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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Bonnekampstraße 53, St. Albertus Magnus Kirche

1315/2023/7 21.02.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI befasst sich mit der Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen. Gegenstand der Vorlage ist die Eintragung des Baudenkmals St. Albertens Magnus Kirche in der Bonnekampstraße 53. Ein entsprechender Antrag liegt vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland vor.

Die Untere Denkmalbehörde hat die Denkmaleigenschaft des Objekts geprüft und bestätigt. Die rechtliche Grundlage für die Eintragung ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Da das Baudenkmal als ein Objekt von bezirklicher Bedeutung eingestuft wurde, obliegt die Entscheidung über die Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Essen der zuständigen Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI. Im Rahmen des durch das Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden seitens der Eigentümerin keine Einwände gegen die geplante Eintragung erhoben.

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