Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 02.05.2023
- 2.Jahresbericht der Verbraucherzentrale Essen
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Immissionskenngrößen für Essen 2022Zur Vorlage · 1052/2023/6 · Vorlage
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Der Bericht über die Immissionskenngrößen für das Jahr 2022, basierend auf Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), wurde dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Messwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) lagen im Essener Stadtgebiet im Jahr 2022 unter den geltenden Grenzwerten. An der Messstation Gladbecker Straße wurden jedoch 19 Tage mit einem PM10-Tagesmittelwert von über 50 µg/<0xC2>m³ verzeichnet. Bei Stickstoffdioxid (NO2) wurden an den langjährigen Messstellen in Essen Werte zwischen 23 µg/m³ und 35 µg/m³ gemessen. An der Messstelle Kruppstraße an der Bundesautobahn 40 wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ mit 45 µg/m³ erneut überschritten. Als Maßnahme wurde bereits ein Tempolimit von 60 km/h auf dem betroffenen Autobahnabschnitt umgesetzt; langfristig wird eine Deckelung der BAB 40 angestrebt. Aufgrund dieser Überschreitung wurde die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans beauftragt, dessen Entwurf derzeit öffentlich ausliegt.
Hinsichtlich Ozon (O3) wurde der Informationsschwellenwert in Essen nicht überschritten, jedoch wurde der langfristige Zielwert an 20 Tagen überzogen. Angesichts der laufenden Revision der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der geplanten Verschärfung der Grenzwerte ab 2030 wird darauf hingewiesen, dass künftige Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub die neuen Vorgaben teilweise überschreiten könnten. Die Verwaltung wird empfohlen, dies bei der Verkehrs- und Stadtplanung zu berücksichtigen.
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- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Masterplan Stadtgrün 2030 - Gesamtstädtisches Grünordnungs- und FreiraumentwicklungskonzeptZur Vorlage · 1018/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Erstellung des „Masterplan Stadtgrün 2030“, eines gesamtstädtischen Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzepts. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Ausführungen durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz. Da die Stadt bislang über kein vergleichbares, stadtweites Konzept verfügt, soll das neue Vorhaben als fachplanerisches Instrument dienen, um die Entwicklung und Ausweitung des städtischen Grüns unter den Aspekten Klimaanpassung, Biodiversität, Umweltgerechtigkeit und Stadtentwicklung zu steuern.
Das geplante Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept (GFK) soll als Leitfaden für die künftige Stadtentwicklung, die Bauleitplanung und Grundstücksankäufe fungieren. Dabei werden bestehende Planungen wie der „Stadtökologische Beitrag für den Essener Norden“ weiterentwickelt. Die Ausarbeitung erfolgt in einem Drei-Ebenen-Modell: Die erste Ebene umfasst ein stadtweites Freiraummodell und ein Leitbild. Die zweite Ebene konkretisiert Leitziele auf Stadtbezirksebene. Die dritte Ebene beinhaltet die Erarbeitung von Zielkonzepten, Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen, wobei auch Ergebnisse aus Bürgerbeteiligungsprozessen einfließen sollen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist nach Abschluss der Angebotsauswertung ab September 2023 vorgesehen, wobei eine Bearbeitungszeit von etwa 18 Monaten veranschlagt wird. Die Kosten für die Erstellung des Masterplans werden auf rund 200.000 Euro netto geschätzt. Das Konzept soll nach der verwaltungsinternen Abstimmung durch den Rat der Stadt beschlossen werden.
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- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Projekt ÖKOPROFIT 2022-2023Zur Vorlage · 1035/2023/6 · Vorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einen Bericht zum Projekt ÖKOPROFIT für die Zeiträume 2022 bis 2023 vor. Das Programm, das seit 2002 durch das Umweltamt geleitet wird, verfolgt das Ziel, durch Ressourceneinsparungen sowohl den Umweltschutz zu fördern als auch die Kosten in Unternehmen und Institutionen zu senken. In der aktuellen Projektrunde beteiligten sich neun Unternehmen mit einer Belegschaft von insgesamt über 14.000 Mitarbeitenden. Neben der Betriebsökologie wurden verstärkt Nachhaltigkeitsaspekte im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele integriert.
Im Rahmen der 11. Projektrunde wurden unter anderem die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Universitätsmedizin Essen, die Stadtwerke Essen AG sowie verschiedene weitere Unternehmen und Vereine ausgezeichnet oder rezertifiziert. Die durch die Maßnahmen dieser Runde erzielten Einsparungen belaufen sich auf etwa 3,7 Millionen Kilowattstunden Energie, 21.000 Tonnen CO2, 5.400 Kubikmeter Wasser sowie rund 35 Tonnen Abfall.
Seit Beginn des Projekts im Jahr 2002 haben insgesamt 115 Essener Betriebe teilgenommen. Über alle elf Projektdurchläufe hinweg konnten jährliche Einsparungen von mehr als 9,8 Millionen Euro sowie eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um jährlich rund 93.100 Tonnen realisiert werden. Das Projekt wird durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern wie der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Industrie- und Handelskammer zusammen. Eine 12. Runde ist bereits in Planung.
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- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstandsbericht Fairtrade Town Stadt EssenZur Vorlage · 1037/2023/6 · Vorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einen Sachstandsbericht zum Thema „Fairtrade Town Stadt Essen“ vor. Seit 2013 trägt die Stadt Essen diesen Titel, wobei die Verantwortung für die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe beim Umweltamt liegt. Die Aufgaben werden im Rahmen der laufenden Verwaltung ohne zusätzliche Stellenanteile wahrgenommen.
Der Bericht dokumentiert verschiedene Aktivitäten seit November 2022. Dazu gehören die Begleitung eines Studierendenprojekts zur Sichtbarkeit von Fairtrade-Themen, die Verleihung des Umweltpreises mit einem Sonderpreis für Fairtrade sowie die Vorbereitung der Unterzeichnung der „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“. Zudem wurden die Banderole der „Fairen Schokolade Essen“ neu gestaltet und die Workshop-Reihe „FairPlayLab“ entwickelt. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wurde die Arbeitsgruppe „Faire Verpflegung“ ins Leben gerufen, um den Einsatz fairer Produkte zu fördern. Im Bereich der frühkindlichen Bildung fanden Informationsveranstaltungen für über 150 Kita-Leitungen statt.
Zusätzlich verfolgt die Stadt weitere Ziele, die unter anderem die Einbindung von Fairtrade-Kriterien in Vergabeunterlagen, die Zertifizierung von Schulen und Kitas sowie die Entwicklung eines Konzepts für fairen Sport bis 2028 umfassen. Eine erneute Rezertifizierung als Fairtrade-Town wird für den Herbst 2023 angestrebt. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstandsbericht: Verfüllung des ehemaligen DeilbachgewölbesZur Vorlage · 1053/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes zum Sachstandsbericht über die Verfüllung des ehemaligen Deilbachgewölbes dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz. Nach dem Abschluss der Offenlegung des Deilbachs Ende 2022 ist das alte Gewölbe für den Gewässerabfluss nicht mehr erforderlich, wodurch die Beseitigung des Tagesbruchs auf dem Grundstück Prinz-Friedrich-Straße 10 möglich wird.
Das mit dem Projekt betraute Ingenieurbüro wurde bereits beauftragt. Für die Planung und Vergabe der Maßnahmen wird ein zeitlicher Vorlauf von etwa neun Monaten sowie eine Bauzeit von drei bis sechs Monaten erwartet. Die geplante Maßnahme umfasst die Verfüllung des Bereichs vom ehemaligen Einlaufbauwerk über den Tagesbruch bis in den Bereich der Prinz-Friedrich-Straße. Vor der Verfüllung soll ein Absperrbauwerk errichtet werden. Um den Bereich zwischen dem Absperrbauwerk und dem ehemaligen Auslass als Habitat für Fledermäuse zu erhalten, ist die Verlegung einer Leitung mit einem Durchmesser von DN500 vorgesehen, die bei erhöhtem Wasserstand die Zufuhr von Frischwasser sicherstellt.
Aufgrund naturschutzrechtlicher Gutachten, die das Gewölbe als bedeutendes Habitat für geschützte Fledermausarten ausweisen, kann ein Baubeginn erst im Mai 2024 erfolgen. Vor diesem Zeitpunkt ist eine artenschutzgerechte Vertreibung der Tiere aufgrund der Nutzung als Winterquartier und zur Aufzucht von Jungtieren nicht möglich. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über die geplanten Maßnahmen informiert.
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Beratungsfolge
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Erstes Klimaschutzpaket der LandesregierungZur Vorlage · 1110/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum ersten Klimaschutzpaket der Landesregierung Nordrhein-Westfalen dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz. Das am 13. Juni 2023 von der Landesregierung vorgestellte Paket umfasst 68 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern sowie Eckpunkte zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW. Zu den zentralen Inhalten gehören der Ausbau erneuerbarer Energien durch die Aufhebung der 1.000-Meter-Abstandregel für Windenergieanlagen, die Förderung der Wärmewende sowie die Unterstützung der Energieeffizienz von Gebäuden und Quartieren.
Die Verwaltung hat untersucht, inwieweit die Stadt Essen und ihre Bürger von den Fördermaßnahmen profitieren können. Für private Haushalte sind insbesondere die erweiterten Fördermöglichkeiten über das Programm progres.nrw für Wärmepumpen, Speicher und Geothermie relevant, welche mit städtischen Solar- und Sanierungsförderungen kombinierbar sind. Für Unternehmen bietet das Paket Unterstützung bei der Installation von Wärme- oder Kältenetzen sowie Beratungsleistungen für den Umbau zur Klimaneutralität an.
Im Bereich der erneuerbaren Energien ergeben sich durch die wegfallende Abstandsregel und neue Möglichkeiten für Freiflächen-Photovoltaik, etwa entlang von Autobahnkorridoren, potenzielle neue Standorte, die einer Detailprüfung bedürfen. Bei der kommunalen Wärmeplanung werden die Unterstützungsangebote des Landes genutzt, wobei Daten unter anderem vom Geologischen Dienst und der Bezirksregierung Arnsberg einfließen. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 14.1Entwidmung der Friedhofserweiterungsfläche "Am Hallo" Hier: Änderungsantrag zu 0918/2023/CDU/SPD/GRÜNEZur Vorlage · 0957/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwidmung der Friedhofserweiterungsfläche „Am Hallo“ zum Gegenstand hat. Mit diesem Antrag wird die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI um Kenntnisnahme und der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz um eine Entscheidung gebeten.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung die Fläche, welche derzeit vom Flugmodell-Sportclub Essen Nord Ost e.V. genutzt wird, als Friedhofserweiterungsfläche entwidmet. Gleichzeitig soll die Nutzung als Modellflugplatz bis auf Weiteres sichergestellt werden.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Nutzung durch lokale Sportvereine die Integration fördere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärke. Die Entwidmung der Fläche solle dem Flugmodell-Sportclub Essen Nord Ost e.V. sowie weiteren Akteuren vor Ort Planungssicherheit verschaffen. Für den Fall, dass der Modellflugverein die Nutzung der Fläche zu einem späteren Zeitpunkt aufgibt, wird die Verwendung der Fläche als Waldersatzfläche in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 14.2Entsiegelung von FlächenZur Vorlage · 0971/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag zur Entsiegelung von Flächen eingebracht, der im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Rat der Stadt Essen behandelt werden soll. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, das Stadtgebiet auf versiegelte Flächen zu untersuchen, die nach ihrer gegenwärtigen Nutzung keine Versiegelung mehr benötigen.
Falls solche Flächen identifiziert werden, soll die zuständige Fachabteilung prüfen, inwieweit Fördermittel für Entsiegelungsmaßnahmen eingeworben werden können. Die Fraktion strebt mit diesem Prüfauftrag eine sogenannte „Entsiegelungs-Offensive“ an, um die Klimaresilienz der Stadt Essen zu stärken. Dabei wird auf bestehende Möglichkeiten wie die KRIS-Förderung der Emscher Genossenschaft verwiesen. Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass Entsiegelungen zur Vermeidung von Starkregenereignissen beitragen und das Mikroklima beeinflussen können.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 2. Quartal 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes