Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 08.03.2023
- 2.Nutzung des Übergabebogens für den Übergang Kita-Grundschule ab dem Kitajahr 2023/2024Zur Vorlage · 0707/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Kitajahr 2023/2024 wird in Essen ein neuer Übergabebogen mit der Bezeichnung „ÜBo“ für den Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule eingesetzt. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft die Einführung dieses Instruments zur Kenntnis nehmen.
Der neue Bogen ersetzt ältere Dokumentationsverfahren, die aufgrund veränderter Bildungsvereinbarungen und einer gewandelten Trägerlandschaft zu einem Nebeneinander verschiedener Methoden geführt hatten. In Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sowie dem Schulamt wurde ein Verfahren entwickelt, das die bestehenden Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen der Träger ergänzt, statt sie zu ersetzen.
Der Fokus des Übergabebogens liegt auf der Strukturierung des Austauschs zwischen Kindertageseinrichtungen, Eltern und Grundschulen. Er dient als Zusammenfassung der Betreuungsgeschichte und soll Informationen über die Dauer der institutionellen Betreuung sowie etwaigen besonderen Förderbedarf bereitstellen. Ziel ist es, den Lehrkräften eine Übersicht über die Entwicklungsstärken und Potenziale der Kinder zu ermöglichen, um die Klassenzusammenstellung zu unterstützen. Der Prozess folgt dem Prinzip, nur die notwendigen Informationen zu übermitteln, um eine einseitige Vorformung des Kindbildes zu vermeiden und gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Fachkräfte zu reduzieren. Die Eltern erhalten den Bogen im Rahmen der Schulanmeldungen im Herbst durch die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Fachkräftegewinnung und -bindung im ErziehungsdienstZur Vorlage · 0361/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst in Essen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Bedarf von insgesamt 2.572 Erzieherstellen prognostiziert, der sich auf die Stationären Hilfen, Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden bis 2030 zudem Renteneintritte, Fluktuation und Stellen durch Kita-Ausbau erwartet. Für das Schuljahr 2026/2erm 2027 wird aufgrund eines Betreuungsbedarfs von 85 % ein jährlicher Bedarf von etwa 106 Gruppen berechnet, wobei sich ein Defizit von rund 1.000 Fachkräften abzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorliegenden Konzeptentwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung eines vertieften Konzepts zu beauftragen, das konkrete Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Zur Umsetzung soll im Jugendamt eine Task-Force Fachkräfte mit bis zu drei Vollzeitstellen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten von rund 266.274 Euro im Jahr 2023 unter der Bedingung einer möglichen unterjährigen Überschreitung des Personalkostenbudgets geprüft werden sollen.
Als Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung werden die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Quereinstiege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte identifiziert. Geplant ist die Gründung eines Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Federführung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur sowie die Durchführung eines Fachkräftetags im vierten Quartal 2023. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 vorliegen. Eine Steuerungsgruppe wird die Koordination übernehmen und die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Be-MoVe - Projekt, hier: „Bürgerprojekt Offene Bardelebenstraße: Sichere Schulwege in Holsterhausen“Zur Vorlage · 0651/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe soll die Bardelebenstraße in Holsterhausen als temporäre Schulstraße erprobt werden. Ziel der Maßnahme „Offene Bardelebenstraße: Sichere Schulwege in Holsterhausen“ ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für etwa 1.800 Schülerinnen und Schüler. Geplant ist eine wochentägliche Sperrung der Straße für den motorisierten Individualverkehr, wobei Anwohner von der Regelung ausgenommen sind. Die Sperrzeiten sollen jeweils von 07:30 bis 08:30 Uhr sowie von 14:00 bis 16:15 Uhr gelten. Der Zeitraum der Erprobung ist auf drei bis sechs Monate nach den Sommerferien 2023 angesetzt. Begleitend zur Verkehrsberuhigung sollen Konzepte für Elternhaltestellen entwickelt werden.
Für die Umsetzung des Projekts stehen Projektmittel in Höhe von 20.000 Euro sowie weitere 20.000 Euro aus dem Budget der GHA zur Verfügung, wobei das Projekt eine Förderung der GHA in Höhe von 3.700 Euro erhält. Zur Förderung des Dialogs zwischen Anwohnern, Nutzenden und Interessengruppen sind regelmäßige Veranstaltungen geplant. Dazu gehören unter anderem ein Straßenfrühstück, ein Spielstraßennachmittag mit einem Straßenfest sowie eine Fahrradwerkstatt in Kooperation mit verschiedenen Partnern wie der Fahrrad AG des Leibniz Gymnasiums oder dem ADFC. Zudem sollen Informationsveranstaltungen zum schulischen Mobilitätsmanagement unter Einbeziehung des Zukunftsnetz Mobilität NRW stattfinden. Die Bezirksvertretung III hat der Erprobung der Bardellebenstraße als Schulstraße zugestimmt, während die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022Zur Vorlage · 0693/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des JobCenters Essen befasst sich mit der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022. Die Gesamtausgaben beliefen sich in diesem Zeitraum auf 17.101.764 €, was einer Steigerung von 27,14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Parallel dazu stieg die Anzahl der Anträge um 49,72 %. Im Bereich SGB II wurde ein Zuwachs von 50,59 % verzeichnet, während im Rechtskreis WoGG/BKGG ein Anstieg von 48,73 % im Vergleich zu 2019 zu beobachten war. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Bereichen SGB II und WoGG/BKGG beliefen sich auf 6.157.515,21 €. Zudem stiegen die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe im SGB II um 39,62 % auf 554.710,65 €.
Im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westland weist Essen Pro-Kopf-Ausgaben von 302,20 € im SGB II und 318,37 € im BKGG auf. Die Gesamtausgaben für SGB II und WoGG/BKGG erreichten mit 16.709.871 € den höchsten Stand seit 2015. Für das Jahr 2023 wird aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes und einer Stabilisierung des öffentlichen Lebens mit einer weiteren Zunahme der Inanspruchnahme gerechnet. Ein Vergleich der ersten Quartale von 2022 und 2023 zeigt einen Anstieg der Bruttoausgaben im SGB II um 10,36 %. Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung des Moduls „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sommerferien sowie die Erstellung eines Informationsflyers zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-Leistungen: Gemeinsamer Antrag von CDU/Grüne Nr. 1856/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 0227/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt, der sich mit der Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen Leistungen befasst. Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne. Das Paket ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag beziehen, eine monatliche Pauschale von 15,00 Euro für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur, Spiel und Freizeit.
Die Verwaltung hat die Einführung einer Bildungskarte geprüft, diese jedoch als nicht wirtschaftlich eingestuft. Als Gründe werden der technische Aufwand für das JobCenter sowie die Anbieter und ein komplexeres Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren angeführt. Zudem wird die Annahme vertreten, dass eine Bildungskarte die tatsächliche Motivation zur Teilnahme an Angeboten nicht steigert, sondern lediglich die statistische Bewilligungsquote beeinflusst.
Stattdessen setzt die Verwaltung auf verstärkte Informationsarbeit. Hierzu gehören die Nutzung der städtischen Homepage, mehrsprachige Flyer, die Kommunikation über Kooperationspartner sowie Informationsveranstaltungen in Kitas, Schulen und sozialen Organisationen. Auch die Schulsozialarbeit wird zur Information der Erziehungsberechtigten genutzt. Die Ausgaben für Teilhabeleistungen im SGB-II-Bereich stiegen laut Bericht von 397.125,36 Euro im Jahr 2021 auf 554.710,65 Euro im Jahr 2022. Aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird mit einer weiteren Zunahme der Anspruchsberechtigten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung hier: Sachstandsbericht I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0588/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0588/2023/7 zum Sachstandsbericht des ersten Quartals 2023 erläutert die aktuelle Umsetzung der Schulentwicklungsplanung in Essen. Im Fokus stehen dabei die Fortschritte bei der Anmietung externer Räumlichkeiten, die Realisierung des sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie der Personaleinsatz. Dieses Modell umfasst die Beteiligung der Immobilienwirtschaft, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, der Immobilienmanagement Essen GmbH sowie die Nutzung von PPP-Modellen und der Anmietung von Immobilien. Ein konkretes Projekt ist die Sanierung des Gebäudes in der Karolinger Straße 94 durch die EABG, wobei die Fertigstellung für das zweite Quartal 2024 vorgesehen ist, um ab Mitte 2025 rund 6.000 m² Schulraum bereitzustellen. Für den Fachbereich 60 wurde zudem die Einrichtung von sechs Vollzeitstellen beschlossen.
Zur Sicherstellung der Schulplätze für das Schuljahr 2023/2024 werden im Grundschulbereich 15 Mehrklassen und sieben Zügigkeitserhöhungen durch multifunktionale Raumnutzung umgesetzt. In der Sekundarstufe I entstehen sechs Mehrklassen an Gymnasien und Realschulen. Ein Ratsbeschluss vom 30. November 2022 sieht den Kauf und Baubeginn von zehn Systemcontainern für 11 Millionen Euro vor. Zudem plant ein Projektteam der Immobilienwirtschaft die Erweiterung der Grundschule Gerschede durch die Sanierung ehemaliger Räume des Jugendzentrums ZACK und der AWO. Die Finanzierung der Planung steht im Kontext der allgemeinen Haushaltslage und des angestrebten Haushaltsausgleichs. Für die Grundstückssuche werden freie Flächen katalogisiert, während konkrete Standortentscheidungen durch Einzelbeschlüsse der politischen Gremien erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstand zur Realisierung von Schulneubaustandorten und Schulerweiterungen, die nicht am Schulstandort möglich sindZur Vorlage · 0705/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0705/2023/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Umsetzung von Schulneubauten und Schulerweiterungen in Essen, um den Bedarf für fünf weiterführende Schulen, drei Grundschulen und eine Förderschule zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Grundschule im Bereich Rüttenscheid zu beauftragen, da kein städtisches Grundstück zur Verfügung steht. Zudem sollen die Planungen für Grundschulneubauten in Bedingrade/Frintrop sowie in Altendorf unverzüglich aufgenommen werden. Bis September 2023 soll die Verwaltung zudem geeignete Flächen für zwei Gesamtschulen und ein Gymnasium vorschlagen.
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden 25 potenzielle Flächen geprüft, wobei für 22 Flächen neues Planungsrecht erforderlich ist. Für eine Realschule im Bezirk I und ein Gymnasium im Bezirk VI stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, während die Fläche Hubertstraße/Ernestinenstraße als geeignet für eine Förderschule betrachtet wird.
Der Schulentwicklungsplan beschreibt zudem einen Erweiterungsbedarf an 60 Standorten. Die Verwaltung prüft hierbei Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sowie externe Flächen zwischen 1.500 m² und 3.500 m². Zehn Containermaßnahmen an neun Standorten werden derzeit vorbereitet; die Übergabe an die Schulen ist ab Dezember 2023 geplant. Für 23 Schulen ist eine Erweiterung am Standort nicht möglich, während für neun Schulen bereits nahegelegene Standorte identifiziert wurden. Für 14 weitere Schulen werden die Umsetzbarkeit konkreter Standortoptionen geprüft. Die Realisierung von Investorenangeboten erfordert eine Ausschreibung sowie eine politische Beschlussfassung über den Zuschlag.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Standort Am Schacht Hubert: wegen Recyclingbetrieb und Verkehrsübungsplatz bitte neu überdenken Standort Glückstraße: Andienung der Schule besser über Burggrafenstraße; Grünfläche erhaltenswert?
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd. Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0477/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd beschließen. Das Bauvorhaben umfasst ein Schulgebäude, fünf Sporteinheiten, darunter eine Dreifachsporthalle und zwei Einfachturnhallen, sowie ein Quartierszentrum. Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich auf 137,23 Millionen Euro brutto, was einer Steigerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 70 Millionen Euro entspricht. In dieser Kalkulation sind eine Sicherheitsmarge von 10 Prozent sowie prognostizierte Baupreissteigerungen enthalten.
Der Zeitplan sieht die Baufeldfreimachung für Juli 2023 und den Beginn des Rohbaus im September 2023 vor. Bei einem planmäßigen Verlauf ist die Fertigstellung für Juli 2026 und die Übergabe zum Schuljahreswechsel August/September 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der Finanzierung wurden bis Ende 2022 etwa 4,24 Millionen Euro für Planungsleistungen aufgewendet. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Ansatz von rund 23,9 Millionen Euro vorgesehen, wobei ein Teilbetrag von etwa 3,9 Millionen Euro zur Deckung anderer Bedarfe innerhalb des zuständigen Fachbereichs genutzt werden kann. Die weiteren Finanzierungsbedarfe verteilen sich auf die Jahre 2024 bis 2027. Die Gesamtkosten beinhalten zudem kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Das Projekt umfasst Maßnahmen wie nachhaltiges Bauen, Dachbegrünung und Photovoltaik. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bezirksvertretung des Stadtbezirks V anzuhören und die entsprechenden Ausschüsse einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. QuartalZur Vorlage · 0517/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zum zweiten Quartal 2023 informiert über den Fortschritt des Programms zur Sanierung der Essener Schultoiletten. Von insgesamt 189 Schulstandorten weisen derzeit 90 Anlagen Sanierungsbedarf auf. Die Durchführung der Maßnahmen verteilt sich auf den Fachbereich 60 mit 29 Vorhaben, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH mit 32 Maßnahmen sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit 29 Maßnahmen. Im Berichtszeitraum wurden zwei Maßnahmen des Fachbereichs 60 mit einem Volumen von etwa 0,825 Millionen Euro abgeschlossen.
Der Bericht führt Kostensteigerungen an einzelnen Standorten sowie Einsparungen durch Planungsfortschritte auf. Zudem werden bauliche Verzögerungen an der Fischlaker Schule, der Jakob Muth-Schule und dem Gymnasium Borbeck dokumentiert, wodurch sich die Fertigstellung dieser Projekte auf September 2023 verschiebt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachstands durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Rat der Stadt Essen vor.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wird zudem die Klimarelevanz des Vorhabens bewertet. Die Sanierungen erfolgen gemäß den aktuellen ökologischen Vorgaben der Schulbauleitlinien und der Standards des Toilettensanierungsprogramms. Die Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt über eine zweistufige Prüfung, die zwischen positiven, neutralen oder negativen Auswirkungen sowie zwischen erheblichen und geringfügigen Änderungen des Treibhausgas-Ausstoßes unterscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Beschlusskontrolle
- 12.Anträge
- 12.1Konzept "OGS-Rechtsanspruch erfüllen"Zur Vorlage · 0751/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0751/2023/LINKE mit dem Titel „Konzept OGS-Rechtsanspruch erfüllen“ eingebracht. Die Vorlage fordert, dass der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung an den Rat aussprechen, die die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Konzepts beauftragt.
Ziel des beantragten Konzepts ist es, den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) ab dem Jahr 2026 für alle Erstklässler sowie ab August 2029 für alle Grundschulkinder in Essen zu gewährleisten. Dabei sollen bestehende Bemühungen zur quantitativen und qualativen Verbesserung der OGS-Angebote sowie die Aktivitäten im Bereich des Schulbaus, einschließlich der Zuständigkeiten der IME, gebündelt werden.
Der Antrag sieht vor, die räumlichen und personellen Bedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu adressieren. Zudem sollen Möglichkeiten für einen zielgerichteteren und transparenteren Ausbau geprüft werden, etwa durch die Untersuchung flexiblerer Platzmodelle, die sich an individuellen Bedarfen orientieren. Die Verwaltung soll ferner prüfen, inwiefern zusätzliche Finanzierungen durch das Land oder den Bund genutzt werden können. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die aktuelle Betreuungsquote im Schuljahr 2022/2023 deutlich unter der für den Rechtsanspruch erforderlichen Quote von 100 Prozent liegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.1.1Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben. - 12.2Mehrbedarf an gymnasialen Schulplätzen im Zuge der Wiedereinführung von G9Zur Vorlage · 0864/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der sich mit dem Mehrbedarf an gymnasialen Schulplätzen infolge der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9) befasst. Der Antrag fordert den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft auf, die Stadtverwaltung Essen mit zwei Kernpunkten zu beauftragen.
Erstens soll die Verwaltung im Laufe des dritten Quartals 2023 darlegen, wie der zusätzliche Bedarf an gymnasialen Schulplätzen, der durch die Rückkehr zum G9-System entsteht, gedeckt werden soll. Die Umstellung führt dazu, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Zunahme der Schülerzahlen um eine gesamte Jahrgangsstufe zu verzeichnen ist. In Essen sind von dieser Entwicklung 14 städtische Gymnasien betroffen, für die ein zusätzlicher Bedarf von etwa 1.540 Schülerinnen und Schülern berechnet wird.
Zweitens wird die Verwaltung gebeten, den Anteil der Stadt Essen an den insgesamt 518 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Belastungsausgleichsgesetz darzustellen. Diese Mittel werden von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für investive Kosten zur Verfügung gestellt und in Raten zwischen 2022 und 2026 zugewiesen. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.3Sichere SchulwegeZur Vorlage · 0886/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0886/2023 eingereicht, der die Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und bittet den Rat um eine entsprechende Entscheidung.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung bei künftigen Schulneubauten auf die Schaffung sicherer und kindgerechter Radwegeverbindungen sowie sicherer Fußwege zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirkt. Dabei sollen die Erfahrungen aus dem Forschungs- und Praxisprojekt Be-MoVe sowie das Konzept „Mehr Freiraum für Kinder“ als Grundlage dienen.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum dritten Quartal 2023 darzulegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Erstellung von Konzepten für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen für alle bestehenden Schulgebäude erforderlich ist. In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, welche Fördermittel hierfür angeworben werden können und wie zivilgesellschaftliche Partner, wie etwa die Kinderstiftung, in die Planung und Finanzierung einbezogen werden könnten. Ziel der Initiative ist es, die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die städtischen Ziele zur Verkehrsverlagerung in den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.3.1Ergänzungsantrag zum TOP: Sichere SchulwegeZur Vorlage · 0979/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Sichere Schulwege“ vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die bestehenden Vorlagen der Fraktionen von CDU und Grünen um spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Umfeld von Schulen zu erweitern.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei künftigen Schulneubauten verstärkt auf sichere und kindgerechte Radwegeverbindungen, Fußwege zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Roller sowie die Ausweisung von Elternhaltestellen hinzuwirken. Zudem soll die Verwaltung bis zum dritten Quartal 2023 darlegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Erstellung von Konzepten für alle bestehenden Schulgebäude notwendig ist. Dabei sollen auch mögliche Fördermittel sowie die Einbindung zivilgesellschaftlicher Partner wie der Kinderstiftung, des FUSS e.V. oder des ADFC geprüft werden.
Des Weiteren beantragt die Fraktion die Einrichtung von Praxisprojekten an weiteren Schulen, um Haltemöglichkeiten zum Absetzen von Kindern in Verbindung mit zeitlich festgelegten Halteverboten vor Schulen zu testen und zu evaluieren. Abschließend wird eine Prüfung in Kooperation mit der Ruhrbahn gefordert, an welchen Stellen und zu welchen Zeiten zusätzliche Buskapazitäten eingesetzt werden können, um die Sicherheit und Kapazität während der Stoßzeiten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Mitteilungen
- 15.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil