Bestellung der stellvertretenden Schriftführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird über die Besetzung der stellvertretenden Schriftführung beraten. Die Verwaltung hat hierzu einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Bestellung einer Mitarbeiterin zur stellvertretenden Schriftführerin vorsieht. Grundlage für diese Regelung sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse, welche die Führung von Niederschriften für die Sitzungen des Gremiums vorschreiben.
Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen die bisherigen Schriftführerinnen ihre Funktionen im Ausschuss weiterhin ausüben. Die personelle Zusammensetzung der Schriftführung würde sich im Falle einer Annahme aus zwei festen Schriftführerinnen und zwei stellvertretenden Mitgliedern zusammensetzen. Der Beschluss zur Neubesetzung der Stellvertretung steht zur Entscheidung im zuständigen Ausschuss an.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024einstimmig beschlossen