Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung eine Schriftführung und Stellvertretung für den AUKV sowie Abberufung der aktuellen SchriftführendenZur Vorlage · 0977/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz der Stadt Essen wird über die Neubesetzung der Schriftführung sowie die Bestellung von Stellvertretungen entschieden. Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sieht vor, die bisherige Schriftführung abzuberaufen und neue Personen für diese Aufgabe zu bestellen.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für die Ausschüsse Niederschriften über gefasste Beschlüsse aufzunehmen, die von einer bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Aufgrund personeller Veränderungen schlägt die Verwaltung vor, eine neue Schriftführerin zu bestellen. Um die Handlungsfähigkeit des Ausschusses in Fällen von Krankheit oder Urlaub zu gewährleisten, sollen zudem zwei weitere stellvertretende Schriftführende eingesetzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Schriftführenden abzuberaufen und stattdessen eine neue Schriftführerin sowie zwei stellvertretende Schriftführende zu bestellen. Damit verfügt der Ausschuss künftig über insgesamt drei Personen für die Schriftführung, wobei die Stellvertretungen die Sicherstellung der Protokollführung unterstützen sollen.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0624/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt, der die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet festlegen soll. Die Grundlage für diesen Plan bildet eine Risikoanalyse, die durch ein externes Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt wurde. Dabei wurden verschiedene Schadensszenarien modelliert und bewertet, um die erforderlichen Bewältigungskapazitäten für die Gefahrenabwehr zu ermitteln.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung verschiedener Fachdienste, darunter der Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, der Sanitäts- und Rettungsdienst sowie die CBRN-Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfordert Anpassungen bei Personal, Fahrzeugen, Technik und Immobilien. Daraus resultieren nach Angaben der Verwaltung ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzplan sowie eine Ausweitung des Stellenplans.
Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bedarfsplan und die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen zur organisatorischen Implementierung in die gesamte Stadtverwaltung sowie zur Anpassung der Organisationsüberprüfung des zuständigen Fachbereichs berücksichtigt werden. Ein Maßnahmenkatalog soll die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten festlegen und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt differenziert darstellen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — eingebracht
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.1Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt Essen - 1. ErgänzungZur Vorlage · 0624/2022/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0624/2022/3 1. Ergänzung wird der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dieser Plan enthält redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 und bezieht die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz mit ein. Die Vorlage wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, beraten.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplanes vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen berücksichtigt werden. Diese betreffen die Anpassung der im Jahr 2021 abgeschlossenen Organisationsüberprüfung des Fachbereichs 37 sowie die organisatorische Implementierung des Katastrophenschutzes in die gesamte Stadtverwaltung.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen, Technik sowie Liegenschaften und Immobilien festlegt. In diesem Zusammenhang muss eine umfassende und differenzierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erfolgen. Die Vorlage sieht zudem eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Grillflächen im öffentlichen Raum Pilotprojekt: Einrichtung und Betrieb von zwei Grillzonen im Stadtbezirk IZur Vorlage · 0838/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk I soll ein Pilotprojekt zur Einrichtung und zum Betrieb von zwei Grillzonen im Nordpark und im Stadtgarten umgesetzt werden. Ziel der Vorlage ist die Schaffung von Flächen als Alternative zum bestehenden Grillverbot in Grün- und Parkanlagen. Der Beschlussvorschlag sieht neben der Einrichtung der Zonen und der Festlegung von Nutzungsregeln auch den Einsatz von Servicekräften der RGE Servicegesellschaft Essen mbH sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst vor. Zur Abfallentsorgung sollen 1.100-Liter-Großcontainer und separate Ascheentsorgungsstationen bereitgestellt werden.
Parallel dazu ist die Testphase mobiler Toilettenanlagen vorgesehen. Für den Stadtgarten wird die Anmietung einer autarken Ökotoilette empfohlen, wobei die Kosten für die Inbetriebnahme, Wartung und Reinigung im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2024 insgesamt 110.000 Euro betragen. Für den Nordpark wird die Aufstellung von Chemie-Toiletten vorgeschlagen, wofür für die Saison 2022 Kosten von etwa 11.000 Euro veranschlagt sind.
Die einmaligen Investitionskosten für die Errichtung der Grillzonen belaufen sich auf circa 13.500 Euro. Für das Jahr 2022 sind zudem Kosten in Höhe von 65.000 Euro für die Reinigung, 43.000 Euro für die Überwachung sowie 45.000 Euro für die Toilettenvorhaltung kalkuliert. Die Gesamtkosten für die Toiletten werden für die Jahre 2022 bis 2024 mit 45.000 Euro, 55.000 Euro beziehungsweise 43.000 Euro angesetzt. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsmittel in Höhe von 975.000 Euro aus einem Beschluss vom 26. November 2021.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.1TOP Grillflächen im öffentlichen Raum hier: Durchsetzung des Grillverbotes in Landschaftsschutzgebieten Brehminsel und Löwental Betroffenes LSG: 4508-044 Baldeneysee und Werdener RuhraueZur Vorlage · 1117/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz hat mit der Vorlage 1117/2022/TS einen Antrag gestellt, um die Durchsetzung des Grillverbotes in den Landschaftsschutzgebieten Brehminsel und Löwental, die zum Gebiet Baldeneysee – Werdener Ruhraue gehören, zu verstärken. Ziel des Antrags ist es, dass das bereits gesetzlich bestehende Verbot ab dem 1. Juli 2022 ordnungsrechtlich durchgesetzt wird.
Der Antrag begründet, dass in den genannten Gebieten ein zunehmender Grilltourismus stattfinde, der mit dem Umwelt- und Tierschutz in diesen Schutzgebieten nicht mehr vereinbar sei. Da sich die Bezirksvertretung IX bislang nicht auf neue Grillzonen einigen konnte, solle die bestehende Rechtslage konsequent angewandt werden.
Zur Umsetzung sieht die Vorlage die Aufstellung mehrsprachiger Verbotsschilder vor, die neben Deutsch und Englisch auch Englisch, Türkisch, Arabisch sowie Ukrainisch umfassen und durch Piktogramme ergänzt werden sollen. Zudem sollen nicht mehr vorhandene Schilder der Landschaftsschutzgebiete wieder angebracht werden. Um die Einhaltung des Verbotes sicherzustellen, wird eine organisatorische Gewährleistung von Kontrollen durch das Ordnungsamt gefordert, wobei in der Anfangsphase ein verstärkter Kontrolldruck angestrebt wird. Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung gerichtet.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 5.Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark im Rahmen des Projektes „Historischer BauernhofZur Vorlage · 0902/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Historischer Bauernhof“ wird der Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark geplant. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bau und den Baubeginn des Gebäudes beschließen bzw. empfehlen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 1.800.000 Euro brutto beziffert.
Die Finanzierung basiert auf einem bereits bereitgestellten Budget von rund 764.000 Euro aus den Jahren 2021 und 2022. Die verbleibende Differenz von etwa 749.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2023 angemeldet und voraussichtlich über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beantragt werden. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden auf circa 15.000 Euro geschätzt, während die geplante Jahresnettopacht etwa 30.000 Euro beträgt. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 und die Fertigstellung für den Sommer 2024 vorgesehen.
Die kalkulatorischen Kosten beinhalten jährliche Abschreibungen von 30.260 Euro sowie Zinsen in Höhe von 9.834,50 Euro. Die Deckung der jährlichen Sachkosten, die auch einen Instandhaltungsmehraufwand und den Wegfall einer Kiosk-Pacht umfassen, soll durch zusätzliche Pachterträge und eingesparte Reinigungskosten erfolgen. Das Bauvorhaben ist Teil der Gastronomie- und Parkentwicklungskonzepte. Technisch ist für den Neubau eine Holzbauweise mit Einsatz von Photovoltaik und Wärmepumpen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Grugapark: Baubeschluss für einen weiteren Bauabschnitt PflanzenschauhäuserZur Vorlage · 0918/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für einen weiteren Bauabschnitt der Pflanzenschauhäuser im Grugapark vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Instandsetzung von Bauteilen im Kellerbereich, die im Rahmen der vorangegangenen energetischen Sanierung zwischen 2019 und 2022 zugunsten einer zügigen Wiedereröffnung des Besucherverkehrs zurückgestellt worden waren.
Die geplanten Arbeiten umfassen technische Instandsetzungen in den Bereichen der Logistikflächen. Dazu gehören die Sanierung von Wänden und Sohlen im Heizungskeller sowie die Behebung von Mängeln an der Bausubstanz im ehemaligen Koksbunker und in den Notstromgenerator- sowie Verteilerräumen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wiederherstellung der Standsicherheit und des Brandschutzes an tragenden Bauteilen sowie der Instandsetzung des Fluchttreppenhauses. Zudem sind Schlosserarbeiten an Treppen und Absturzsicherungen sowie die Neugestaltung der durch die Baumaßnahmen beeinträchtigten Vegetationsflächen mit einer klimaanpassenden Bepflanzung vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 490.000 Euro brutto, was einem Nettobetrag von 412.000 Euro entspricht. Die Finanzierung soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus bestehenden Budgets der Projekte zur Grugaparkentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen sowie aus Restmitteln der bereits abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme der Pflanzenschauhäuser. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 7.Projekt eca - Klimaanpassungspolitisches Aktivitätenprogramm (KAP)Zur Vorlage · 0897/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des ersten Teils des Klimaanpassungspolitischen Aktivitätenprogramms (KAP) im Rahmen des eca-Prozesses beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen aus dem zweiten Teil des Programms weiter auszuarbeiten und entsprechende Förderanträge zu stellen. Das Programm umfasst für den Zeitraum von 2
2022 bis 2027 insgesamt 51 Einzelmaßnahmen im ersten Teil mit einem Gesamtvolumen von 87,1 Millionen Euro. Davon werden 84,0 Millionen Euro durch die Ruhrbahn bereitgestellt. Die städtischen investiven Kosten belaufen sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, während die städtischen konsumptiven Aufwendungen rund 1,6 Millionen Euro betragen. Der zweite Teil des Programms umfasst 14 Maßnahmen mit einem geschätzten Budget von 10,9 Millionen Euro. Die Kosten für die Programmteilnahme und Beratung werden zu 90 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Leitung des eca-Prozesses erfolgt durch ein 25 Personen umfassendes Klimateam des Umweltamtes.
Die Grundlage für das Programm bilden der Konvent der Bürgermeister von 2019 sowie das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist die Reduzierung von Folgen klimatischer Veränderungen, wobei Maßnahmen wie Geothermie, Baumpflanzungen oder Mobilstationen auch zur CO2-Reduktion beitragen können. Der Katastrophenschutzbedarfsplan berücksichtigt die aktuellen Klimaveränderungen in seinen künftigen Fortschritten. Die Stadt nimmt seit März 2020 am eca-Prozess teil, um Klimaanpassungsaktivitäten zu bündeln und die Effizienz der Projekte zu kontrollieren.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Insektenfreundliche Außenbeleuchtung - Zwischenbericht zum Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNEZur Vorlage · 0993/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Zwischenbericht über eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung informiert den Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen über den aktuellen Stand der Planungen. Der Auftrag zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, einer Modellbeleuchtung an zwei Wegestrecken sowie eines Beleuchtungsleitfadens geht auf einen Beschluss des Rates vom 30. Juni 2021 zurück.
Unter der Federführung der Unteren Naturschutzbehörde arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe an der Umsetzung. Im Rahmen der Maßnahmenentwicklung wurden bereits Module für die Straßenbeleuchtung und die Immobilienwirtschaft erstellt, die sich derzeit in der Abstimmung über die Realisierungsbedingungen befinden. Die Bereiche für Sporteinrichtungen, Grünanlagen und das Stadtmarketing sollen im Laufe des Jahres bearbeitet werden; eine Fertigstellung des gesamten Katalogs wird für das dritte Quartal 2022 erwartet. Bei der Straßenbeleuchtung wird seit Anfang 2022 bei Neubau- und Ersatzmaßnahmen Warmlicht-LED mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin eingesetzt.
Für die geplante Modellbeleuchtung in einem Wegekomplex in Altenessen wurden die naturschutzfachlichen Kriterien und die technische Konzeption bereits entwickelt. Die Planung inklusive der Kostenermittlung soll im dritten Quartal 2022 vorliegen. Die Erstellung des Beleuchtungsleitfadens, der Empfehlungen für die Planung und den Betrieb enthalten soll, wird aufgrund der aktuellen Personalsituation in der zuständigen Behörde voraussichtlich erst im vierten Quartal 2022 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: BerichtZur Vorlage · 0992/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0992/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem aktuellen Stand der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen. Die Erarbeitung basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2018. Für die Jahre 2020 bis 2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 440.212 Euro zur Verfügung, welche die Finanzierung einer halben Stelle sowie die Beauftragung externer Büros abdecken. Der Bericht enthält Informationen zu den Themen biologische Vielfalt, Bodenschutz und Landschaftspflege.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erarbeitung von Bewertungsmaßstäben für die Bereiche Boden, Gewässer, Klima und Landschaftsbild. Dabei werden ökologische Zusammenhänge wie Bodenfeuchte, Artenvielfalt und Kaltluftentstehung sowie die Bedeutung von Erholungswerten und Landschaftsbildern thematisiert. Da für die Literaturrecherche zu Kohlenstoffspeicherung und Luftschadstoffen keine Angebote von externen Büros oder Universitätsinstituten vorlagen, erfolgt diese Recherche in Eigenregie. Die weitere Bearbeitung sieht die Zusammenstellung von Maßstäben und die Kartierung von Erholungselementen durch externe Büros vor.
Die personelle Umsetzung erfolgt durch eine Fachkraft der Unteren Naturschutzbehörde sowie eine befristete Person. Aufgrund von personellen Engpässen und Vakanzen im ökologischen Bereich wird eine Verzögerung des Plans um voraussichtlich ein Jahr erwartet. Verwaltungsintern wird beantragt, die vakante befristete Stelle möglichst unbefristet neu zu besetzen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie durch den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde vor.
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Beratungsfolge
- 10.06.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (5. Sitzung)
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan / SECAP) der Stadt EssenZur Vorlage · 0974/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen dient als Grundlage für eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität im Zeitraum zwischen 2030 und 2040. Der Plan umfasst sieben Handlungsfelder, darunter Energieversorgung, Mobilität, Gebäude sowie ein klimaschonender Lebensstil. Ziel ist die Reduktion der jährlichen Emissionen, wobei die größte Minderungswirkung im Bereich der Energieerzeugung erwartet wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Aktionsplan sowie die Strategie zur Klimaneutralität zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung soll die Maßnahmen konkretisieren, einen interfraktionellen Arbeitskreis einrichten und die Bezirksvertretungen informieren. Zudem ist ein zweijährlicher Fortschrittsbericht sowie ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus bei Zielverfehlung vorgesehen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Finanzbedarf von insgesamt etwa 183 Millionen Euro geschätwend, wobei für das Jahr 2023 Sachkosten in Höhe von rund 8,15 Millionen Euro veranschlagt sind. Ein wesentlicher Teil des Bedarfs entfällt auf klimafreundliche Gebäude und Quartiere sowie auf Förderprogramme zur Modernisierung von Wohngebäuden. Eine Finanzierung der Maßnahmen erfolgt nicht durch diese Vorlage; Mittel müssen im Einzelfall im Haushaltsplan beschlossen werden.
Parallel dazu wird ein Anstieg des Personalbedarfs in der Verwaltung und in Beteiligungsunternehmen kalkuliert. Für die Kernverwaltung werden ab 2023 sukzessive 28,25 Planstellen benötigt, um die verschiedenen Handlungsfelder zu bearbeiten. Die Budgetierung der Personalkosten soll nach Verfügbarkeit der Mittel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Bewilligungs- und Prognosebericht für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Solarförderung der Stadt Essen hier: Beantwortung des Antrages 0866/2022/CDU/GRÜNEZur Vorlage · 0958/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0958/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Solarförderung der Stadt Essen für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Für das Jahr 2022 war ein Budget von 500.000 Euro vorgesehen, welches bereits vollständig ausgeschöpft wurde. Für die Jahre 2023 und 2024 ist jeweils eine Planung von 500.000 Euro vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2022 stehen zudem 300.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung, deren Bewilligung bis Ende 2022 erfolgen muss. Die neue Förderrichtlinie ist bis zum 30. November 2022 befristet.
Im Jahr 2022 wurden 442 Anträge bewilligt, was Investitionen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro entsprach. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wird für das Jahr 2023 ein Budget von 3 Millionen Euro und für das Jahr 2024 ein Budget von 6 Millionen Euro bei einer Förderung von 100 Euro pro kWp benötigt. Anträge, die aufgrund erschöpfter Mittel abgelehnt wurden, können nicht vorrangig behandelt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs, um die Gleichbehandlung der Antragstellenden zu gewährleisten. Bescheidempfänger können ihre Unterlagen ab der geplanten Aktivierung der Antragstellung am 1. Juli 2022 erneut vollständig einreichen. Das Solarförderprogramm ist Bestandteil des Aktionsprogramms Klima und Energie (SECAP) und prognostiziert eine jährliche CO2-Einsparung von etwa 180.000 Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Bericht wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1Sachstandsbericht Solar-Offensive / Freiflächen-Photovoltaik auf städtischen GrundstückenZur Vorlage · 1037/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Überprüfung des aktuellen Fortschritts der städtischen Solar-Offensive zum Ziel hat. Der Antrag fordert, dass die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2021 vorlegt.
Dieser Bericht soll den aktuellen Stand der Planungen sowie eine Liste der bereits identifizierten Gebäude enthalten, die sich für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen eignen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, welche Möglichkeiten zur Bündelung von baulichen und energiewirtschaftlichen Kompetenzen innerhalb des Stadtkonzerns bereits genutzt werden oder angestrebt werden. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist eine Einschätzung zu städtischen Grundstücken, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geeignet sein könnten.
Hintergrund des Antrags ist der Beschluss der Solar-Offensive aus dem Jahr 2021. Dieser sieht vor, die Dach- und Fassadenflächen von Liegenschaften der Stadtverwaltung sowie der städtischen Beteiligungsunternehmen auf ihre Eignung für Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung zu prüfen und die entsprechenden Installationskosten zu ermitteln. Die Beratung des Antrags ist im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 13.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Essener StadtgebietZur Vorlage · 0919/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0919/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung neuer Kleingartenflächen im Essener Stadtgebiet zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einen Beschluss fasst und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die entsprechende Information zur Kenntnis nimmt.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, Flächen aus dem Bürgerforum „Wo wollen wir wohnen?“ auf ihre Nutzbarmachung als Kleingartenflächen hin zu untersuchen. Dabei sollen jene Flächen berücksichtigt werden, die unter der Priorität 2 bis 5 gelistet sind und eine Ansiedlung von mindestens zehn Parzellen pro Einheit ermöglichen.
Die Begründung des Antrags verweist auf das Essene Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK) und stellt fest, dass die Anzahl der Kleingärten in den vergangenen Jahren gesunken ist, während die Nachfrage gestiegen ist. Als potenzielle Flächen werden Grundstücke angeführt, die im Jahr 2018 im Rahmen der Bürgerbeteiligung identifiziert wurden, jedoch nicht für den Wohnungsbau vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um einen Pool von 86 Flächen, die nicht in die Priorität 1 oder das Arbeitsprogramm der Bauleitplanung aufgenommen wurden. Die Entwicklung dieser Areale soll dazu beitragen, den Rückgang der Kleingartenflächen zu stoppen und die ökologische Vielfalt sowie Erholungsflächen in der Stadt zu sichern.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — kein Beschluss gefasst (Antrag wird durch Lfd. Nr, 1113/2022/SPD/FDP ersetzt)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.1.1Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Essener Stadtgebiet (Antrag der Fraktionen SPD und FDP; dieser Antrag ersetzt den Antrag 0919/2022/SPD der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1113/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Stadtgebiet zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage zur Kenntnis nimmt und der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eine entsprechende Entscheidung trifft.
Die Verwaltung wird durch den Antrag beauftragt, eine Reihe von Flächen zu prüfen, die im Rahmen des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ identifiziert wurden. Konkret geht es um Flächen aus der Prioritätsgruppe 2 bis 5, die eine Nutzbarmachung als Kleingartenanlage ermöglichen sollen, sofern jede Einheit die Ansiedlung von mindestens zehn Parzellen erlaubt.
Als Begründung führen die Antragstellenden an, dass die Zahl der Kleingärten in Essen rückläufig ist, während die Nachfrage nach diesen Flächen steigt. Da der Wohnungsbau zunehmend flächenschonend und ohne direkte Gartenanbindung geplant wird, bestehe ein steigender Bedarf an Erholungsflächen. Die im Jahr 201
Die Untersuchung soll gezielt Areale einbeziehen, die nicht unmittelbar an bestehende Anlagen angrenzen. Hierbei stehen Grundstücke im Fokus, die im Jahr 2018 im Rahmen der Bürgerbeteiligung als nicht für den Wohnungsbau geeignet eingestuft wurden. Es handelt sich um einen Pool von 86 Flächen, die nicht in die Priorität 1 oder das Arbeitsprogramm der Bauleitplanung aufgenommen wurden. Die Prüfung dieser Flächen wird mit dem Ziel einer effizienten Flächennutzung begründet.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.1.2Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Essener StadtgebietZur Vorlage · 1138/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Identifizierung neuer Kleingartenflächen im Stadtgebiet zum Ziel hat. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, geeignete Flächen zu benennen, die im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Kleingärten nutzbar gemacht werden können.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen dabei nachvollziehbar kategorisiert werden. Dies umfasst Angaben zur Lage der Flächen, die Anzahl potenzieller Parzellen sowie die Wirtschaftlichkeit der Erschließung. Zudem sollen mögliche Realisierungsbedingungen und Zeiträume für die Umsetzung erkennbar sein. Bei der Ausarbeitung der Ergebnisse sind die Erkenntnisse aus dem Kleingartenentwicklungskonzept sowie die Erfahrungen des Stadtverbandes der Kleingärtenvereine e. V. einzubeziehen.
Als Begründung für den Antrag führen die Antragstellenden an, dass Kleingärten als Orte der Begegnung, der Erholung sowie für den klimatischen Ausgleich und die ökologische Vielfalt dienen. Während die Nachfrage nach Kleingärten gestiegen sei, habe die absolute Zahl der bestehenden Flächen in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Untersuchung soll daher dazu beitragen, Flächen für die Erweiterung oder Neuanlage von Kleingartenanlagen zu finden.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.2Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 0960/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt Essen mit kostenlosen Trinkbrunnen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Konzept zu erstellen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Als Orientierung für die Planung soll das Konzept der Stadt Köln, „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“, dienen. Dabei wird eine stufenweise Umsetzung angestrebt, die perspektivisch das gesamte Stadtgebiet abdecken soll. Bei der Auswahl der Standorte sollen besonders geeignete Orte mit hoher Reichweite priorisiert werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Kölner Vorlage als Grundlage dienen sollen. Zusätzlich zum Kölner Modell sollen die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen in die Planung einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Zugang zu fließendem Wasser insbesondere für Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa während der Sommermonate, von Bedeutung ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — - ersetzt durch 1187/2022/SPD/FDP - dieser verwiesen an BV I-IX, ASPB, AUKV, ADWBT und ASAGI
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1187/2022/SPD/FDP.
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — verwiesen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: verwiesen - 15.3Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (Vorlage 0792/2021/6) Hier: Skater-/Bike- und Calisthenics - Anlagen für Jedermann (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 0987/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Prüfung des Bedarfs an Skater-, Bike- und Calisthenics-Anlagen im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Sport- und Bäderbetriebe zur Kenntnisnahme und an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz zur Entscheidung.
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu untersuchen, ob bestehende Skateranlagen im Stadtgebiet Erneuerungsbedarf aufweisen oder durch zeitgemäße Ergänzungsbauten erweitert werden können. Zudem soll geprüft werden, unter welchen Rahmenbedingungen neue Anlagen für Skaten, Biken oder Calisthenics errichtet werden können, wobei insbesondere die Stadtbezirke III und IX als mögliche Standorte genannt werden. Diese neuen Einrichtungen sollen als Pilotprojekte fungieren, um das Angebot im Bereich des vereinsungebundenen Sports und der Freizeitgestaltung zu ergänzen.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Untersuchung, ob solche Anlagen mit Regenrückhaltebecken kombiniert werden können, um entsprechende Fördergelder zu nutzen. Die Verwaltung soll erste Ergebnisse, Kostenschätzungen sowie Informationen zur Deckung der Finanzierung unmittelbar nach der Sommerpause 2022 vorlegen, um die Grundlage für Beschlüsse im Jahr 2023 zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Mitteilungen / Anfragen
- 18.Verschiedenes