Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 17.01.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 3.1Forstarbeiten "Waldsiedlung" Stoppenberg
- 3.2Bolsterbaum/Farrenbroich Ortstermin
- 3.3Bezirksradtour BV V und BV VI am 01.06.2024
- 4.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Bonnekampstraße 53, St. Albertus Magnus KircheZur Vorlage · 1315/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI befasst sich mit der Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen. Gegenstand der Vorlage ist die Eintragung des Baudenkmals St. Albertens Magnus Kirche in der Bonnekampstraße 53. Ein entsprechender Antrag liegt vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland vor.
Die Untere Denkmalbehörde hat die Denkmaleigenschaft des Objekts geprüft und bestätigt. Die rechtliche Grundlage für die Eintragung ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Da das Baudenkmal als ein Objekt von bezirklicher Bedeutung eingestuft wurde, obliegt die Entscheidung über die Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Essen der zuständigen Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI. Im Rahmen des durch das Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden seitens der Eigentümerin keine Einwände gegen die geplante Eintragung erhoben.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.Konzept zur Reduzierung der Klassenfrequenz und Erhöhung der Gruppenzahl in der offenen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtbezirk VIZur Vorlage · 0205/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung VI/Zollverein hat einen Antrag gestellt, die Fachverwaltung zu einem umfassenden Konzept für die Grundschulen im Stadtbezirk VI aufzufordern. Das Vorhaben soll die Reduzierung der Klassenauslastungen sowie die Erhöhung der Gruppenzahl in der offenen Ganztagsbetreuung zum Ziel haben. Dabei sollen inhaltliche, personelle, finanzielle und bauliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine vollständige Abdeckung der Betreuungsbedarfe bis zur verpflichtenden Einführung im Schuljahr 2026/2027 zu erreichen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit steigenden Anmeldezahlen für das Schuljahr 2024/2025 und dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten zu erfüllen. Für den Zeitraum von 2026 bis 2028 wird im Stadtbezirk ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Höhe von insgesamt 1.147 Stellen ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag verteilt sich auf die Stadtteile Katernberg mit 671, Schonnebeck mit 187 und Stoppenberg mit 287 fehlenden Plätzen, unter der Annahme gleichbleibender Schülerzahlen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022 thematisiert die Weiterentwicklung des Seniorenförderplans angesichts der demografischen Entwicklung. Da die Gruppe der über sechzigjährigen Einwohner etwa 29 Prozent der Essener Bevölkerung ausmacht, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 eine Neuausrichtung der Seniorenarbeit umgesetzt.
Die Finanzierung der Offenen Seniorenarbeit ist so strukturiert, dass die Mittel jährlich um drei Prozent steigen, um Kostensteigerungen auszugleichen. Für das Jahr 2022 war eine Gesamtsumme von rund 3,18 Millionen Euro veranschlagt. Diese Mittel werden für verschiedene Bereiche wie die zwölf Zentren 60plus, Projektförderung, Investitionskosten sowie Mietkostenübernahmen für Altenclubs verwendet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Jahr 2022 war die Gründung von SeniorenNetzwerken in den Stadtteilen. Hierfür stellt die Verwaltung pro Netzwerk bis zu 8.000 Euro für eine zwölfmonatige Gründungsphase bereit. Im Berichtszeitraum fanden zehn solche Gründungsbegegnungen statt, unter anderem in Kray, Altenessen und Werden. Zudem wurden die Fachreferate der fünf großen Wohlfahrtsverbände mit insgesamt 388.465,25 Euro unterstützt. Die Koordinierungsstelle im Amt für Soziales und Wohnen übernimmt dabei die Funktion als Schnittstelle zwischen der Kommunalverwaltung und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aIntegrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine integrierte kommunale Präventionsstrategie vorgelegt, die als Grundlage für den weiteren Ausbau der Essener Präventionskette dienen soll. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, materielle Versorgung sowie im soziokulturellen Bereich, wobei ein Fokus auf der Vermeidung negativer Folgen finanzieller Familienarmut liegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein neues Datenkonzept. Dieses nutzt zwölf Indikatoren in den Dimensionen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung und Wohnen, um Risikofaktoren und Hindernisse für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren. Die Daten sollen als Grundlage für zukünftige Fachplanungen dienen und eine bedarfsorientierte Steuerung der Maßnahmen ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung Modellvorhaben zur strukturellen Implementierung von Präventionsketten und -netzwerken umsetzt und schrittweise ausweitet. Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts für eine verbindliche Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern innerhalb der Präventionsstrategie beauftragt. Die zuständigen Ausschüsse haben den Sachbericht zur Kenntnis genommen und empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Annahme der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.bPlanung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 beschlossen. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der kommunalen Spielgruppen sowie der Sprachbildungsgruppen. Zudem wurde der Antrag auf Gewährung von Landeszuschüssen für eine Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigt. Ein weiterer Beschluss ermöglicht die Befreiung von der Zweckbindung bestimmter Betreuungsplätze, sodass diese vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden können.
Die Bevölkerungsentwicklung zeigt einen Rückgang der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren um insgesamt 812 auf 35.267. Dieser Rückgang ist auf eine geringere Geburtenrate zurückzuführen; während die Zahl der unter dreijährigen Kinder sank, stieg die Gruppe der über dreijährigen Kinder leicht an. Für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 werden voraussichtlich 24.144 Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, was einem Zuwachs von 86 Plätzen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Zielversorgung von 100 Prozent für Kinder ab drei Jahren zu erreichen, besteht jedoch ein Bedarf von 1.611 Plätzen.
Für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 sind 21.629 KiBiz-geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen geplant, darunter 50 neue Gruppen mit insgesamt 938 Plätzen. Dennoch ist für diesen Zeitraum mit einem Abbau von 201 Plätzen durch Gruppenschließungen zu rechnen. Zudem erschweren Bauverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen und gestiegenen Kosten die Umsetzung geplanter Projekte.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 7.Baumbilanz 2022Zur Vorlage · 1990/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der städtische Baumbestand in Essen hat sich im Jahr 202läufig um insgesamt 1.768 Bäume erhöht, womit die Gesamtzahl auf 211.055 anstieg. Während im Berichtszeitraum 3.280 Abgänge durch Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, Baumaßnahmen sowie natürliche Ursachen zu verzeichnen waren, standen diesen Neupflanzungen von 1.530 Einzelbäumen und 3.518 Bäumen aus natürlicher Verjüngung gegenüber. Besonders im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grün und Gruga ist ein Zuwachs von 2.193 Bäumen zu verzeichnen.
Ein Schwerpunkt der Verwaltung lag im Jahr 2022 auf dem Abbau von Arbeitsrückständen bei der Straßenbaumnachpflanzung, wobei 1.025 Bäume nachgeordnet wurden. Zudem konnte die Qualität der Pflanzgruben gesteigert werden: Der Anteil der Standorte, welche den Mindeststandard für das Bodenvolumen erfüllen, stieg von etwa 26 % im Jahr 2021 auf rund 65 % im Jahr 2022. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie und der Klimaanpassung.
Für die kommenden Jahre wurde die Ausschreibung für ein neues Straßenbaumkonzept durch ein externes Büro abgeschlossen. Zudem verstärkt die zuständige Fachabteilung ihr Personal im Bereich der Baumpflanzungen in Grünanlagen. Die vorliegenden Ausführungen wurden dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage: ab wann gilt ein naturverjüngter Baum als Ersatz für einen alten gefällten Baum? Hinweis: Bezirk I wenige Waldflächen, Nachpflanzungen in Baumbeeten bitte zügig)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 8.1.000-Bäume-Programm - Stand der UmsetzungZur Vorlage · 1994/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das „1.000-Bäume-Programm“ in Essen dient der Anpassung der städtischen Grünflächen an klimatische Veränderungen wie Hitze und Trockenheit. Auf Grundlage eines Beschlusses zum Haushalt 2022 stehen für die Umsetzung über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Zur Durchführung des Programms wurde im Fachbereich Grün und Gruga eine zusätzliche Planstelle geschaffen, die seit Februar 20lag 2023 besetzt ist.
Die Priorisierung der Pflanzmaßnahmen basiert auf einer Klimaanalyse sowie einem Monitoring der Kronenschirmflächen. Dabei werden vorrangig Parkanlagen und Grünflächen mit einer sogenannten „Oasenfunktion“ berücksichtigt. Für etwa die Hälfte der untersuchten Flächen der Kategorien 1 und 2 wurden bereits individuelle Pflanzkonzepte entwickelt, welche Aspekte wie Klimaresistenz, Biodiversität und Denkmalschutz einbeziehen. Insgesamt wurden bislang 258 Standorte in verschiedenen Stadtbezirken für neue Bäume identifiziert. Die Umsetzung erfolgt nach dem Handlungsleitfaden „BaumAdapt“, der Vorgaben zur Bodenqualität sowie eine dreijährige Pflege vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem Straßenbaumkonzept, das die Grünanteile in stark versiegelten Bereichen erhöhen soll, um die thermische Belastung zu senken. Ein beauftragtes Büro ermittelt derzeit potenzielle Standorte im Straßenraum. Die digitale Auswertungsmethode soll mittelfristig auch auf andere Grünanlagen wie Spielplätze oder Friedhöfe ausgeweitet werden können, sofern die Haushaltsmittel dies ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 8.aHaldenstraße Wegeverbindung Bf. Zollverein Nord, IEKZur Vorlage · 0183/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI hat die Planung für eine neue Wegeverbindung zwischen der Haldenstraße und dem Bahnhof Zollverein Nord beschlossen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der Baureife beauftragt. Das Projekt umfasst die Schaffung einer direkten Verbindung zwischen dem Gelände der Zeche Zollverein und der Haltestelle Essen Zollverein Nord. Dabei soll ein etwa 200 Meter langer Betriebsweg der Emschergenossenschaft aufbereitet sowie ein neuer, 50 Meter langer Abschnitt mit einer Breite von drei Metern errichtet werden. Für die Strecke ist zudem eine Beleuchtung an voraussichtlich zehn Standorten vorgesehen.
Die Wegeverbindung verläuft auf Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt Essen stehen. Die Nutzung für den Rad- und Fußverkehr ist bereits gestattet; die förmliche Widmung als öffentlicher Weg wird aktuell mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Ein Verkauf der Flächen an die Stadt Essen ist seitens der Eigentümer nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf circa 273.000 Euro geschätzt. Das Vorhaben ist Teil des Städtebauförderprogramms „Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Stadtbezirk VI Zollverein“ und wird mit 80 Prozent gefördert, was einem Betrag von rund 213.216 Euro entspricht. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 geplant, die Fertigstellung soll spätestens 2028 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.cP+R Parkplatz am S-Bahnhof Zollverein-Nord, MeybuschhofZur Vorlage · 0249/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben zur Umsetzung eines Park-and-Ride-Parkplatzes am S-Bahnhof Zollverein-Nord nicht weiter zu verfolgen. Der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2019 sah die Einrichtung einer solchen Fläche vor. Das in Betracht gezogene Grundstück steht jedoch im Eigentum der Deutschen Bahn und ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Trotz des laufenden barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs durch die Deutsche Bahn besteht seitens des Unternehmens kein Interesse an einer Umgestaltung der Fläche zu einem P+R-Parkplatz.
Untersuchungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zeigen, dass rund 80 Prozent der Fahrgäste den Bahnhof über den Umweltverbund, also zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Personennahverkehr, erreichen. Um den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen, ist die Aufstellung von Fahrradboxen geplant. Eine Voraussetzung für eine Förderung des P+R-Ausbaus ist eine pendlerbedingte Parkraumnutzung von mindestens 80 Prozent. Zählungen aus dem Jahr 2017 belegen jedoch eine Auslastung von lediglich 40 Prozent. Zudem wurde eine Auslastungsspitze am Nachmittag registriert, was nicht der typischen Struktur des Berufsverkehrs entspricht und die Maßnahme als nicht förderfähig einstuft. Da das Projekt weder für die Deutsche Bahn noch für die Stadt Essen als wirtschaftlich sinnvoll bewertet wird, empfiehlt die zuständige Fachabteilung den Abbruch der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 9.Johann-Michael-Sailer-Schule / Schillerschule, Immelmannstr. 8, 45309 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes - Parken auf dem Schulhof - an den Kirchenkreis Essen, Evangelisches Verwaltungsamt Essen, am 7. und 8. Juni 2024Zur Vorlage · 0150/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI wird um die Zustimmung zur Überlassung des Schulhofes der Johann-Michael-Sailer-Schule bzw. Schillerschule als Parkfläche gebeten. Der entsprechende Antrag wurde vom Kirchenkreis Essen, Evangelisches Verwaltungsamt Essen, gestellt. Die Bereitstellung der Fläche soll der Nutzung als Parkplatz im Rahmen der Tagung der Kreissynode dienen.
Die beabsichtigte Nutzung des Schulhofs in der Immelmannstraße ist für zwei Tage im Juni 2024 geplant. Der Zeitraum umfasst den Freitag, 7. Juni 2024, von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie den Samstag, 8. Juni 2024, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Seitens der Schulleitung sowie der zuständigen Abteilung für Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Überlassung des Geländes geäußert. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag liegt im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung VI.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Haushalt 2024 hier: Vergabe der bezirklichen MittelZur Vorlage · 0030/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein befasst sich mit der Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024. Im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Essen steht jeder Bezirksvertretung ein Ansatz von 300.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich verfügt die Bezirksvertretung über einen zweckgebundenen Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro, der für die Fachbereiche 60, 66 und 67 vorgesehen ist.
Ein Bestandteil der Vorlage ist das Ersuchen an den Stadtkämmerer, nicht verwendete Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 in das laufende Haushaltsjahr zu übertragen. Ein entsprechender Antrag hierzu wurde bereits im November 2023 gestellt.
Die Verwendung der verfügbaren Mittel soll gemäß einer fraktionsübergreifenden Empfehlung der Fraktionen CDU, SPD und Grüne erfolgen. Über die Verwendung der noch nicht zweckgebundenen Beträge wird die Bezirksvertretung bei Bedarf im Laufe des Jahres 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Mitteilungen der Beauftragten
- 11.1Mitteilungen des Seniorenbeauftragten
- 11.2Mitteilungen der Kinderbeauftragten
- 12.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0184/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die unterschiedliche Themen im Stadtbezirk betreffen. Im Rahmen des Ausbaus des Fahrradverleihsystems metropolradruhr informierte das Amt für Straßen und Verkehr über den aktuellen Sachstand der Bike-Sharing-Station „Zeche Zollverein A2“.
Bezüglich des Bücherschranks am Katernberger Markt teilte die zuständige Fachabteilung der Stadtbibliothek mit, dass die Kontaktaufnahme mit einem beteiligten Unternehmen bislang nicht erfolgreich war. Die weitere Verfolgung des Vorgangs durch die Verwaltung ist vorgesehen.
Zum Thema Bordsteinabsenkung in der Straße „Kleine Kehre“ legte das Amt für Straßen und Verkehr dar, dass im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten an Gehwegen im Jahr 2021 ein Wunsch eines Anwohners auf den Umbau oder die Verbreiterung von Einfahrten abgelehnt wurde. Die Verwaltung wies darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers fallen und kostenpflichtig für die Grundstückseigentümer sind. Zudem wurde mitgeteilt, dass das dort gelagerte Baumaterial der ausführenden Firma gehörte und nach Abschluss der Arbeiten entfernt wurde.
Abschließend liegen Stellungnahmen des Geschäftsbereichsvorstands zum Bereich Jugend, Bildung und Kultur vor, welche die Schulplanungen für das Jahr 2024 sowie den Sachstand zu ehemaligen Schulgeländen, darunter die Standorte der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der Schule „Schetters Busch“, betreffen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.1Ausbau des Fahrradverleihsystems metropolradruhr
- 12.2Bücherschrank Katernberger Markt
- 12.3Bordsteinabsenkung "Kleine Kehre"
- 12.4Schulplanungen 2024 im Bezirk VI Zollverein
- 12.5Sachstandsbericht zum ehemaligen Schulgelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der Schule "Schetters Busch"
- 12.aSonstige Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0246/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung VI über verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen im Stadtbezirk. Im Bereich Neuhof wurde bezüglich der Durchfahrt für Fahrzeuge der EBE ein Halteverbot angeordnet. Das Amt für Straßen und Verkehr teilt mit, dass nach Abschluss der aktuell durchgeführten Bauarbeiten von Grün und Gruga, die den Bau eines Spielplatzes betreffen, zwei Verkehrszeichen zum absoluten Halteverbot aufgestellt werden. Die Aufstellung erfolgt, sobald es die baulichen Gegebenheiten vor Ort zulassen.
Ein weiterer Gegenstand der Mitteilungen ist die Prüfung eines Halteverbots am Penny-Markt in der Dornbuschhegge. Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Anordnung eines solchen Verbotes geprüft und hierzu eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt, die als Anlage zur Vorlage dient. Die Bezirksvertretung VI soll diese Mitteilungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis nehmen.
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- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.a.1Durchfahrt Neuhof für Fahrzeuge der EBE
- 12.a.2Halteverbot am Penny-Markt Dornbuschhegge
- 13.Anfragen und Mitteilungen
- 13.1Wegweiser "Kanarienvogel" an der Bullmannaue
- 14.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.St. Albertus Magnus Kirche
- 16.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil