkosten, wobei die Vorlage auf die detaillierten Berechnungen in den Anlagen verweist. Dies umfasst unter anderem die Bereiche Personalkosten, Sachkosten sowie etwaige kalkulatorische Kosten und Investitionen. Eine Vorlagenvorprüfung war für dieses Dokument erforderlich.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde in der Vorlage eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Der Beschlussvorschlag sah lediglich die formale Kenntnisnahme des Berichts durch das zuständige Gremium vor.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für GrundschulkinderZur Vorlage · 1832/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1832/2021/4 befasst sich mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Anspruch für die erste Klassenstufe eingeführt, der sich bis zum Schuljahr 2029/2030 auf die Klassenstufen 1 bis 4 ausweiten soll. Zur Finanzierung der Maßnahmen ist eine Beteiligung des Bundes vorgesehen, die bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro an den Betriebskosten umfasst.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wird ein jährlicher Mehrbedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) von etwa 3.500 Stellen prognostiziert. Damit steigt der Gesamtbedarf bis zum Schuljahr 2029/2030 auf circa 24.000 Plätze an. Eine Überprüfung der damit verbundenen Ausgabenbelastung ist für den 31. Dezember 2027 sowie für das Jahr 2030 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Rat der Stadt Essen den aktuellen Sachstand und die geplante Vorgehensweise zur Entwicklung der Konzepte zur Kenntnis nehmen.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wurde zudem eine Klimaschutz-Vor-Einschätzung durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz wurden in dieser ersten Stufe als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Die Vorlage wurde bereits am 10.11.2021 zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.1Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2373/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1832/2021/4 gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz vorzulegen. Dieses Konzept soll eine Qualitätsoffensive beinhalten, wobei die Umsetzung ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgen soll.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, sich auf übergeordneten Ebenen für die Einführung eines OGS-Gesetzes auf Landesebene einzusetzen. Ein solches Gesetz soll landesweit einheitliche Qualitätsstandards definieren und die entsprechende Finanzierung im Hinblick auf die Landesmittel abbilden. Der Antrag wurde im November 2021 eingereicht und sah eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.2TOP 04: Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2254/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2254/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Einbeziehung freier Träger in den Ausbau der offenen Ganztagsschulen (OGS) zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft berät und empfiehlt, dem Rat der Stadt Essen zu beschließen, die Verwaltung dazu zu beauftragen, im Rahmen der sogenannten „Qualitätsoffensive OGS“ die Möglichkeiten einer Trägerübernahme durch freie Träger darzustellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die entsprechenden Rahmenkonzeptentwicklungen aufzeigt und die Potenziale für einen Einbezug privater bzw. freier Träger in den weiteren Ausbauprozess integriert. Die Begründung der Fraktion führt an, dass die bisherige Trägerpluralität maßgeblich dazu beigetragen habe, die Herausforderungen bei der Schaffung von Kindergartenplätzen zu bewältigen.
Hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung bis zum Schuljahr 2029/2030 weist die Fraktion darauf hin, dass die aktuelle Strategie der Verwaltung primär Szenarien unter öffentlicher Trägerschaft oder der Trägerschaft der städtischen Tochter JHE beschreibt. Um die notwendigen Betreuungsangebote sicherzustellen, sollen die Möglichkeiten einer Beteiligung freier Träger bereits in den aktuellen Planungen und Ausbauüberlegungen berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Anerkennung des Vereins DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1273/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung erfolgt mit der Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration haben die entsprechende Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der 1977 gegründete Verein ist Teil des Verbandes der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religionen e.V. in Köln. Zu den satzungsgemäßen Zielen des Vereins gehören die Förderung von Erziehung, Bildung, Jugendfürsorge, Kultur und Sport sowie die Unterstützung des interreligiösen Zusammenlebens. Die Jugendarbeit wird durch einen eigenständigen Jugendvorstand geleistet, der im Austausch mit dem Moscheevorstand agiert.
Das Angebot umfasst wöchentliche Treffen für Jugendliche, Seminare sowie soziale Aktivitäten wie Spendenaktionen für Entwicklungsländer oder Hilfsprojekte für Obdachlose in der Essener Innenstadt. Zudem werden Lernförderangebote für Kinder sowie kulturelle Aktivitäten organisiert. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Geplant sind zudem die Teilnahme an interreligiösen Dialoggruppen sowie die Umsetzung von Nachhilfeangeboten und Jugendleiterschulungen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Jugendhilfswerk deinKult e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1625/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins „Jugendhilfswerk deinKult e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um weitere zwei Jahre verlängern. Der Verein, der 2014 gegründet wurde und 2017 nach Essen umzog, ist im Stadtteil Altenessen im Zentrum für Kooperation und Inklusion ansässig. Ziel der Vereinsarbeit ist die Unterstützung von Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven.
Die Aktivitäten des Vereins umfassen unter anderem den Betrieb des „deinKult Cafés“, die Durchführung von Workshops zu Themen wie gesunder Ernährung sowie die Zusammenarbeit mit Schulen und dem Jugendamt. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde zudem das Projekt „deinKult auf Rädern“ initiiert, bei dem Jugendliche die Versorgung von Obdachlosen mit warmen Mahlzeiten unterstützten. Die Finanzierung der Vereinsarbeit erfolgt durch Spenden sowie durch Einkünfte aus dem Cafébetrieb.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anerkennung vorliegen und der Verein einen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Verlängerung zur Kenntnis nehmen, während der Jugendhilfeausschuss die Entscheidung über die zweijährige Verlängerung der Anerkennung trifft.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Unbefristete Verlängerung der Anerkennung des Vereins Essener Chancen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2308/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Verlängerung der Anerkennung des Vereins Essener Chancen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Der Verein, der im Jahr 2012 gegründet wurde, verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Fußballs für die Förderung von Bildung, Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen im Essener Norden zu nutzen. Die Arbeit des Vereins umfasst neben sportlichen und kulturellen Angeboten auch Lernförderung und richtet sich an verschiedene Altersgruppen von der Kita bis zum Berufseinstieg. In Kooperation mit dem Fußballverein Rot-Weiss Essen werden dabei verschiedene Stammprojekte sowie diverse Veranstaltungen durchgeführt.
Die Vorlage der Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung einiger Planungen aufgrund der pandemiebedingten Maßnahmen und Kontaktsperren eingeschränkt war. Während sportliche Aktivitäten teilweise unterbrochen wurden, konnte der Lernaspekt durch digitale Unterstützung sowie durch technische Schutzmaßnahmen wie Luftfilter und Trennwände fortgeführt werden. Ein Beispiel für die kontinuierliche Arbeit ist das Projekt „Bessermacher“, dessen Wirksamkeit derzeit wissenschaftlich untersucht wird. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Verlängerung der Anerkennung vorliegen und der Verein einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Die Entscheidung erfolgt nach einer vorangegangenen befristeten Anerkennung im Jahr 2018 sowie einer weiteren Verlängerung im Jahr 2019.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 15.Beschlusskontrolle
- 16.Anträge
- 17.Mitteilungen und Anfragen
- Mitteilungen und Anfragen
- 17.1Geburten in Essen: Situation der stationären Geburtshilfe & Hebammenversorgung (Anfrage SPD-Fraktion)