Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 17.01.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 3.1Forstarbeiten "Waldsiedlung" Stoppenberg
- 3.2Bolsterbaum/Farrenbroich Ortstermin
- 3.3Bezirksradtour BV V und BV VI am 01.06.2024
- 4.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Bonnekampstraße 53, St. Albertus Magnus KircheZur Vorlage · 1315/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI befasst sich mit der Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen. Gegenstand der Vorlage ist die Eintragung des Baudenkmals St. Albertens Magnus Kirche in der Bonnekampstraße 53. Ein entsprechender Antrag liegt vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland vor.
Die Untere Denkmalbehörde hat die Denkmaleigenschaft des Objekts geprüft und bestätigt. Die rechtliche Grundlage für die Eintragung ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Da das Baudenkmal als ein Objekt von bezirklicher Bedeutung eingestuft wurde, obliegt die Entscheidung über die Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Essen der zuständigen Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI. Im Rahmen des durch das Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden seitens der Eigentümerin keine Einwände gegen die geplante Eintragung erhoben.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.Konzept zur Reduzierung der Klassenfrequenz und Erhöhung der Gruppenzahl in der offenen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtbezirk VIZur Vorlage · 0205/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung VI/Zollverein hat einen Antrag gestellt, die Fachverwaltung zu einem umfassenden Konzept für die Grundschulen im Stadtbezirk VI aufzufordern. Das Vorhaben soll die Reduzierung der Klassenauslastungen sowie die Erhöhung der Gruppenzahl in der offenen Ganztagsbetreuung zum Ziel haben. Dabei sollen inhaltliche, personelle, finanzielle und bauliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine vollständige Abdeckung der Betreuungsbedarfe bis zur verpflichtenden Einführung im Schuljahr 2026/2027 zu erreichen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit steigenden Anmeldezahlen für das Schuljahr 2024/2025 und dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten zu erfüllen. Für den Zeitraum von 2026 bis 2028 wird im Stadtbezirk ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Höhe von insgesamt 1.147 Stellen ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag verteilt sich auf die Stadtteile Katernberg mit 671, Schonnebeck mit 187 und Stoppenberg mit 287 fehlenden Plätzen, unter der Annahme gleichbleibender Schülerzahlen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aIntegrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.bPlanung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 7.Baumbilanz 2022Zur Vorlage · 1990/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der städtische Baumbestand in Essen hat sich im Jahr 202läufig um insgesamt 1.768 Bäume erhöht, womit die Gesamtzahl auf 211.055 anstieg. Während im Berichtszeitraum 3.280 Abgänge durch Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, Baumaßnahmen sowie natürliche Ursachen zu verzeichnen waren, standen diesen Neupflanzungen von 1.530 Einzelbäumen und 3.518 Bäumen aus natürlicher Verjüngung gegenüber. Besonders im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grün und Gruga ist ein Zuwachs von 2.193 Bäumen zu verzeichnen.
Ein Schwerpunkt der Verwaltung lag im Jahr 2022 auf dem Abbau von Arbeitsrückständen bei der Straßenbaumnachpflanzung, wobei 1.025 Bäume nachgeordnet wurden. Zudem konnte die Qualität der Pflanzgruben gesteigert werden: Der Anteil der Standorte, welche den Mindeststandard für das Bodenvolumen erfüllen, stieg von etwa 26 % im Jahr 2021 auf rund 65 % im Jahr 2022. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie und der Klimaanpassung.
Für die kommenden Jahre wurde die Ausschreibung für ein neues Straßenbaumkonzept durch ein externes Büro abgeschlossen. Zudem verstärkt die zuständige Fachabteilung ihr Personal im Bereich der Baumpflanzungen in Grünanlagen. Die vorliegenden Ausführungen wurden dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage: ab wann gilt ein naturverjüngter Baum als Ersatz für einen alten gefällten Baum? Hinweis: Bezirk I wenige Waldflächen, Nachpflanzungen in Baumbeeten bitte zügig)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 8.1.000-Bäume-Programm - Stand der UmsetzungZur Vorlage · 1994/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 1994/2023/6 zum Stand der Umsetzung des „1.000-Bäume-Programms“ dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Das Programm verfolgt das Ziel, die grüne Infrastruktur der Stadt Essen gegenüber Klimafolgen wie Hitze und Starkregen abzusichern und die Artenvielfalt zu erhalten. Durch die Pflanzung von zusätzlich 1.000 Bäumen sollen ökologische Funktionen wie Kühlung, Beschattung und Schadstofffilterung optimiert werden.
Seit dem Haushalt 2022 stehen für die Umsetzung jährlich 300.000 Euro zur Verfügung, wobei die Mittel auch im Haushalt 2024 veranschlagt sind. Die Umsetzung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Zur Durchführung wurde im Fachbereich 67 eine zusätzliche Planstelle eingerichtet, die seit Februar 2023 besetzt ist. Bisher wurden 258 Baumstandorte in verschiedenen Parkanlagen und Grünflächen, darunter der Segeroth Park und der Westpark, für Neupflanzungen identifiziert.
Parallel dazu wird durch ein externes Büro ein Straßenbaumkonzept entwickelt. Die Pflanzungen erfolgen nach dem Handlungsleitfaden „BaumAdapt“, wobei eine Mindestgröße der Pflanzgrube von 12 m³ vorgesehen ist. Das Programm nutzt vorhandene Nutzungspotenziale in Grünflächen, um diese als Bindeglied zwischen den Stadtbezirken und als Erholungsraum zu stärken.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 8.aHaldenstraße Wegeverbindung Bf. Zollverein Nord, IEKZur Vorlage · 0183/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI hat die Planung für eine neue Wegeverbindung zwischen der Haldenstraße und dem Bahnhof Zollverein Nord beschlossen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der Baureife beauftragt. Das Projekt umfasst die Schaffung einer direkten Verbindung zwischen dem Gelände der Zeche Zollverein und der Haltestelle Essen Zollverein Nord. Dabei soll ein etwa 200 Meter langer Betriebsweg der Emschergenossenschaft aufbereitet sowie ein neuer, 50 Meter langer Abschnitt mit einer Breite von drei Metern errichtet werden. Für die Strecke ist zudem eine Beleuchtung an voraussichtlich zehn Standorten vorgesehen.
Die Wegeverbindung verläuft auf Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt Essen stehen. Die Nutzung für den Rad- und Fußverkehr ist bereits gestattet; die förmliche Widmung als öffentlicher Weg wird aktuell mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Ein Verkauf der Flächen an die Stadt Essen ist seitens der Eigentümer nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf circa 273.000 Euro geschätzt. Das Vorhaben ist Teil des Städtebauförderprogramms „Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Stadtbezirk VI Zollverein“ und wird mit 80 Prozent gefördert, was einem Betrag von rund 213.216 Euro entspricht. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 geplant, die Fertigstellung soll spätestens 2028 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.cP+R Parkplatz am S-Bahnhof Zollverein-Nord, MeybuschhofZur Vorlage · 0249/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben zur Umsetzung eines Park-and-Ride-Parkplatzes am S-Bahnhof Zollverein-Nord nicht weiter zu verfolgen. Der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2019 sah die Einrichtung einer solchen Fläche vor. Das in Betracht gezogene Grundstück steht jedoch im Eigentum der Deutschen Bahn und ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Trotz des laufenden barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs durch die Deutsche Bahn besteht seitens des Unternehmens kein Interesse an einer Umgestaltung der Fläche zu einem P+R-Parkplatz.
Untersuchungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zeigen, dass rund 80 Prozent der Fahrgäste den Bahnhof über den Umweltverbund, also zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Personennahverkehr, erreichen. Um den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen, ist die Aufstellung von Fahrradboxen geplant. Eine Voraussetzung für eine Förderung des P+R-Ausbaus ist eine pendlerbedingte Parkraumnutzung von mindestens 80 Prozent. Zählungen aus dem Jahr 2017 belegen jedoch eine Auslastung von lediglich 40 Prozent. Zudem wurde eine Auslastungsspitze am Nachmittag registriert, was nicht der typischen Struktur des Berufsverkehrs entspricht und die Maßnahme als nicht förderfähig einstuft. Da das Projekt weder für die Deutsche Bahn noch für die Stadt Essen als wirtschaftlich sinnvoll bewertet wird, empfiehlt die zuständige Fachabteilung den Abbruch der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 9.Johann-Michael-Sailer-Schule / Schillerschule, Immelmannstr. 8, 45309 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes - Parken auf dem Schulhof - an den Kirchenkreis Essen, Evangelisches Verwaltungsamt Essen, am 7. und 8. Juni 2024Zur Vorlage · 0150/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI wird um die Zustimmung zur Überlassung des Schulhofes der Johann-Michael-Sailer-Schule bzw. Schillerschule als Parkfläche gebeten. Der entsprechende Antrag wurde vom Kirchenkreis Essen, Evangelisches Verwaltungsamt Essen, gestellt. Die Bereitstellung der Fläche soll der Nutzung als Parkplatz im Rahmen der Tagung der Kreissynode dienen.
Die beabsichtigte Nutzung des Schulhofs in der Immelmannstraße ist für zwei Tage im Juni 2024 geplant. Der Zeitraum umfasst den Freitag, 7. Juni 2024, von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie den Samstag, 8. Juni 2024, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Seitens der Schulleitung sowie der zuständigen Abteilung für Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Überlassung des Geländes geäußert. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag liegt im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung VI.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Haushalt 2024 hier: Vergabe der bezirklichen MittelZur Vorlage · 0030/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein befasst sich mit der Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024. Im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Essen steht jeder Bezirksvertretung ein Ansatz von 300.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich verfügt die Bezirksvertretung über einen zweckgebundenen Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro, der für die Fachbereiche 60, 66 und 67 vorgesehen ist.
Ein Bestandteil der Vorlage ist das Ersuchen an den Stadtkämmerer, nicht verwendete Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 in das laufende Haushaltsjahr zu übertragen. Ein entsprechender Antrag hierzu wurde bereits im November 2023 gestellt.
Die Verwendung der verfügbaren Mittel soll gemäß einer fraktionsübergreifenden Empfehlung der Fraktionen CDU, SPD und Grüne erfolgen. Über die Verwendung der noch nicht zweckgebundenen Beträge wird die Bezirksvertretung bei Bedarf im Laufe des Jahres 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Mitteilungen der Beauftragten
- 11.1Mitteilungen des Seniorenbeauftragten
- 11.2Mitteilungen der Kinderbeauftragten
- 12.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0184/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die unterschiedliche Themen im Stadtbezirk betreffen. Im Rahmen des Ausbaus des Fahrradverleihsystems metropolradruhr informierte das Amt für Straßen und Verkehr über den aktuellen Sachstand der Bike-Sharing-Station „Zeche Zollverein A2“.
Bezüglich des Bücherschranks am Katernberger Markt teilte die zuständige Fachabteilung der Stadtbibliothek mit, dass die Kontaktaufnahme mit einem beteiligten Unternehmen bislang nicht erfolgreich war. Die weitere Verfolgung des Vorgangs durch die Verwaltung ist vorgesehen.
Zum Thema Bordsteinabsenkung in der Straße „Kleine Kehre“ legte das Amt für Straßen und Verkehr dar, dass im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten an Gehwegen im Jahr 2021 ein Wunsch eines Anwohners auf den Umbau oder die Verbreiterung von Einfahrten abgelehnt wurde. Die Verwaltung wies darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers fallen und kostenpflichtig für die Grundstückseigentümer sind. Zudem wurde mitgeteilt, dass das dort gelagerte Baumaterial der ausführenden Firma gehörte und nach Abschluss der Arbeiten entfernt wurde.
Abschließend liegen Stellungnahmen des Geschäftsbereichsvorstands zum Bereich Jugend, Bildung und Kultur vor, welche die Schulplanungen für das Jahr 2024 sowie den Sachstand zu ehemaligen Schulgeländen, darunter die Standorte der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der Schule „Schetters Busch“, betreffen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.1Ausbau des Fahrradverleihsystems metropolradruhr
- 12.2Bücherschrank Katernberger Markt
- 12.3Bordsteinabsenkung "Kleine Kehre"
- 12.4Schulplanungen 2024 im Bezirk VI Zollverein
- 12.5Sachstandsbericht zum ehemaligen Schulgelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der Schule "Schetters Busch"
- 12.aSonstige Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0246/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung VI über verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen im Stadtbezirk. Im Bereich Neuhof wurde bezüglich der Durchfahrt für Fahrzeuge der EBE ein Halteverbot angeordnet. Das Amt für Straßen und Verkehr teilt mit, dass nach Abschluss der aktuell durchgeführten Bauarbeiten von Grün und Gruga, die den Bau eines Spielplatzes betreffen, zwei Verkehrszeichen zum absoluten Halteverbot aufgestellt werden. Die Aufstellung erfolgt, sobald es die baulichen Gegebenheiten vor Ort zulassen.
Ein weiterer Gegenstand der Mitteilungen ist die Prüfung eines Halteverbots am Penny-Markt in der Dornbuschhegge. Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Anordnung eines solchen Verbotes geprüft und hierzu eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt, die als Anlage zur Vorlage dient. Die Bezirksvertretung VI soll diese Mitteilungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.a.1Durchfahrt Neuhof für Fahrzeuge der EBE
- 12.a.2Halteverbot am Penny-Markt Dornbuschhegge
- 13.Anfragen und Mitteilungen
- 13.1Wegweiser "Kanarienvogel" an der Bullmannaue
- 14.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.St. Albertus Magnus Kirche
- 16.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil