Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII vom 07.02.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Antragseingänge mit bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz für den jeweiligen Ortsteil
- 4.Anregungen und Beschwerden gem. §24 Gemeindeordnung NRW
- 4.1Petition Verkehrssituation im DeipenbecktalZur Vorlage · 0331/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 7. März 2023 eine Petition zur Verkehrssituation im Deipenbecktal zur Kenntnis genommen. Die Grundlage für die Vorlage bildet eine Eingabe der Anwohnerschaft vom 18. November 2022, mit der Maßnahmen zur Verbesserung der dortigen Verkehrslage beantragt wurden. Der vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Petition von 77 Unterschriften der Anwohnerschaft unterstützt wird.
Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und entsprechende Stellungnahmen vorgelegt. Die entsprechenden Ausführungen des Ordnungsamts sowie des Amtes für Straßen und Verkehr sind Bestandteil der Vorlage. Der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung sieht lediglich die Kenntnisnahme der Petition sowie der Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen vor. Eine weitere Entscheidung über konkrete Maßnahmen oder finanzielle Aufwendungen ist in diesem Vorgang nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 4.2Eingabe aus der Bürgerschaft: Anwohnerparkplätze im NockwinkelZur Vorlage · 0333/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 7. März 2023 eine Eingabe aus der Bürgerschaft sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Anfrage bezüglich der Einrichtung von Anwohnerparkplätzen im Nockwinkel.
Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme aus, dass die Anzahl der angemeldeten Kraftfahrzeuge in Essen stetig zunimmt und der öffentliche Straßenraum in vielen Fällen nicht für die aktuelle Anzahl an parkenden Fahrzeugen ausgelegt ist. Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass in Wohnquartieren oft nicht ausreichend Stellplätze auf privaten Grundstücken oder in Tiefgaragen zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Nutzung durch Berufspendende des Nahverkehrs oder Kunden des Einzelhandels führe zu einer Überlastung der knappen Parkflächen im öffentlichen Raum.
Hinsichtlich der rechtlichen Umsetzung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen gemäß der Straßenverkehrsordnung strengen Auflagen unterliegt. Für eine solche Regelung seien großflächige Untersuchungen erforderlich, die eine regelmäßige Überlastung aller Stellplätze innerhalb eines gesamten Quartiers nachweisen müssen. Eine Differenzierung nach der Qualität der Parkplätze sei dabei nicht vorgesehen. Eine Beschränkung der Parkregelung auf einzelne Straßen oder Häuser sei rechtlich nicht möglich. Aufgrund dieser Vorgaben kann dem Anliegen der Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Nockwinkel nicht nachgekommen werden.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 5.Überholverbot ÜberruhrstraßeZur Vorlage · 0336/2023/GRÜNE · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung VIII die Einrichtung eines Überholverbots für einspurige Fahrzeuge auf einem Abschnitt der Überruhrstraße beantragt. Konkret soll das Verkehrszeichen 277.1 auf dem unteren Abschnitt der Straße zwischen der Langenberger Straße und dem Beginn des Radfahrstreifens in Fahrtrichtung bergauf umgesetzt werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass dieser Straßenabschnitt als kürzeste Verbindung von Steele in Richtung Überruhr/Burgaltendorf für den Alltagsradverkehr weitgehend alternativlos sei. Da der betreffende Bereich keine eigene Infrastruktur für den Radverkehr aufweist, werde auf der Bergauffahrt häufig ein unzureichender Mindestabstand beim Überholen beobachtet. Der Antrag verweist auf die seit Ende 2020 geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die ein solches Verbot zur Risikominimierung für Radfahrende ermöglichen.
Zudem wird angeführt, dass die im Radwege-Ergänzungsrouten-Netz vorgesehene Ausweichroute über die Langenberger Straße und Antropstraße einen Umweg mit zusätzlicher Steigung darstelle. Diese alternative Streckenführung entspreche nicht den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, da sie die Anforderungen an minimale Umwege und das Vermeiden zusätzlicher Steigungen nicht erfülle. Darüber hinaus bestehe beim Überholen in der Bergauffahrt eine Gefahr für den abwärts fließenden Kfz-Verkehr.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 5.ARückbau und Begrünung Abstellstreifen Maria-Juchacz-Strasse Bezugnahme Antrag Nr. 1872/2022/GRÜNEZur Vorlage · 0445/2023/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag Nr. 0445/2023/CDU befasst sich die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII mit dem Thema Rückbau und Begrünung eines Abstellstreifens in der Maria-Juchacz-Straße. Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf eine vorangegangene Vorlage der Fraktion GRÜNE (Nr. 1872/2022/GRÜNE).
Gegenstand der parlamentarischen Anfrage ist die Prüfung von Maßnahmen zur Umgestaltung des betreffenden Straßenabschnitts. Konkret wird die Umsetzung von Rückbauarbeiten an der bestehenden Verkehrsfläche sowie die anschließende Begrünung des Areals thematisiert. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung und Entscheidung in der zuständigen Bezirksvertretung.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 6.Taktung SB 15Zur Vorlage · 0340/2023/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0340/2023/SPD der Fraktion SPD an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 wird eine Überprüfung der Taktung und des Haltestellenangebots der Buslinie SB15 beantragt. Die Antragsteller bitten die Steuerungsstelle ÖPNV zu prüfen, ob der Fahrplan in den Randzeiten angepasst werden kann. Konkret wird eine Erhöhung des Taktes an Wochentagen zwischen 19:30 Uhr und 23:00 Uhr sowie samstags zwischen 19:00 Uhr und 23:00 Uhr angestrebt. Für den Sonntag wird eine frühere Zeit für den Fahrtbeginn sowie eine Erhöhung des Taktes während des Tages vorgeschlagen.
Zusätzlich wird die Prüfung gefordert, ob die Haltestelle Hohefuhrtstraße in den Liniennetzplan der SB15 aufgenommen werden kann. Der Antrag begründet dies mit dem Ziel, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern und eine Alternative zum Individualverkehr zu schaffen. Die Linie SB15 wird als wichtige Verbindung von Burgaltendorf und Überruhr in die Essener Innenstadt angeführt, insbesondere als Ersatzmöglichkeit bei Unregelmäßigkeiten auf der Bahnlinie S9 oder bei Nutzung der Linie 166. Die Einbindung der Haltestelle Hohefuhrtstraße wird im Kontext der Erreichbarkeit von Einrichtungen im Stadtgebiet genannt.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 7.Parkplatz St. Mariä HeimsuchungZur Vorlage · 0359/2023/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen des Antrags 0359/2023/SPD eine Vorlage zur Behandlung des Parkplatzes St. Mariä Heimsuchung vorgelegt. Der Antrag wurde am 21. Februar 2023 an den Bezirksbürgermeister gerichtet.
Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII am 7. März 2023 vorgesehen. In diesem Gremium soll über den Inhalt des Antrags entschieden werden. Die Federführung für das Verfahren liegt bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII. Der inhaltliche Fokus des Antrags bezieht sich auf die Situation des Parkplatzes St. Mariä Heimsuchung.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 8.Vermeidung von Behinderungen und Gefährdungen für Fußgänger*innen in Baustellen im StraßenbereichZur Vorlage · 0360/2023/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen des Antrags 0360/2023/SPD eine Vorlage zur Vermeidung von Behinderungen und Gefährdungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in Baustellen im Straßenbereich vorgelegt. Das Anliegen zielt darauf ab, die Sicherheit und die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum während der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen zu gewährleisten.
Der Antrag befasst sich mit der Problematik, dass Baustellen im Straßenraum häufig zu Einschränkungen der Gehwege führen können. Ziel der Vorlage ist es, Maßnahmen zu definieren, die sicherstellen, dass die Fortbewegung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch Baustellen hindurch nicht behindert oder gefährdet wird. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII am 7. März 2023 eingebracht, um eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in diesem Bereich herbeizuführen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 9.Gefährdung der Fußgänger*innen im Lehmanns BrinkZur Vorlage · 0356/2023/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 hat im Rahmen des Antrags 0356/2023/SPD eine Vorlage zur Behandlung der Situation im Lehmanns Brink vorgelegt. Der Antrag, der von Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht wurde, befasst sich mit der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern in dem genannten Bereich.
Die Vorlage wurde zur Beratung in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 am 7. März 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Auseinandersetzung mit einer potenziellen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer im Bereich des Lehmanns Brinks. Die zuständige Fachabteilung bzw. die Verwaltung wird durch die Vorlage dazu angehalten, die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen und die im Antrag formulierten Anliegen im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten zu bewerten.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 10.Maßnahmen gegen ordnungswidriges Parken im Lehmanns BrinkZur Vorlage · 0358/2023/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 hat im Rahmen des Antrags 0358/2023/SPD Maßnahmen gegen ordnungswidriges Parken im Bereich Lehmanns Brink zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von einem Mitglied der Bezirksvertretung eingereicht wurde, befasst sich mit der Problematik von Parkverstößen in der genannten Straße.
Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 7. März 2023 zur Entscheidung anberaumt. Ziel des Antrags ist die Behandlung der Situation im Lehmanns Brink, wobei die zuständige Instanz über die Umsetzung von Maßnahmen zur Regulierung des Parkens entscheiden soll. Die Federführung für das Verfahren liegt bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 10.AFahrbahnerneuerung Langenberger Straße//Kupferdreher Straße und RadverkehrsanlageZur Vorlage · 2099/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2099/2022/6 befasst sich mit der Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße sowie der Kupferdreher Straße auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometern und der Einrichtung einer Radverkehrsanlage. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenabläufen, Entwässerungsrinnen, Beleuchtungs- und Signalanlagen sowie die Neugestaltung der Seitenräume. Als Vorzugsvariante wird die Einrichtung von Schutzstreifen mit einer Breite von mindestens 1,75 Metern vorgeschlagen, wodurch das Parken am Fahrbahnrand entfällt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen soll mindestens 4,50 Meter betragen. Die Variante einer Fahrradstraße für den Abschnitt Poststraße bis Hinsbecker Löh wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Kupferdreher Straße als Landesstraße eine hohe Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr aufweist.
Zudem sieht die Planung den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße Steig 2 vor. Die Maßnahme beinhaltet den Austausch von Beleuchtungsmasten, die Erneuerung von Signalanlagen an Fußgängerquerungen sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt zur Pegelsenkung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 10.000.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von über 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 geplant, gekoppelt an die Kanalarbeiten der Stadtwerke Essen AG. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 10. BFahrbahnerneuerung Langenberger Straße / Kupferdreher Straße und RadverkehrsanlageZur Vorlage · 0453/2023/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen des Antrags 0453/2023/CDU/GRÜNE/SPD bei der Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Essen-Ruhrhalbinsel verschiedene Anpassungen und Prüfaufträge im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße und der Kupferdreher Straße beantragt.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Kontext der Verwaltungsvorlage 2099/2022/6 zu prüfen, ob die Planung zusätzliche Bäume sowie ausreichend große Baumbeete vorsieht, um die Klimaresilienz zu erhöhen und einen Allee-Charakter zu schaffen. Für den südlichen Abschnitt der Kupferdreher Straße, zwischen Poststraße und Hinsbecker Löh, soll die von der Verwaltung geprüfte Variante einer Fahrradstraße vorrangig auf ihre Umsetzung hin untersucht werden, um die Schaffung zusätzlicher Stellplätze zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, mit Grundstückseigentümern über eine separate Radverkehrsführung westlich der Autobahn, eine sogenannte Bypass-Regelung, zu verhandeln und ein entsprechendes Ergebnis vorzulegen. Um den Verlust von öffentlichen Anwohnerparkplätzen auszugleichen, soll zudem die Möglichkeit einer privatrechtlichen Nutzung von Stellflächen privater Eigentümer, wie etwa von Gewerbebetrieben oder Seniorenwohnanlagen, geprüft werden. Ergänzend soll die Umsetzung eines Quartiersparkhauses untersucht werden. Die Baumaßnahme selbst dient der Wiederherstellung der Straßen nach Tiefbauarbeiten sowie der Ordnung des Individualverkehrs.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 11.Verkehrliche SituationLehmannsbrink Bezug: BV VIII 06.09.22, DS 0780/2022/SPD und BV VIII 03.11.21, DS 2074/2021SPDZur Vorlage · 0330/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 7. März 2023 die Stellungnahme der Verwaltung zur verkehrlichen Situation am Lehmannsbrink zur Kenntnis genommen. Die Vorlage mit der Nummer 0330/2023/BV VIII bezieht sich auf vorangegangene Beratungen der Bezirksvertretung aus den Jahren 2021 und 2022.
Gegenstand der Vorlage ist die Information über den aktuellen Stand der verkehrlichen Gegebenheiten in dem genannten Bereich. Der Beschlussvorschlag sah lediglich die formale Kenntnisnahme der durch die Verwaltung erstellten Stellungnahme vor. Weitere Details zu den konkreten Inhalten der Stellungnahme oder zu geplanten Maßnahmen gehen aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da die Vorlage explizit auf die beigefügten Anlagen verweist.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu anfallenden Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten. Eine Vorprüfung der Vorlage war nicht erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 12.Nutzung des Rathauses Heisingen für Bürgerversammlungen des Ortsverbandes der CDU HeisingenZur Vorlage · 0334/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen einer Sitzung am 7. März 2023 der Nutzung des Rathauses Heisingen durch den Ortsverband der CDU Heisingen zugestimmt. Gegenstand der Vorlage war die Durchführung von Bürgerversammlungen im historischen Ratssaal des Gebäudes.
Nach Angaben der Immobilienwirtschaft wurden für die Veranstaltungen zwei Termine angefragt: Donnerstag, der 23. März 2023, sowie Dienstag, der 13. Juni 2023, jeweils ab 19:00 Uhr. Die zuständige Fachabteilung teilte mit, dass der Ratssaal an den gewünschten Daten zur Verfügung steht. Es wurde darauf verwiesen, dass bereits zwei ähnliche Veranstaltungen durch die Bezirksvertretung im September 2022 genehmigt worden waren und stattgefunden hatten.
Mit dem Beschluss nimmt die Bezirksvertretung die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt sich mit der beschriebenen Nutzung der Räumlichkeiten durch den Ortsverband einverstanden. Weitere Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 13.Marktplatz Überruhr hier: Ergebnis des Arbeitskreises vom 08.02.23Zur Vorlage · 0279/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat sich im Rahmen der Sitzung am 7. März 2023 mit dem Ergebnis des Arbeitskreises vom 8. Februar 2023 zum Marktplatz Überruhr befasst. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage der Vorlage bildet das Protokoll der entsprechenden Sitzung des Arbeitskreises. In der Sachverhaltsdarstellung wird auf die Details dieses Protokolls verwiesen, welches die inhaltliche Basis für die Entscheidung der Bezirksvertretung darstellt. Eine detaillierte Aufstellung zu Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ist in der vorliegenden Vorlage nicht separat aufgeführt, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz einstuft. Die Vorlage dient der formalen Entscheidung über die Annahme der Arbeitsergebnisse im Rahmen der Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 14.Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Ruhrtalradweg in Höhe Langenberger Str. 1 hier: Bezug BV VIII 01.09.20; DS 1107/2020/SPD; Ergebnis des OrtsterminsZur Vorlage · 0310/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat sich mit der Vorlage 0310/2023/BV VIII befasst, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Ruhrtalradweg im Bereich der Langenberger Straße thematisiert. Grundlage der Vorlage sind vorangegangene Beschlüsse der Bezirksvertretung aus den Jahren 2020 und 2022, die eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten vorsahen.
Im Rahmen eines Ortstermins am 15. Februar 2023 wurden die Gegebenheiten vor Ort begutachtet. An dieser Begehung nahmen Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehr, Grün und Gruga sowie der Fahrradbeauftragte der Stadt Essen teil. Gegenstand der Besprechung war die Untersuchung von Möglichkeiten, die Situation für Fußgänger zu verbessern, da durch zu hohe Geschwindigkeiten von Radfahrenden auf dem Ruhrtalradweg Gefahren für die Fußgängerschaft entstehen können.
Die Bezirksvertretung nimmt das Ergebnis dieses Ortstermins zur Kenntnis. Details zu den im Protokoll festgehaltenen Erörterungen und den daraus resultierenden Maßnahmen sind dem entsprechenden Protokoll der Begehung zu entnehmen. Eine finanzielle Auswirkung oder ein personeller Aufwand wird in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 15.Zebrastreifen Byfanger Str. - Heidbergweg hier: Bezug BV VIII 08.11.22, DS 1899/2022/SPD; Ergebnis des OrtsterminsZur Vorlage · 0311/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat sich im Rahmen der Vorlage 0311/2023/BV VIII mit der Verkehrssituation an der Kreuzung Byfanger Straße und Heidbergweg, auf Höhe des Krankenhauses, befasst. Anlass der Beratung war die Untersuchung einer Gefahrenstelle für Fußgänger sowie die Prüfung der dauerhaften Einrichtung eines Zebrastreifens.
Im Vorfeld war im Bereich der Byfanger Straße aufgrund einer Baustellensituation vorübergehend ein Zebrastreifen eingerichtet worden, der laut Dokument von der Bevölkerung genutzt wurde. Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, ob dieser Zebrastreifen wieder dauerhaft aufgebracht werden kann.
Zur Klärung der Sachlage fand am 22. Februar 2023 ein Ortstermin statt. An dieser Begehung nahmen Vertreter der Verkehrsbehörde sowie Vertreter der Ruhrbahn teil. Die Bezirksvertretung nahm das Ergebnis dieses Ortstermins zur Kenntnis. Eine detaillierte Kostenaufstellung oder spezifische bauliche Maßnahmen wurden in der vorliegenden Vorlage nicht weiter ausgeführt, lediglich die Beteiligung der beteiligten Institutionen am Ortstermin wurde dokumentiert.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 16.IFAK Hardenberufer hier: Ergebnis der Sitzung vom 01.03.23Zur Vorlage · 0312/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 7. März 2023 beschlossen, das Ergebnis der Sitzung des Interfraktionellen Arbeitskreises (IFAK) Hardenbergufer vom 1. März 2023 zur Kenntnis zu nehmen.
Gegenstand der Vorlage ist die Situation am Hardenbergufer im Bereich der Eisenbahnbrücke, die durch Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen, insbesondere der Fußgänger- und Radfahrerschaft, geprägt ist. Ein solcher Arbeitskreis wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 8. November 2022 ins Leben gerufen. Die Grundlage für diesen Beschluss bildeten eine vorangegangene Anfrage einer Fraktion sowie eine Stellungnahme der Verwaltung.
Ziel des interfraktionellen Arbeitskreises ist es, Lösungen zu erarbeiten, um ein konfliktfreies Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer im Bereich Hardenbergufer, Eisenbahnbrücke und Deilbach bis hin zum Prinz-Friedrich-Platz zu ermöglichen. Das Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises vom 1. März 2023 dient als Grundlage für die vorliegende Information der Bezirksvertretung.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 17.Zustand der Deilbach Verdoldung und Auswirkung auf künftige Planung Bezug: BV VIII, 07.09.21, 1595/2021/SPD und 1613/2021/CDUZur Vorlage · 0329/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 7. März 2023 einen Sachstandsbericht zur Situation der Deilbach-Verdolgung und den Auswirkungen der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung führt aus, dass die Niederschlagsmengen in diesem Zeitraum als Jahrhundertereignis einzustufen sind. Am Deilbach wurden Wasserstände erreicht, die über einem HQ1000 lagen und die bisherigen Hochwasserrisikokarten übertrafen. An der Ruhr wurde ein Wasserstand erreicht, der knapp unter einem HQ100 lag.
Im Bereich des Deilbachs wurden Schäden an der Verdolung, Brücken, Ufern und Bebauungen sowie Ablagerungen von Treibgut festgestellt. Auch Grundstücke, die zuvor nicht als hochwassergefährdet eingestuft waren, wurden überflutet. An der Ruhr beschränkten sich die Schäden weitgehend auf die gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete.
Zur Optimierung des Hochwasserschutzes ist eine Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Essen vorgesehen. Zudem plant das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasservorhersage und der Resilienz von Kommunen. Für das Gewässersystem des Deilbachs soll in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf und den Gemeinden am Oberlauf ein Konzept zur Identifizierung von Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerrenaturierung erstellt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Betreiber kritischer Infrastrukturen prüfen zudem Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Schutzmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 18.Masterplan Seeviertel hier: SachstandZur Vorlage · 0343/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 7. März 2023 den Sachstandsbericht zum Masterplan Seeviertel zur Kenntnis genommen. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 0343/2023/BV VIII befasste sich mit dem aktuellen Fortschritt des genannten Vorhabens.
Der vorliegende Text beschränkt sich im Wesentlichen auf die förmliche Bestätigung der Kenntnisnahme des Berichts durch das Gremium. Details zu den inhaltlichen Fortschritten des Masterplans oder spezifischen Maßnahmen werden in der Vorlage selbst nicht ausgeführt, da auf den beigefügten Sachstandsbericht verwiesen wird. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Weitere Angaben zu Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten sind der vorliegenden Dokumentation nicht zu entnehmen, da hierauf lediglich auf die Anlagen verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 19.Zuständigkeiten für die Sauberkeit am Bahnhof Kupferdreh Bezug: 1442/2022/GrüneZur Vorlage · 0346/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel vom 7. März 2023 wurde die Stellungnahme der Verwaltung zu den Zuständigkeiten für die Sauberkeit am Bahnhof Kupferdreh zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung erläuterte im Rahmen der Vorlage 0346/2023/BV VIII, dass die EBE im Rahmen des Straßenreinigungsvertrages für die ordnungsgemäße Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage verantwortlich ist. Dies umfasst die Fahrbahnen, Gehwege, Radwege sowie Parkstreifen und Haltestellenbuchten in den Bereichen der Bahnhofstraße, der Poststraße und der Prinz-Friedrich-Straße. Die Reinigung erfolgt nach einem festgelegten Rhythmus, wobei die entsprechenden Straßen laut Verzeichnis einmal wöchentlich gereinigt werden.
Die Reinigungspflicht ist auf die Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen ausgerichtet. Eine rein ästhetische Reinigung, etwa zur Entfernung von Kaugummi oder Taubenkot, ist nicht Bestandteil des Vertrages. Zudem sind Mittelstreifen lediglich einmal monatlich zu reinigen. Unrat in Baumscheiben wird nur bis zur Besentiefe entfernt, sofern der Bewuchs dies zulässt. Für die Pflege von dichtem Gestrüpp ist das zuständige Amt verantwortlich.
Bereiche, die zum Betriebsgelände der Ruhrbahn oder der Deutschen Bahn gehören, wie Bahnsteige oder unterirdische Zuwegungen, unterliegen nicht der Zuständigkeit der EBE, da diese Flächen dem Hausrecht der jeweiligen Institutionen unterliegen. Die Leerung der Papierkörbe im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt durch die EBE fünfmal wöchentlich.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 20.Unerlaubtes Parken auf Grünflächen in Kupferdreh Bezug: 0991/2022/GrüneZur Vorlage · 0348/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 7. März 2023 die Stellungnahme der Verwaltung zum Thema unerlaubtes Parken auf Grünflächen in Kupferdreh zur Kenntnis genommen. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 0348/2023/BV VIII bezieht sich auf einen Vorgang aus dem Jahr 2022.
Gegenstand der Vorlage ist die Problematik des unbefugten Abstellens von Fahrzeugen auf Grünflächen im Stadtteil Kupferdreh. Die Bezirksvertretung hat in diesem Zusammenhang den Beschlussvorschlag eingebracht, die Ausführungen der zuständigen Verwaltung offiziell zur Kenntnis zu nehmen. Weitere Details zum Sachverhalt oder zu spezifischen Maßnahmen werden in der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung dargelegt, auf die in der Vorlage verwiesen wird. Eine detaillierte Aufstellung von Kosten oder personellen Auswirkungen ist in diesem Dokument nicht enthalten.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 21.Zuschussantrag der Sportgemeinschaft Kupferdreh/ByfangZur Vorlage · 0347/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII Ruhrhalbinsel befasst sich in ihrer Sitzung am 7. März 2023 mit einem Zuschussantrag der Sportgemeinschaft Kupferdreh-Byfang. Der Antrag umfasst die Prüfung von Kostenvoranschlägen, die der Vorlage beigefügt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den eingereichten Antrag zur Kenntnis nimmt und eine entsprechende Entscheidung trifft. Eine detaillierte Aufstellung der Gesamtkosten, Investitionen oder Personalkosten ist dem vorliegenden Dokument nicht direkt zu entnehmen, da hierauf lediglich auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz einstuft. Die Vorlage dient der Entscheidungsgrundlage für die zuständige Bezirksvertretung im Rahmen der laufenden Sitzungsordnung.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 21.AZuschussantrag TLV Germania Essen-Überruhr, "Tag der Überflieger"Zur Vorlage · 0428/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII Ruhrhalbinsel hat sich mit dem Zuschussantrag des TLV Germania Essen-Überruhr befasst. Gegenstand der Vorlage 0428/2023/BV VIII ist die Unterstützung für die Veranstaltung „Tag der Überflieger“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den eingereichten Antrag zur Kenntnis nimmt. Als Grundlage für die Entscheidung dienen neben dem eigentlichen Antrag auch eine beigefügte Marketingbroschüre sowie eine Medienauswertung, die den Umfang und die Ausrichtung der Veranstaltung dokumentieren.
Die Vorlage enthält zudem eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorhabens, welche als positiv eingestuft wurde. Weitere detaillierte Angaben zu den Gesamtkosten, etwa zu Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten, werden in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung am 7. März 2023.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 22.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2022Zur Vorlage · 0073/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis gebracht wurde. Die Initiative, die seit 1993 besteht und auf einer Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. basiert, verzeichnete zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 256 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit wurden 56,78 Prozent der öffentlichen Spielplätze in der Stadt ohne Schulhöfe bepatet.
Im Berichtsjahr fanden 247 Spielplatzfeste statt, wobei 23 dieser Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten durchgeführt wurden. Neben der Bewegungsförderung standen auch Einsätze für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Die Verwaltung berichtet zudem über ein Anregungs- und Beschwerdemanagement, das Anfragen zu Spielplatzpflege, Reparaturen, Vandalismus oder Ruhestörungen bearbeitete.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch zwei Instrumente: Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von 19.486,50 Euro in Form von jährlichen Pauschalen. Zudem stellt die Stadt Essen über den Fördertopf „Besser spielen“ jährlich 35.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden 12 Anträge auf Anschaffung von Spielgeräten bewilligt, wobei die eingegangenen Anträge ein Kostenvolumen von 41.821,66 Euro umfassten.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.AOffene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Entwicklungsmaßnahme Konversionsfläche Kupferdreh" vom 08.12.1993Zur Vorlage · 0091/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Entwicklungsmaßnahme Konversionsfläche Kupferdreh“ beschließen, welches am 8. Dezember 1993 festgelegt wurde. Die Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Hintergrund der Maßnahme war die Aufgabe des Militärstandortes der ehemaligen Ruhrlandkaserne. Im Jahr 1993 wurden vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch eingeleitet, um die Fläche als Wohngebiet „Dilldorfer Höhe“ zu entwickeln und das Wohnumfeld zu verbessern. Nach dem Erwerb des Geländes durch die Allbau AG im Jahr 1995 und dem anschließenden Abbruch der vorhandenen Bausubstanz wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Auf Basis eines preisgekrönten Entwurfs verabschiedete der Rat im Jahr 1998 den Bebauungsplan 4/97 „Frauenstein/ Hammer Straße“. Die Erschließung des Gebiets erfolgte durch die Allbau AG, wobei die äußere Anbindung an Landes- und Bundesstraßen realisiert wurde.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs. Zudem findet die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 26.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Kupferdreh" vom 21.06.1989Zur Vorlage · 0137/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Kupferdreh“ beschließen, das durch einen Beschluss vom 21. Juni 1989 festgelegt worden war. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Aufhebung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Das Untersuchungsgebiet wurde ursprünglich dazu eingerichtet, vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Baugesetzbuch durchzuführen, um städtebauliche und verkehrliche Verbesserungen im Stadtteil zu realisieren. Hintergrund waren die verkehrlichen Herausforderungen durch die Bundesstraße B 227 sowie die Durchquerung des Ortskerns durch die Regionalbahnlinie. Ziel war unter anderem die Entzerrung des Verkehrs, die Aufhebung des Bahnübergangs am Markt sowie der S-Bahn-gerechte Ausbau des Haltepunktes Kupferdreh.
Im Rahmen der integrierten Gesamtplanung wurden Maßnahmen wie die Durchstich der Poststraße, die Schaffung von Park- und Ride-Anlagen sowie die Neugestaltung von Platzflächen umgesetzt. Die Hochlegung der S-Bahn-Trasse wurde im Sommer 2012 fertiggestellt. Für den Zeitraum von 1990 bis 2009 wurden Fördermittel in Höhe von 7,268 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 9,085 Millionen Euro bewilligt. Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungs- und Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 27.Mitteilungen der Verwaltung und anderer DienststellenZur Vorlage · 0335/2023/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat in ihrer Sitzung am 7. März 2023 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Ein Schwerpunkt der Informationen betrifft den Stand der Baumbeetausbesserungen am Hinseler Hof. Die Grün und Gruga GmbH berichtet, dass im Sommer 2022 Pflanzgruben verbessert und im Herbst 2022 drei Pyramidenhainbuchen gepflanzt wurden. Ein Stammschutzanstrich soll bei entsprechendem Wetter nachgeholt werden. Zudem wurden durch den Fachbereich Straßenerhaltung zwei weitere Baumbeete verbessert; die Pflanzung von Pyramidenhainbuchen ist dort für die kommenden Wochen vorgesehen.
Bezüglich der Haushaltsfragen im Bereich Grün und Gruga teilte die Verwaltung Details zum Austausch von Schilderträgern im Umfeld des Jagdhauses Schellenberg mit. Drei marode Schilderträger in Holzbauweise sollen ersetzt werden, um die Orientierung für Erholungssuchende am Waldeingang Hülsenweg und gegenüberliegend sicherzustellen. Zudem wurde eine Visualisierung für die Anschaffung einer Handwagenstation für Friedhöfe bereitgestellt.
Zum Thema Rückbau und Begrünung des Abstellstreifens in der Marie-Juchacz-Straße wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Der entsprechende Antrag wurde durch die Verwaltungsstelle an den Landesbetrieb weitergeleitet, eine Rückmeldung steht hierzu noch aus. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass eine Liste von Antragseingängen mit städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz als nicht öffentliche Tischvorlage ausliegt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung)
- 27.1Bürgersteig Hinseler Hof
- 27.2Information zu Nachfragen im AK Haushalt
- 27.3Rückbau und Begrünung Abstellstreifen Marie-Juchacz-Straße
- 27.4Antragseingänge mit städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz für den jeweiligen Ortsteil
- 27.5Aktuelle Nachträge
- 27.5.1Grundschule Überruhr
- 27.5.2Turnhalle Schwermannstraße
- 27.5.3Schule Oslender Straße
- 27.5.4Ladezone Dilldorfer Straße
- 28.Termine, Geschäftliches, Verschiedenes
- 29.Anfragen und Mitteilungen aus der Bezirksvertretung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 30.Verschiedenes/Geschäftliches
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil