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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Integrationsrates vom 21.09.2022
- 2.Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1654/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1654/2022/OB befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2023. Der Oberbürgermeister hat dazu eine Planung vorgelegt, die im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 16. November 2022 zur Beschlussfassung anberaumt wurde.
Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Sitzungstermine des Rates sowie seiner Ausschüsse. Zudem wurden die Schulferien und gesetzlichen Feiertage in die Terminfindung einbezogen. Die Sitzungen des Integrationsrates sind jeweils für 17:30 Uhr im Ratssaal vorgesehen.
Für das Jahr 2023 werden die folgenden Termine vorgeschlagen: 23. Februar, 15. März, 25. Mai, 19. Juni, 20. September und 22. November. Ein Termin für den 20. Dezember 2023 wird als optionale Sitzung aufgeführt. Die Monate April, Juli, August und Oktober sind nicht mit Sitzungsterminen belegt, da in diesen Zeiträumen die Oster-, Sommer- bzw. Herbstferien liegen. Ein Beschluss des Integrationsrates über die vorgeschlagenen Termine wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Der Integrationsrat hat die Vorlage Nr. 1654/2022&OB einstimmig mit Änderung beschlossen. Statt am 19.06.2023 soll die Integrationsratssitzung am 14.06.2023 stattfinden. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sitzungsraum zu finden.
Ergebnis: Der Integrationsrat hat die Vorlage Nr. 1654/2022&OB einstimmig mit Änderung beschlossen. Statt am 19.06.2023 soll die Integrationsratssitzung am 14.06.2023 stattfinden. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sitzungsraum zu finden. - 3.•Aktueller Bericht Lagezentrum Ukraine
- 4.Sachstandsbericht des Modellprojektes „Guter Lebensabend NRW“ – Kultur- sensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit EinwanderungsgeschichteZur Vorlage · 1802/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt seit dem 1. April 2021 das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW“ durch. Ziel der Initiative ist die Entwicklung kultursensibler Ansätze in der Altenhilfe und Altenpflege, um die spezifischen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte sowie deren Angehörigen zu berücksichtigen. Das Projekt wird im Essener Bezirk V in Kooperation mit dem Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V. und Plan B Ruhr e.V. umgesetzt. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wurde die Förderung durch das zuständige Landesministerium für das Jahr 2023 verlängert.
Im Jahr 2022 wurden verschiedene Aktivitäten realisiert, darunter die Auswertung einer Bedarfserhebung, der Ausbau von Netzwerkstrukturen sowie die Durchführung von Schulungen zur kultursensiblen Pflegeberatung für Fachkräfte der Pflegeberatung und der Krankenkassen. Zudem wurden Informationsvideos in türkischer Sprache mit deutschen Untertiteln erstellt und digitale Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Für das Jahr 2023 ist die Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen sowie die Sensibilisierung von Institutionen wie Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen geplant. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der aufsuchenden Beratung in religiösen Gemeinden und Migrantenselbstorganisationen. Langfristig sollen die im Modellprojekt erprobten Ansätze durch Handlungsempfehlungen in die Regelstrukturen des gesamten Stadtgebietes übertragen werden, um eine nachhaltige kulturelle Öffnung der Altenhilfe in Essen zu erreichen. Der Bericht wurde dem Seniorenrat, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Seniorenrat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Motto und Jury des Integrationspreises "Zusammenleben in Essen" 2023Zur Vorlage · 1912/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über das Motto sowie die Besetzung der Jury für den Integrationspreis „Zusammenleben in Essen“ im Jahr 2023 entscheiden. Auf Grundlage der Vorschläge des Kommunalen Integrationszentrums wird das Motto „Ein Lebensweg in Migration und Alter“ vorgeschlagen. Die thematische Schwerpunktsetzung bezieht sich auf die zunehmende Bedeutung der Integrationsarbeit mit älteren Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Neben der regulären Ausschreibung für Projekte, Maßnahmen und ehrenamtliche Initiativen wird vorgeschlagen, erstmals eine Auszeichnung für ein „Lebenswerk“ zu verleihen. Diese soll eine Seniorin oder einen Senior mit Einwanderungsgeschichte würdigen, die oder der sich in Essen für die Integration eingesetzt hat.
Die Jury zur Auswahl der Preisträger wird unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters zusammengesetzt. Die weitere Besetzung sieht zwei Personen aus dem Vorstand des Integrationsrates, zwei gewählte Ratsmitglieder des Integrationsrates sowie zwei themenspezifische Vertreter vor. Als themenspezifische Vertreter werden die Vorsitzende des Seniorenrates der Stadt Essen sowie eine Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Migration und Teilhabe vorgeschlagen. Alle Mitglieder der Jury sind stimmberechtigt, wobei die Stimme des Oberbürgermeisters im Falle einer Pattsituation ausschlaggebend ist. Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt die Geschäftsführung der Jury in beratender Funktion. Bei Vorliegen von Befangenheitsgründen ist ein Mitglied von der Stimmabgabe bei der entsprechenden Bewerbung ausgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1713/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen vor. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Bereitstellung von Mitteln über Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2023.
Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2023 beläuft sich auf 299.000 Euro. Davon sind 244.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung vorgesehen. Diese Mittel sollen an verschiedene Träger wie die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. fließen. Weitere 20.000 Euro sollen die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen finanzieren. Für das Programm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) sind 35.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bei der Arbeiterwohlfahrt, PlanB Ruhr e.V. und dem SoNII e.V. vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über zwei Haushaltsansätze, wobei 295.000 Euro der Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien sowie 4.000 Euro der Förderung der Erziehungsberatung und sonstiger Einrichtungen zugeordnet werden. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 bereits berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus gesetzlichen Leistungsansprüchen nach dem SGB VIII und dem Jugendgerichtsgesetz, da die Inanspruchnahme dieser Leistungen ohne Sprachvermittlung nicht möglich ist. Zudem dient die Unterstützung der Integration der Vermeidung von Folgekosten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Berichterstattung zum Stand der Seiteneinsteiger-Förderung an Essener SchulenZur Vorlage · 1807/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Seiteneinsteiger-Förderung an Essener Schulen dokumentiert die Situation neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher, insbesondere aus der Ukraine. Bis zum Stichtag 30. September 2022 beriet das Kommunale Integrationszentrum insgesamt 1.697 Kinder und Jugendliche, wovon 1.081 der ukrainischen Staatsangehörigkeit angehörten. Zum selben Zeitpunkt befanden sich 2.242 Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten in der sprachlichen Erstförderung, darunter 964 Personen aus der Ukraine. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf erschöpfte Kapazitäten bei den Schulräumen sowie beim Personal hin. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über den Haushalt der Stadt Essen sowie durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Fachbereich Schule bietet seit 2018 schulvorbereitende Angebote zur Vermittlung von Deutschkenntnissen und zur Vorbereitung auf den Schulalltag an. In Abstimmung mit dem Schulamt und dem Kommunalen Integrationszentrum wurden zwei Kurse für die Sekundarstufen I und II eingerichtet, wobei das Platzangebot aufgrund der Zuwanderung aus der Ukraine erweitert wurde. Ergänzend dazu konzipiert der Fachbereich seit 2017 zentrale Ferienprogramme zur Sprachförderung für verschiedene Altersgruppen, darunter Vorschulkinder sowie Schüler der Sekundarstufen I und II. Diese Programme werden teilweise eigenständig umgesetzt und durch dezentrale Angebote der Schulsozialarbeit, des Kommunalen Integrationszentrums sowie von Wohlfahrtsverbänden ergänzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Anpassung des einheitlichen Dokumentationsverfahrens zur Sprachbildung in Essener KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 1772/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anpassung des einheitlichen Dokumentationsverfahrens zur Sprachbildung in Essener Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2023/2024 beschlossen. Ziel der Neuerung ist die Einführung des Instruments „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“ (BaSiK). Dieses soll die bisherigen Verfahren, wie etwa sismik, seldak oder liseb, ergänzen bzw. ersetzen.
Die Entscheidung basiert auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe Sprache des Facharbeitskreises „Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung“. In der Vergangenheit wurde deutlich, dass die bisherigen Instrumente für die praktische Planung von Sprachförderangeboten und für Entwicklungsgespräche mit den Eltern nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Einführung des BaSiK-Verfahrens soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesvereinbarung „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erfolgen.
Die Umsetzung wird durch ein Planungsgremium vorbereitet, das sich aus Vertretern der Jugendhilfeplanung und der Träger zusammensetzt. Begleitend zur Einführung ist eine sukzessive Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen bis zum Ende des Kitajahres 2023/2024 vorgesehen. Diese Fortbildungen werden sowohl durch die Träger als auch zentral durch die Arbeitsgruppe Sprache durchgeführt, wobei für die zentralen Schulungen Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland genutzt werden können. Die Kosten für die Dokumentationsbögen werden weiterhin von der Stadt getragen, wobei für die Bereitstellung der BaSiK-Bögen Sachkosten in Höhe von 25.000 Euro veranschlagt sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Fachcontrolling in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2012 bis 2019Zur Vorlage · 1801/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst das Fachcontrolling der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum von 2012 bis 2019. Der Bericht untersucht die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und setzt diese in Bezug zur Landesstatistik Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2019 lag der Anteil regelmäßiger Besucher bei 7,9 % der altersgleichen Wohnbevölkerung, wobei 56 % dieser Gruppe einen Migrationshintergrund aufweisen. Die Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen bewegten sich im Berichtszeitraum zwischen 44.000 und 54.000 Personen, wobei im Jahr 2019 insgesamt 51.080 Personen registriert wurden. Die 64 Einrichtungen boten etwa 1.800 Wochenstunden an Öffnungszeiten an. Die Anzahl der Fachkräfte stieg von 126 im Jahr 2012 auf 149 im Jahr 2019 an, während die Zahl der ehrenamtlich Tätigen mit etwa 1.000 Personen stabil blieb.
Zudem wird die Durchführung kollegialer Diskurse in allen neun Stadtbezirken zur Qualitätsentwicklung sowie die Vorbereitung des jährlichen zentralen Fachtags thematisiert. Der diesjährige Fachtag widmet sich dem Thema Medienkonzepte in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dient der Unterstützung medienpädagogischer Konzepte im Rahmen des gesamtstädtischen Digitalisierungskonzeptes gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan 2022 bis 2025. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 keine Fachtage stattgefunden haben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss und der Integrationsrat die Ergebnisse des Fachcontrollings zur Kenntnis nehmen.
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- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Öffentlich geförderte Beschäftigung; Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 1711/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Jahresbericht zum Jahr 2021 über die Bereiche der öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, dem Integrationsrat sowie dem Jugendhilfeausschuss.
Der Bericht gliedert sich in zwei inhaltliche Schwerpunkte. Im ersten Teil wird das Teilhabechancengesetz behandelt. Dieser Abschnitt beinhaltet eine Auswertung der Vermittlungserfolge gemäß den Paragraphen 16i und 16e des Sozialgesetzbuches II (SGB II).
Der zweite Teil der Vorlage befasst sich mit dem Aufbau der Gemeinwohlarbeit in Essen. Dieser Bereich umfasst statistische Strukturdaten zu den erzielten Ergebnissen. Zur Veranschaulichung der behandelten Themenbereiche werden in beiden Abschnitten Fallbeispiele angeführt. Die Vorlage wurde vom Stadtdirektor unterzeichnet und zur Information an die zuständigen Ausschüsse sowie den Integrationsrat übermittelt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2022Zur Vorlage · 1691/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2022 beschreibt die Entwicklung der SGB II-Leistungen sowie die Situation am Arbeitsmarkt. Im September wurden 4.296 Personen in 2.247 Bedarfsgemeinschaften betreut. Während die Zahl der Personen aus Nicht-EU-Ländern um 18,3 % anstieg, verzeichnete die Gruppe der Personen aus Syrien einen Rückgang von 6,2 %. Die SGB II-Arbeitslosenquote sank im Berichtszeitraum um 2,4 % auf 8,1 %. Im Bereich des Teilhabechancengesetzes besteht ein Bestand von 757 Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II sowie 57 Neufälle nach § 16e SGB II.
Für die kommunale Seite wird eine Mehrbelastung durch ukrainische Vertriebene in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro prognostiziert. Zudem wird für den Bundeshaushalt 2023 eine Kürzung zwischen 10,0 % und 12,0 % erwartet. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung auf Stufe 1 vorgenommen, die Auswirkungen als positiv bewertet. Spezifische Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder deren Finanzierung sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Eine Vorlagenvorprüfung kann erforderlich sein.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023Zur Vorlage · 1786/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat hat im Rahmen der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023 eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Essen vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Beratung der Teilpläne zur interkulturellen Arbeit sowie zum Integrationsbudget.
Nach den vorliegenden Planungen beläuft sich der Gesamtzuschussbedarf der Teilergebnispläne des Integrationsausschusses für das Haushaltsjahr 2023 auf 7,2 Millionen Euro. Dieser Wert ergibt sich aus geplanten ordentlichen Erträgen in Höhe von 3,5 Millionen Euro und ordentlichen Aufwendungen von 10,5 Millionen Euro, ergänzt um ein Ergebnis aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 0,1 Millionen Euro.
Die Verteilung des Zuschussbedarfs auf die einzelnen Produktgruppen weist für das Integrationsbudget einen Betrag von 5.641.000 Euro und für die interkulturelle Arbeit einen Betrag von 1.521.000 Euro aus.
Die Finanzplanung auf Ausschussebene zeigt für das Jahr 2023 ordentliche Aufwendungen von 10.485.000 Euro gegenüber ordentlichen Erträgen von 3.470.000 Euro. Der daraus resultierende Teilergebnisplan wird mit einem Fehlbetrag von 7.162.000 Euro ausgewiesen. Die Planung für die Folgejahre 2024 bis 2026 sieht auf der Ebene des Integrationsrats vergleichbare Werte für die ordentlichen Aufwendungen und Erträge vor. Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt, die aufgeführten Teilpläne sowie die in den Anlagen dokumentierten Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Sachstandsbericht zu den EU-Zuwanderungsprojekten des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt EssenZur Vorlage · 1768/2022/OB · Vorlage
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Der Sachstandsbericht des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Essen befasst sich mit verschiedenen EU-Zuwanderungsprojekten zur Integration von Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union, mit einem Schwerpunkt auf Südosteuropa. Die statistischen Daten zum Stand des 30. Juni 2022 weisen einen Anstieg der Einwohnerzahlen aus Bulgarien von 400 auf 3.244 sowie aus Rumänien von 562 auf 5.759 aus.
Das Projekt „bzw 2.0“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie EhAP Plus gefördert. Der Förderrahmen beläuft sich auf etwa 3,7 Millionen Euro bei einem städtischen Eigenanteil von 5 Prozent; die Laufzeit erstreckt sich von Oktober 2022 bis September 2026. Das Projekt „MifriN“ wird durch das MKJFGFI gefördert, wobei kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die aktuelle Phase endet am 31. Dezember 2022, eine Fortführung für den Zeitraum 2023 bis 2026 wird in Aussicht gestellt.
Das Projekt „MArCo“, das die Arbeitsmarktintegration europäischer Neuzugewanderter durch Coaching und Deutschunterricht zum Ziel hat, endet im März 2023 ohne Fortführungsperspektive. Die Förderung erfolgt durch das MAGS NRW und REACT-EU in Höhe von knapp 260.000 Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Als Weiterleitungspartner fungiert die Diakonie Essen gGmbH. Bis zum 30. September 2022 konnten 58 Prozent der Ratsuchenden vermittelt werden. Der Bericht legt nahe, eine mittel- und langfristige Finanzierungsplanung über die Förderphasen hinaus vorzunehmen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 15.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 16.Anträge und Anfragen
- 16 a.Veranstaltung zum "Internationalen Tag der Muttersprache/Herkunftssprache"Zur Vorlage · 2043/2022/IR · Antrag Integrationsrat
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Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2043/2022/IR beantragt, die Durchführung einer Veranstaltung zum „Internationalen Tag der Muttersprache/Herkunftssprache“ zu unterstützen. Das geplante Ereignis soll am 21. Februar 2023 im Katakomben-Theater stattfinden. Die Umsetzung ist in Kooperation mit dem RAA Verein NRW e.V. vorgesehen.
Der Antrag umfasst zudem eine einmalige Teilfinanzierung aus dem Budget des Integrationsrates in Höhe von 1.405,92 Euro. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder und Jugendliche, für die die Herkunftssprache neben der deutschen Sprache ein Bestandteil der kulturellen Identität darstellt. Ein zentraler Bestandteil des Programms soll ein internationaler Poetry Slam sein, bei dem Teilnehmende selbstgeschriebene Texte oder Lieblingsgedichte vortragen können. Die Übersetzungen der verschiedenen Sprachen sollen visuell auf einer Wand in deutscher Sprache dargestellt werden. Ergänzt werden soll das Programm durch Auftritte internationaler Künstler sowie eine musikalische Live-Aufführung.
Die Begründung des Vorstands führt an, dass eine ähnliche Veranstaltung bereits im Jahr 2022 durchgeführt wurde. Ziel der Fortsetzung im Jahr 2023 ist es, die sprachliche Vielfalt sowie den gesellschaftlichen Mehrwert verschiedener Sprachen hervorzuheben und die soziale sowie politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu fördern.
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- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16 b.Interkultureller Tanz- und Musikabend - Alles für den MenschenZur Vorlage · 2040/2022/IR · Antrag Integrationsrat
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Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen hat in einem Antrag die Unterstützung für die Veranstaltung „Interkultureller Tanz- und Musikabend - Alles für den Menschen“ beantragt. Die Veranstaltung soll am 17. Dezember 2022 im Katakomben-Theater stattfinden und erfolgt in Kooperation mit dem RAA Verein NRW e.V.
Der Antrag sieht eine einmalige Teilfinanzierung aus dem Budget des Integrationsrates in Höhe von 1.000,00 Euro vor. Ziel der Veranstaltung ist es, die interkulturelle Vielfalt der Stadt Essen durch internationale Tanzvorführungen und humanistische Lieder in verschiedenen Sprachen darzustellen. Das Programm richtet sich an Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.
Nach Angaben des Vorstands dient die Förderung des RAA Verein NRW e.V. der Unterstützung der sozialen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Die Veranstaltung soll zudem dazu beitragen, Folgen der Isolation aus der Corona-Pandemie zu überwinden. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Integrationsrates am 16. November 2022 vorgesehen.
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- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Mitteilungen und Aktuelles
- 18.Verschiedenes