Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 21.11.2023
- 2.Bestellung der stellvertretenden Schriftführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und IntegrationZur Vorlage · 1999/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird über die Besetzung der stellvertretenden Schriftführung beraten. Die Verwaltung hat hierzu einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Bestellung einer Mitarbeiterin zur stellvertretenden Schriftführerin vorsieht. Grundlage für diese Regelung sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse, welche die Führung von Niederschriften für die Sitzungen des Gremiums vorschreiben.
Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen die bisherigen Schriftführerinnen ihre Funktionen im Ausschuss weiterhin ausüben. Die personelle Zusammensetzung der Schriftführung würde sich im Falle einer Annahme aus zwei festen Schriftführerinnen und zwei stellvertretenden Mitgliedern zusammensetzen. Der Beschluss zur Neubesetzung der Stellvertretung steht zur Entscheidung im zuständigen Ausschuss an.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Situation und Förderung von Menschen mit Behinderung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 0064/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0064/2024/1 enthält einen Sachstandsbericht zur Situation und zur Förderung von Menschen mit Behinderung innerhalb der Stadtverwaltung Essen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Inklusionsbeirat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung legt dar, dass zum Stand des 15. Januar 2024 von insgesamt 10.570 gesamtstädtischen Beschäftigten 646 Personen als schwerbehindert oder gleichgestellt gelten. Davon sind 92,26 % schwerbehindert und 7,74 % gleichgestellt. Innerhalb dieser Gruppe sind 269 Personen männlich und 377 Personen weiblich. Die Beschäftigungspflicht wurde im Jahr 2023 mit einer Quote von 6,11 % erfüllt, wodurch keine Ausgleichsabgabe fällig wurde. Ein ergänzender Bericht zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wird bis zur Sommerpause 2024 erwartet.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wurde eine Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 durchgeführt. Die Auswirkungen der Vorlage auf den Klimaschutz werden in dieser Vor-Einschätzung als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Inklusionsbeirat (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Förderung der Maßnahme „Arche Noah“ aus dem IntegrationsbudgetZur Vorlage · 0088/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration beschließt die Förderung der Maßnahme „Arche Noah“ aus dem Integrationsbudget 2024. Der Integrationsrat nimmt diese Förderung zur Kenntnis. Für das Projekt ist ein Budgetrahmen in Höhe von 80.000 Euro vorgesehen. Die Trägerschaft für die Maßnahme wird künftig ein noch zu gründender Verein des Initiativkreises Religionen in Essen (IRE) übernehmen.
Die Entscheidung basiert auf Anträgen zur Finanzierung, die im August 2023 gestellt wurden. Während die Klärung zum Projekt „Arche Noah“ im Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement & Dialog“ abgeschlossen ist, steht eine finale Entscheidung über die Maßnahme „Wer bist du? - Ein MitmachCafé“ noch aus. Hierzu soll in der Sitzung des zuständigen Ausschusses im März 2024 entschieden werden. Die Finanzierung erfolgt über das etatierte Integrationsbudget, wodurch keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Gegenstimme der AFD Fraktion
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit Gegenstimme der AFD Fraktion - 5.Fachbereich 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Bericht 1. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1715/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der erste Halbjahresbericht 2023 des Fachbereichs 38, der die Zentrale Ausländerbehörde sowie Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und der Ausländerverwaltung umfasst, wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Berichterstattung dokumentiert die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des betreffenden Zeitraums. Ein zentraler Aspekt sind dabei die räumlichen Veränderungen sowie die Suche nach einer neuen Immobilie für den Fachbereich.
Der Bericht thematisiert zudem die Herausforderungen, die sich aus rechtlichen Änderungen ergeben und zu einem Zuwachs an Aufgaben innerhalb der Kommunalen Ausländerbehörde geführt haben. Des Weiteren wird der aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen aus einem zuvor beschlossenen Handlungskonzept dargestellt. Die Vorlage gibt darüber hinaus einen Überblick über die Handlungsfelder und die spezifischen Herausforderungen der Zentralen Ausländerbehörde. Der Bericht liegt dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.01.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Gestaltung der Zugangs- und Kontaktwege im JobCenter
- 7.Drogen und Sucht in Essen Hier: Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von Handlungsstrategien
- 7.1Drogen und Sucht in Essen, hier: Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0221/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen wird die Zusammenführung wesentlicher Erkenntnisse zum Thema Drogen und Sucht beantragt. Die Stadtverwaltung soll dabei Informationen verschiedener Akteure bündeln. Dies umfasst Analysen zum Suchtverhalten, zu Trends bei Suchtmitteln sowie zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten. Zudem sollen Strategien zur Eindämmung des öffentlichen Konsums und zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen dargestellt werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Benennung von Standorten im Stadtgebiet, an denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert wurden, einschließlich der Art und Anzahl der dort erfassten Delikte.
Die Berichterstattung über diese Ergebnisse soll in einem Zweijahresrhythmus in den zuständigen Ausschüssen sowie im Kriminalpräventiven Rat erfolgen. Darüber hinaus wird die Prüfung einer Erhebung zum Konsumverhalten und zur Einstellung gegenüber Drogen gefordert, differenziert nach Altersgruppen. Diese Untersuchung soll entweder wissenschaftlich begleitet oder eigenständig, etwa durch eine Online-Befragung, durchgeführt werden können. Für die Umsetzung ist die Ermittlung des personellen und finanziellen Aufwands sowie der entsprechenden Deckungsmöglichkeiten vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung einer Grundlage für die Anpassung der Präventionspolitik und zur Sicherung der Ordnung im öffentlichen Raum.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Enthaltung der FDP Fraktion und AFD Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen mit Enthaltung der FDP Fraktion und AFD Fraktion - 8.Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“Zur Vorlage · 0086/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“ dokumentiert den Projektverlauf der Jahre 2022 und 2023 sowie die Planung für den Zeitraum 2025 bis 2030. Die seit Juni 2015 bestehende Partnerschaft wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Im Jahr 2022 wurden durch verschiedene Projekte rund 4.000 Jugendliche erreicht, darunter Schüler und Auszubildende der Stadt Essen. Zudem wurden Bundesmittel in Höhe von 20.000 Euro für Diskriminierungsthemen abgerufen.
Die Fachstelle erhöhte im Jahr 2023 ihre wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 39 Stunden, wobei bislang 58 Coaches ausgebildet wurden. Im Rahmen des Sonderprojekts „Kommunales Konfliktmanagement Essen-Steele“ wurde im Jahr 2022 eine zusätzliche halbe Personalstelle geschaffen. Die Fördermittel sind von 74.233 Euro im Jahr 2015 auf 210.000 Euro im Jahr 2023 gestiegen, während der Eigenanteil der Stadt Essen von 0 Euro auf 23.500 Euro anstieg.
Für das Jahr 2024 ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft und Sozialraumarbeit in Essen-Steele vorgesehen, einschließlich des Aufbaus eines Netzwerks für kommunale Konfliktmanager. Die Fachstelle soll ihre Aufgaben erweitern, und die JHEgGmbH plant eine Taskforce zur Toleranzförderung sowie eine Bildungsreise nach Berlin. Die Verwaltung strebt die Fortführung der Bundesförderung bis Ende 2024 an und beabsichtigt, weitere Mittel im Rahmen des Bundesfolgeprogramms für die Jahre 2025 bis 2029 zu beantragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktueller Stand Landesförderung "Zusammen im Quartier" 2023/24 - Aufbau integrierter Sozialplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0062/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt das Projekt „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ im Rahmen eines Förderprogramms des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW um. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von rund 68.800 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bewilligt. Ziel der integrierten strategischen Sozialplanung ist es, die Folgen von Armut zu reduzieren und die gesellschaftliche Teilhabe in den Stadtvierteln zu fördern.
Die Planung fungiert als Bindeglied zwischen verschiedenen Fachplanungen und nutzt ein Monitoring auf Stadtviertelebene. Dabei sollen sozioökonomische und soziodemografische Entwicklungen analysiert werden, um Handlungsbedarfe zu identifizieren. Zur Steuerung der Aktivitäten wurde ein verwaltungsinterner Lenkungskreis eingerichtet, dem verschiedene Fachbereiche wie das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie das JobCenter angehören. Ein Bestandteil des Projekts ist die Nutzung des Systems KomMonitor zur Visualisierung von Sozialdaten.
Die aktuelle Projektphase läuft bis Ende 2024. Im November 2024 ist die Durchführung der Ersten Essener Konferenz für Integrierte Sozialplanung vorgesehen. Nach Abschluss der Projektlaufzeit sollen die gewonnenen Erkenntnisse in strukturelle Handlungsempfehlungen einfließen, um die integrierte strategische Sozialplanung in Essen ab dem Jahr 2025 weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beschlusskontrolle
- 13.Anträge
- 13.1Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 0024/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit dem Antrag 0024/2024/CDU/GRÜNE Vorgaben für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen in der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Die Stadtverwaltung soll sich weiterhin um Kooperationen mit verschiedenen Trägern bemühen und diese – abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – finanziell unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Verpflichtung der Institutionen zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dies beinhaltet die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus nach der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance sowie ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Bei Zweifeln an diesen Kriterien soll die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und die Ratsgremien informieren. Auch Finanzierungen aus dem Ausland oder inländische Unterstützungsleistungen sollen bei entsprechenden Zweifeln unter die Prüfung fallen.
Zudem wird die Erarbeitung neuer Leit- und Förderrichtlinien gefordert, um die rechtssichere Überprüfung der Anforderungen zu gewährleisten. Im Bereich der freien Jugendhilfe sollen Zweifel der Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss gemeldet werden, wobei Träger zur Vorstellung im Ausschuss verpflichtet sein sollen. Darüber hinaus wird angeregt, die Unterstützung von islamischen Gemeinden vorrangig auf solche zu beschränken, deren Imame an Fakultäten für Islamische Theologie deutscher Universitäten ausgebildet wurden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Gegenstimme der SPD Fraktion und mit Enthaltungen der FDP Fraktion und der Fraktion Die Partei
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen mit Gegenstimme der SPD Fraktion und mit Enthaltungen der FDP Fraktion und der Fraktion Die Partei - 14.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil