Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 15.02.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. In einem Letter of Intent vereinbaren die beiden Kommunen, die Realisierung eines solchen interkommunalen Projekts im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben die Ausführungen zum Vorhaben und zur Absichtserklärung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt weiterzuverfolgen und über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
Das geplante Projekt soll die bestehenden Ausbildungsstätten beider Städte zusammenführen, um Anforderungen wie digitalen Simulationen oder hybriden Lehrformen gerecht zu werden. Als potenzieller Standort dient ein etwa 38.000 Quadratmeter großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid. Im Rahmen der Untersuchung sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Areals sowie der Bedarf an einem möglichen Katastrophenschutzzentrum für Bochum verifiziert werden. Zur Klärung rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Finanzierung der notwendigen Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beantragt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — siehe TOP 3.1
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung)
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: siehe TOP 3.1 - 3.1Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. Dem Rat der Stadt Essen liegt ein Entwurf für einen Letter of Intent vor, mit dem der Oberbürgermeister ermächtigt werden soll, diese Absichtserklärung zu unterzeichnen. Ziel des interkommunalen Projekts ist es, die bestehenden Ausbildungsstätten beider Kommunen in einer gemeinsamen Akademie zusammenzuführen, um technologische Entwicklungen wie digitale Simulationen und virtuelle Trainingsumgebungen realisieren zu können.
Als möglicher Standort für die neue Einrichtung wird ein etwa 38.000 m² großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid an der Grünstraße angeführt. Im Rahmen des Letter of Intent sollen zunächst die Nutzungsmöglichkeiten dieses Standorts durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden, wobei die jeweiligen Raum- und Flächenbedarfe berücksichtigt werden sollen.
Zur Klärung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Entscheidung über die Beauftragung und Finanzierung der Machbarkeitsstudie erfolgt in einem separaten Verfahren, sobald die genauen Bedarfe feststehen. Die Verwaltung ist beauftragt, das Projekt weiter zu verfolgen und über die Ergebnisse zu berichten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen GewerbegebietenZur Vorlage · 1976/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1976/2023/6 sieht die Umsetzung des SECAP-Projekts „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“ vor. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung eines Managements, das Unternehmen bei der Reduzierung von Energie-, Ressourcen- und Treibhausgasverbräuchen in den Bereichen Abfall, Wasser, Energie, Flächen und Mobilität unterstützt. Die Durchführung der Dienstleistungen soll durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH erfolgen, wobei eine Kooperation mit der Grünen Hauptstadt Agentur, dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung, dem Umweltamt sowie den Stadtwerken Essen vorgesehen ist.
Als erste Modellgebiete werden die Münchener Straße, der Stadthafen Essen und das Gebiet „Im Teelbruch“ vorgeschlagen. Der Projektstart ist für den 1. Juli 2024 geplant, mit einer Laufzeit bis Ende 2029. Ab dem Jahr 2026 soll jährlich ein weiteres Gebiet in das Management aufgenommen werden, wobei die Begleitung der Gebiete jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum von 2024 bis 2029 belaufen sich auf 1.539.864 Euro. Die jährlichen Beträge reichen von 91.954 Euro im Jahr 2024 bis zu 332.181 Euro im Jahr 2029 und decken Personalbedarf, Gemeinkosten sowie Sachkosten für Entwicklung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit ab. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Budget der Grünen Hauptstadt Agentur in das Budget der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH. Während für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vorgesehen ist, sollen die Kosten für die Folgejahre ab 2025 haushaltsneutral über die Haushaltsplanung gedeckt werden. Der Beschluss des Rates der Stadt steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Informationen zur Bauordnung NRW 2024
- 6.Verbot von Schottergärten gemäß § 8 BauO NRWZur Vorlage · 0242/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 1. Januar 2024 enthält neue Regelungen zu Schottergärten. Gemäß § 8 Abs. 1 der Bauordnung stellen Schotterungen und die Anlage von Kunstrasen im Bereich des Vorgartens keine zulässige Verwendung mehr dar. Falls eine Begrünung des Vorgartenbereichs nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, muss die Prüfung von Fassaden- oder Dachbegrünungen erfolgen. Eine Befreiung von dieser Regelung kann erteilt werden, wenn die Umsetzung wirtschaftlich unzumutbar ist oder die bauliche Konstruktion dies nicht zulässt.
Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen, stärkt jedoch die rechtliche Grundlage, die Neuanlage von Schottergärten bei Baugenehmigungen zu versagen. Bestehende Schottergärten sind von dieser Änderung nicht betroffen. Vollversiegelte Flächen können weiterhin für andere zulässige Nutzungen, wie etwa Stellplätze, verwendet werden. In der Bauleitplanung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen, da die Festsetzung unversiegelter Vorgärten weiterhin möglich bleibt. Während bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Außenanlagen nicht explizit erfolgt, ist diese bei umfassenden Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten verpflichtend, wobei Schottergärten dort erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle spielen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 1230/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Hochhausentwicklungskonzept für die erweiterte Innenstadt entscheiden. Das Konzept dient dazu, die Entwicklung von Hochhäusern in der Stadt gezielt zu steuern und Planungsgrundsätze für neue Bauvorhaben festzulegen. Es bietet eine Grundlage für die Verwaltung, die Politik sowie für Bauherren und die Öffentlichkeit, um bei der Planung neuer Hochpunkte frühzeitig Orientierung über architektonische und städtebauliche Erwartungen zu erhalten.
Der Fokus des Konzepts liegt auf dem Einzugsbereich der Innenstadt, da dort die größte Nachfrage nach Hochhausflächen besteht. Das Dokument definiert Eignungsräume für neue Gebäude und formuliert Leitplanken für die Integration in die bestehende Stadtstruktur. Die Anwendung des Konzepts ist bei Bauleitplanungsverfahren für Gebäude ab einer Fußbodenhöhe von über 22 Metern vorgesehen, wobei die Planungsgrundsätze auch für Vorhaben außerhalb der Innenstadt gelten.
Die Erarbeitung des Entwurfs umfasste verschiedene Beratungsformate, darunter Expertengespräche mit Architekten sowie einen Austausch im Rahmen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Stadtverwaltungen Essen und Düsseldorf teilnahmen. Zudem wurden Erkenntnisse aus einer Diskussion des BDA Essen sowie Arbeiten von Studierenden der Fachrichtung Raumplanung in das Konzept integriert. Das Vorhaben basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — beraten und zur Empfehlung in die nächste ASPB-Sitzung am 18.01.2024 geschoben
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.1Ergänzungsantrag zu TOP: HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 0080/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen ergänzenden Antrag zum Hochhausentwicklungskonzept der Stadt Essen vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Aufnahme spezifischer Formulierungen in die bestehenden Planungsgrundsätze des Konzepts.
Im Bereich der Wohnnutzung sollen laut dem Antrag soziale Zwecke eine hohe Priorität erhalten. Für die Bebauungspläne von Wohnprojekten wird die Festlegung eines verbindlichen Anteils an öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt. Falls dies bei Bauvorhaben, die lediglich ein Hochhaus umfassen, aufgrund fehlender Einzelfallgenehmigungen des zuständigen Ministeriums nicht realisierbar ist, soll stattdessen ein hoher Anteil an preisgedämpften Wohnungen vorgesehen werden.
Die Begründung der Ratsfraktion hebt hervor, dass die Betonung von öffentlichem Raum sowie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zur Steigerung der Akzeptanz von Hochhausprojekten beitragen soll. Dabei wird auf die Einhaltung menschlicher Maßstäbe in der Stadtentwicklung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 7.ASanierung und Erneuerung Parkhaus Nord sowie Gestaltung des Rathausumfelds; hier: Erweiterung der geplanten Maßnahme und KostenerhöhungZur Vorlage · 1446/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Parkhaus Nord sowie die Gestaltung des Rathausumfelds beraten. Die Vorlage sieht vor, die Maßnahmen um 7,85 Millionen Euro zu erweitern, was die Baukosten für das Projekt 5.600305 von zuvor 12,3 Millionen Euro auf insgesamt 24,85 Millionen Euro erhöht. Diese Steigerung setzt sich aus Preissteigerungen in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro sowie zusätzlichen Maßnahmen in Höhe von 6,65 Millionen Euro zusammen. Die Kosten beinhalten eine Management-Fee der GVE in Höhe von 1,2 Millionen Euro.
Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen die Modernisierung der Beleuchtung, Sicherheit, Lüftung und Sprinkleranlage im Parkhaus, Dachbegrünungen, die Schaffung von Fahrradstellplätzen sowie die barrierefreie Aufwertung der Außenflächen vor der Kantine. Zudem wird die Erweiterung der Beauftragung der GVE zur Umsetzung der Arbeiten auf Basis des bestehenden Rahmenvertrages beantragt.
Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.600305. Nach bereits verausgabten 7,16 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 besteht ein Finanzierungsbedarf von 5,69 Millionen Euro, der durch Haushaltsansätze für die Jahre 2025 und 2026 gedeckt werden soll. Ein möglicher Vorsteuerabzug in Höhe von 2,5 Millionen Euro durch den Betrieb gewerblicher Art könnte die Gesamtkosten auf 22,35 Millionen Euro senken. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen, wobei die vollständige Nutzbarkeit für das Ende des zweiten Quartals 2026 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Anträge und Anfragen
- 8.1Tiefgarage "Saalbau" und Parkplatz "Admiral-Scheer-Straße"Zur Vorlage · 0309/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Esser Rat haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Prüfung einer Eigenregie bei der Bewirtschaftung bestimmter Parkflächen zum Gegenstand hat. Konkret wird die Stadtverwaltung aufgefordert zu untersuchen, in welcher Form die Tiefgarage „Saalbau“ sowie der Parkplatz „Admiral-Scheer-Straße“ unter städtischer Leitung betrieben werden könnten, etwa durch die GVE GmbH.
Im Rahmen dieser Prüfung sollen neben der Gewährleistung eines sicheren und sauberen Betriebs auch die wirtschaftlichen Aspekte, wie Investitions- und Instandhaltungskosten, sowie die Implementierung moderner technischer Standards berücksichtigt werden. Hierbei wird beispielsweise die Nutzung automatisierter Kennzeichenerkennung für Bezahlvorgänge angeführt. Zudem soll die Verwaltung darlegen, ob bereits Überlegungen zur Eigenregie bei weiteren Tiefgaragen oder Parkplätzen bestehen und diese nach demselben Schema aufbereiten.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus über das Anliegen entscheidet. Die Ausschüsse für Kultur sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Inhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Kulturausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Verschiedenes
- 10.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 11.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 11.AAktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5Ergebnis: Kenntnis genommen
- 12.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: einstimmig empfohlen
- 13.Grundstücksangelegenheiten Ankauf im EltingviertelErgebnis: einstimmig beschlossen
- 14.Grundstücksangelegenheiten im StadtkernErgebnis: kein Beschluss gefasst und zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 15.Anträge und Anfragen
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Pressemitteilung