Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 28.04.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0778/2026/OB wird eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb der Essener Stadtverwaltung beantragt. Kernstück der Umstrukturierung ist die Verlagerung des Fachbereichs 01-09 (Kommunales Integrationszentrum Essen) aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5. Dieser erhält durch die Maßnahme die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“ und der betroffene Fachbereich die neue Nummer 05-01. Die Umsetzung soll zum 1. Juni 2026 erfolgen.
Zusätzlich sind weitere organisatorische Anpassungen vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 in den Fachbereich 60 überführt werden. Im Bereich der Vergabe ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 geplant. Zudem wird die Aufteilung der Baufeldfreimachung aus dem Fachbereich 66 auf die Bereiche Hochbau und Tiefbau angestrebt. Eine Prüfung zur zukünftigen Zuordnung der Schulhausmeister ist ebenfalls vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung mittels Organisationsverfügungen unter Einbeziehung der Verwaltungsgremien und des Personalrates. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen verschiedene Ebenen der Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung in den Geschäftsbereichen des Oberbürgermeisters, der Fachbereiche 11, 40, 60 sowie des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Grün und Pflege. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 4.Buswendeanlage Heisingen (Lanfermannfähre / Stemmering) Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: HeisingenZur Vorlage · 0170/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0170/2026/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Erweiterung der Buswendeanlage Heisingen im Stadtbezirk VIII zur Umsetzung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen. Das Projekt umfasst den Ausbau auf vier barrierefreie Bussteige für die Linien 145 und 153 sowie die Errichtung einer Mobilitätsstation mit Fahrradboxen und einer WC-Anlage. Das Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von etwa 8.000 m² an der Lanfermannfähre und dem Stemmering.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 15 verschiedene Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurde die Variante 4.1 Nord identifiziert, da diese verkehrliche Aspekte, Umweltbelange und Kostenersparnis kombiniert und Lärmschutzanforderungen gegenüber der Wohnbebauung berücksichtigt. Die geplante Variante sieht die Schaffung einer Dreiecksinsel mit drei barrierefreien Bussteigen für die Linien 145, 153 und NE7 vor. Die Verkehrsführung ist für den motorisierten Individualverkehr als Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung geplant, während der Radverkehr in beide Richtungen geführt werden kann. Zudem entstehen 19 Stellplätze, darunter zwei für Car-Sharing sowie Flächen für den Erhalt von Parkplätzen, wovon vier mit E-Ladesäulen ausgestattet werden können.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 6,6 Millionen Euro brutto. Für Ingenieurleistungen wurden bereits 309.000 Euro beschlossen. Der Zeitplan sieht die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2026 vor, wobei ein Projektabschluss zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 angestrebt wird. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Ein Förderantrag gemäß § 12 ÖPNVG durch die Stadt Essen ist geplant. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Fortführung der Planung auf Basis der gewählten Variante beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 5.Stützwand "Jugendherberge Werden" am Pastoratsberg und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0822/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich der Jugendherberge Essen-Werden am Pastoratsberg ist eine Sicherung der Felshänge geplant. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass die etwa 35 Meter lange bestehende Natursteinmauer nicht standsicher ist. Es besteht das Risiko von Verformungen, welche die angrenzende Kleingartenanlage sowie den darüber verlaufenden öffentlichen Gehweg beeinträchtigen könnten.
Als technische Lösung wird der Bau einer neuen Konstruktion in Form von bewehrter Erde vorgeschlagen. Das Vorhaben sieht den Rückbau der bestehenden Stützmauer und die anschließende Herstellung einer steilen Böschung mit einer Neigung von 1:1,5 vor. Die Umsetzung muss unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes sowie denkmalrechtlicher Vorgaben erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf circa 260.000 Euro. Da dieser Betrag nicht im Haushalt 2026 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition „Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau der Felshangsicherungsmaßnahme sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 6.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (2. BA)Zur Vorlage · 0703/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms im Grugapark verabschieden. Die Maßnahme ist erforderlich, da Korrosionsschäden, Querschnittsverluste an Stahlträgern sowie Schimmelbefund die Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigen. Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung des Korrosionsschutzes mittels Unterdruckverfahren, Betoninstandsetzungen, die Sanierung der Außentreppen sowie den Einbau eines Vogeleinflugschutzes. Die Gesamtkosten für diesen zweiten Bauabschnitt belaufen sich auf 3.040.000 Euro netto bzw. 3.617.000 Euro brutto. Diese Summe setzt sich aus Baukosten, Maßnahmen zum Denkmalschutz und zur Anlagentechnik, Zulagen für Einhausung und Absturzsicherung sowie Planungs-, Steuerungs- und Fachplanerleistungen zusammen, inklusive einer Sicherheitsmarge von 15 Prozent.
Für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 120.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, wobei die Deckung aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ erfolgen soll. Der Bedarf für die Jahre 2027 und 2028 wird mit insgesamt 2.920.000 Euro angemeldet. Die Gesamtkosten der Sanierung beider Bauabschnitte belaufen sich auf 3.291.000 Euro. Die Maßnahme wird als klimapositiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung nach der Vorlage der Empfehlungen durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss erfolgt.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 7.Neuer Forstbetriebsplan (Forsteinrichtungswerke) für den städtischen Wald 2028Zur Vorlage · 0713/2026/6 · Vorlage
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Der aktuelle Forstbetriebsplan für den Essener Stadtwald endet am 31. Dezember 2027. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2028 ist die Erstellung eines neuen Plans vorgesehen, um eine kontinuierliche Bewirtschaftung gemäß dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Ziel der Planung ist die Erhaltung eines vielfältigen Waldes, der an die Bedingungen des Klimawandels angepasst ist.
Der Prozess gliediert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase werden die Ziele für die nächsten zehn Jahre definiert. Ein Bestandteil ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit durch digitale Befragungen mittels QR-Codes an den Waldeingängen sowie eine Online-Umfrage unter ausgewählten Stakeholdern.
In der zweiten Phase erfolgt eine detaillierte Erfassung der Waldbestände. Neben traditionellen Methoden kommen moderne Technologien wie das Laserscanning-Verfahren (LIDAR) zum Einsatz, um digitale dreidimensionale Abbilder des Waldes zu erstellen. Die Inventur umfasst die Erhebung von Baumarten, Altersstrukturen und ökologischen Aspekten wie dem Totholzanteil. Diese Datengrundlage soll ein langfristiges Monitoring ermöglichen, um auf Herausforderungen wie Trockenheit oder Schädlingsbefall reagieren zu können. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 8.Fairtrade-Town Essen: Aktivitäten 2026Zur Vorlage · 0909/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wurde über die geplanten Aktivitäten der Fairtrade-Town Essen für das Jahr 2026 informiert. Die Stadt Essen ist seit 2013 Teil dieser Kampagne und wurde zuletzt im November 2025 rezertifiziert. Die vorliegende Planung umfasst verschiedene Projekte, die überwiegend unter der Federführung des Umweltamtes sowie mit Unterstützung der Steuerungsgruppe durchgeführt werden.
Zu den für 2026 vorgesehenen Maßnahmen gehört die Begleitung eines Studierendenprojektes im Zeitraum von April bis Juni, welches sich mit fairen Produkten in der Gastronomie und im Einzelhandel befasst. Im Mai ist ein gemeinsamer Informationsstand auf der Sport- und Spielemeile des DJK Bundessportfestes geplant. Weitere Veranstaltungen finden im September statt, darunter ein Aktionsstand zum Weltkindertag im Grugapark sowie ein Filmabend zum Thema Ausbeutung in der südeuropäischen Landwirtschaft in Kooperation mit der Volkshochschule. Im Oktober werden verschiedene Essener Fairtrade- und Ernährungsinitiativen an einem Gemeinschaftsstand bei der Aktion „Essen erntet“ im Grugapark vertreten sein. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im November auf einem Vortrag zur Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten, der gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Essen und der Volkshochschule durchgeführt wird. Ein ausführlicher Sachstandsbericht zu den Aktivitäten der Jahre 2025 und 2026 soll zum Jahresende vorgelegt werden.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 9.Sachstandbericht zum One-Stop-Shop KlimaTreff der Stadt EssenZur Vorlage · 0854/2026/6 · Vorlage
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Der Sachstandsbericht zur Entwicklung des One-Stop-Shops (OSS) „KlimaTreff“ der Stadt Essen dokumentiert die Tätigkeiten seit der Arbeitsaufnahme im November 2024. Im Jahr 2025 wurden über 250 Beratungen durchgeführt, wobei die Schwerpunkte auf der technischen Umsetzung, der Förderung sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen lagen. Die Beratungsstruktur setzte sich primär aus Erstberatungen von bis zu 15 Minuten Dauer sowie Kurzberatungen von 15 bis 45 Minuten zusammen. Über zwölf Online-Formate und Veranstaltungen wurden zudem rund 1.100 Personen erreicht. Eine Wiederholung der „Woche der Modernisierungskultur“ ist für März 2027 vorgesehen.
Der OSS ist in regionalen und nationalen Netzwerken sowie in einem Forschungsprojekt mit dem Wuppertal Institut eingebunden. Dieses Projekt untersucht den Einfluss von One-Stop-Shops auf die Bildung von Sanierungsgemeinschaften. Da eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) im Dezember 2025 nicht bewilligt wurde, ist für die zweite Jahreshälfte 2026 eine Überarbeitung der Projektskizze zur erneuten Einreichung geplant.
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasste Presseinformationen, Social-Media-Aktivitäten der Stadt Essen sowie Kampagnen in Printmedien, wobei die Internetseite rund 6.000 Besuche verzeichnete. Die bundesweite Sanierungsquote sank im Jahr 2025 auf 0,67 Prozent. Die Ziele des Projekts für das Jahr 2025 umfassten den Aufbau eines Leistungsangebots gemäß der EU-Gebäuderichtlinie sowie die Steigerung der Akzeptanz in Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 10.Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hier: Änderung Vorgehensweise der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0753/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde in Essen ändert ihre Vorgehensweise im Umgang mit der Asiatischen Hornisse. Aufgrund einer EU-weiten Neueinstufung der Art als „weit verbreitet“ besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur flächendeckenden Bekämpfung. Infolgedessen wird die Stadt Essen ab dem Jahr 202<0xA5>6 keine Kostenübernahmen für die Beseitigung von Nestern auf Privatgrundstücken mehr leisten. Damit entfällt auch die bisherige Regelung, bei der eine Erstattung unter bestimmten Bedingungen in einem Radius von 850 Metern zu Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen möglich war.
Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund einer restriktiven Haushaltsführung der Stadt sowie der geänderten rechtlichen Lage durch die EU-Verordnung. Die Behörde wird künftig bei eingehenden Meldungen lediglich prüfen, ob Beeinträchtigungen für hochwertige Naturräume oder sensible Ökosysteme vorliegen, und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen durchführen. Eine finanzielle Unterstützung für Imker ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für die Entfernung von Nestern bei den Grundstückseigentümern. Die Behörde weist darauf hin, dass keine Informationen vorliegen, wonach die Asiatische Hornisse gefährlicher als die einheimische europäische Hornisse sei. Meldungen können weiterhin über den Mängelmelder der Stadt Essen oder entsprechende Fachportale eingereicht werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (2. Sitzung)
- 10.1Bekämpfung und Eindämmung der Asiatischen Hornisse – Schutz von Biodiversität und Landwirtschaft
- 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Grundstücksangelegenheiten
- 17.Verschiedenes