Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 28.04.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb des Verwaltungsvorstandes. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die organisatorische Umstrukturierung des Kommunalen Integrationszentrums Essen. Zum 1. Juni 2026 soll dieser Fachbereich aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5 verlagert werden. In diesem Zuge erhält der Geschäftsbereich 5 die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“. Ziel dieser Maßnahme ist eine engere Verzahnung der Integrationsarbeit mit sozialpolitischen und gesundheitsbezogenen Aufgaben sowie eine Optimierung der internen Koordinationsstrukturen. Die entsprechenden Haushaltsansätze werden im Rahmen dieser Umstellung umgebucht.
Zusätzlich sieht die Vorlage weitere organisatorische Anpassungen vor. Die Zuständigkeit für die Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten der Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 auf den Fachbereich 60 übertragen werden. Ebenso ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 vorgesehen. Im Bereich der Baufeldfreimachung städtischer Grundstücke wird die Zuständigkeit zwischen Hochbau und Tiefbau aufgeteilt. Des Weiteren wird geprüft, ob die Verantwortung für Schulhausmeister von dem Fachbereich 40 in den Fachbereich 60 überführt werden kann, um die gebäudebezogenen Aufgaben zu bündeln, wobei die funktionalen Bezüge zum Schulbetrieb erhalten bleiben sollen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 4.Buswendeanlage Heisingen (Lanfermannfähre / Stemmering) Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: HeisingenZur Vorlage · 0170/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Erweiterung der Buswendeanlage in Heisingen an der Lanfermannfähre und dem Stemmering ist geplant, um die Anforderungen des Nahverkehrsplans der Stadt Essen zu erfüllen. Die derzeitige Endhaltestelle bietet nicht ausreichend Kapazitäten für den vorgesehenen Fünf-Minuten-Takt der Linie 145 und entspricht nicht den Standards der Barrierefreiheit. Ziel der Maßnahme ist der Ausbau von vier barrierefreien Bussteigen sowie die Errichtung einer Mobilitätsstation mit Angeboten für den Radverkehr und wettergeschützten Wartebereichen.
Nachdem frühere Planungen aufgrund von Bedenken der Bürger hinsichtlich Lärmbelastung und einer zu starken Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr sowie topografische Schwierigkeiten nicht umsetzbar waren, wurde ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung neuer Varianten beauftragt. Im Rahmen eines Vergleichs von 15 verschiedenen Entwürfen wurde die „Variante 4.1 Nord“ als Vorzugsvariante ermittelt. Diese berücksichtigt durch eine versetzte Straßenführung die Lärmschutzbelange der angrenzenden Wohnbebauung und weist laut Schätzung die geringsten Bauaufwendungen auf. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Fortführung der Planung auf Basis dieser Variante beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 5.Stützwand "Jugendherberge Werden" am Pastoratsberg und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0822/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich der Jugendherberge Essen-Werden am Pastoratsberg ist eine Sicherung der Felshänge geplant. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass die etwa 35 Meter lange bestehende Natursteinmauer nicht standsicher ist. Es besteht das Risiko von Verformungen, welche die angrenzende Kleingartenanlage sowie den darüber verlaufenden öffentlichen Gehweg beeinträchtigen könnten.
Als technische Lösung wird der Bau einer neuen Konstruktion in Form von bewehrter Erde vorgeschlagen. Das Vorhaben sieht den Rückbau der bestehenden Stützmauer und die anschließende Herstellung einer steilen Böschung mit einer Neigung von 1:1,5 vor. Die Umsetzung muss unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes sowie denkmalrechtlicher Vorgaben erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf circa 260.000 Euro. Da dieser Betrag nicht im Haushalt 2026 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition „Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau der Felshangsicherungsmaßnahme sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 6.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (2. BA)Zur Vorlage · 0703/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms beschließen. Die Vorlage sieht Gesamtkosten in Höhe von 3.040.000 Euro netto bzw. 3.617.000 Euro brutto vor. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten.
Hintergrund der Maßnahme sind Untersuchungsergebnisse, die an den Stahlbauteilen des denkmalgeschützten Turms Querschnittsverluste und einen beschädigten Korrosionsschutz belegen. Da die Standsicherheit der Konstruktion durch diese Mängel beeinträchtigt ist, bleibt der Zugang zur Aussichtsplattform derzeit für den Publikumsverkehr gesperrt. Die geplanten Arbeiten umfassen die Entfernung des alten Anstrichs sowie das Aufbringen eines neuen Korrosionsschutzes unter Verwendung einer vollständigen Einhausung im Unterdruckverfahren. Zudem sind Betoninstandsetzungen, die Erneuerung der Außentreppenanlagen und der Austausch von Glasscheiben vorgesehen. Auch die Prüfung der Entwässerungsleitungen sowie die Installation eines Vogeleinflugschutzes gehören zum Umfang der Maßnahmen.
Die Finanzierung der für 2026 benötigten außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 120.000 Euro für vorbereitende Arbeiten soll durch eine Bereitstellung aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ erfolgen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 7.Neuer Forstbetriebsplan (Forsteinrichtungswerke) für den städtischen Wald 2028Zur Vorlage · 0713/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der aktuelle Forstbetriebsplan für den Essener Stadtwald endet am 31. Dezember 2027. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2028 ist die Erstellung eines neuen Plans vorgesehen, um eine kontinuierliche Bewirtschaftung gemäß dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Ziel der Planung ist die Erhaltung eines vielfältigen Waldes, der an die Bedingungen des Klimawandels angepasst ist.
Der Prozess gliediert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase werden die Ziele für die nächsten zehn Jahre definiert. Ein Bestandteil ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit durch digitale Befragungen mittels QR-Codes an den Waldeingängen sowie eine Online-Umfrage unter ausgewählten Stakeholdern.
In der zweiten Phase erfolgt eine detaillierte Erfassung der Waldbestände. Neben traditionellen Methoden kommen moderne Technologien wie das Laserscanning-Verfahren (LIDAR) zum Einsatz, um digitale dreidimensionale Abbilder des Waldes zu erstellen. Die Inventur umfasst die Erhebung von Baumarten, Altersstrukturen und ökologischen Aspekten wie dem Totholzanteil. Diese Datengrundlage soll ein langfristiges Monitoring ermöglichen, um auf Herausforderungen wie Trockenheit oder Schädlingsbefall reagieren zu können. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 8.Fairtrade-Town Essen: Aktivitäten 2026Zur Vorlage · 0909/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wurde über die geplanten Aktivitäten der Fairtrade-Town Essen für das Jahr 2026 informiert. Die Stadt Essen ist seit 2013 Teil dieser Kampagne und wurde zuletzt im November 2025 rezertifiziert. Die vorliegende Planung umfasst verschiedene Projekte, die überwiegend unter der Federführung des Umweltamtes sowie mit Unterstützung der Steuerungsgruppe durchgeführt werden.
Zu den für 2026 vorgesehenen Maßnahmen gehört die Begleitung eines Studierendenprojektes im Zeitraum von April bis Juni, welches sich mit fairen Produkten in der Gastronomie und im Einzelhandel befasst. Im Mai ist ein gemeinsamer Informationsstand auf der Sport- und Spielemeile des DJK Bundessportfestes geplant. Weitere Veranstaltungen finden im September statt, darunter ein Aktionsstand zum Weltkindertag im Grugapark sowie ein Filmabend zum Thema Ausbeutung in der südeuropäischen Landwirtschaft in Kooperation mit der Volkshochschule. Im Oktober werden verschiedene Essener Fairtrade- und Ernährungsinitiativen an einem Gemeinschaftsstand bei der Aktion „Essen erntet“ im Grugapark vertreten sein. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im November auf einem Vortrag zur Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten, der gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Essen und der Volkshochschule durchgeführt wird. Ein ausführlicher Sachstandsbericht zu den Aktivitäten der Jahre 2025 und 2026 soll zum Jahresende vorgelegt werden.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 9.Sachstandbericht zum One-Stop-Shop KlimaTreff der Stadt EssenZur Vorlage · 0854/2026/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird über den Sachstandsbericht zum One-Stop-Shop (OSS) „KlimaTreff“ der Stadt Essen informiert. Seit dem Start im November 2024 bietet das Beratungszentrum Unterstützung bei Fragen zur energetischen Sanierung, zu erneuerbaren Energien sowie zu technischen Möglichkeiten und Förderprogrammen an.
Im Jahr 2025 wurden mehr als 250 Einzelberatungen durchgeführt. Die Intensität der Gespräche reichte von etwa 15-minütigen Erstberatungen bis hin zu ausführlichen Intensivberatungen, die über 45 Minuten dauerten. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten die technische Umsetzung sowie Förderaspekte und rechtliche Rahmenbedingungen. Parallel dazu erreichte das Angebot über 1.100 Teilnehmer bei Informationsveranstaltungen. Dazu gehörten zwölf Online-Veranstaltungen für Unternehmen zu Themen wie Wasserstoff, E-Mobilität und Photovoltaik sowie zwei Angebote für private Immobilieneigentümer in Kooperation mit der Volkshochschule Essen.
Ein weiteres Format war die im November 2025 stattgefundene „Woche der Modernisierungskultur“, die den Austausch über nachhaltiges Bauen zum Ziel hatte. Darüber hinaus ist der KlimaTreff in verschiedenen regionalen und nationalen Netzwerken aktiv und beteiligt sich an einem Forschungsprojekt des Wuppertal Instituts zur Untersuchung von Sanierungsgemeinschaften.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 10.Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hier: Änderung Vorgehensweise der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0753/2026/6 · Vorlage
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Die Untere Naturschutzbehörde in Essen ändert ihre Vorgehensweise im Umgang mit der Asiatischen Hornisse. Aufgrund einer EU-weiten Neueinstufung der Art als „weit verbreitet“ besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur flächendeckenden Bekämpfung. Infolgedessen wird die Stadt Essen ab dem Jahr 202<0xA5>6 keine Kostenübernahmen für die Beseitigung von Nestern auf Privatgrundstücken mehr leisten. Damit entfällt auch die bisherige Regelung, bei der eine Erstattung unter bestimmten Bedingungen in einem Radius von 850 Metern zu Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen möglich war.
Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund einer restriktiven Haushaltsführung der Stadt sowie der geänderten rechtlichen Lage durch die EU-Verordnung. Die Behörde wird künftig bei eingehenden Meldungen lediglich prüfen, ob Beeinträchtigungen für hochwertige Naturräume oder sensible Ökosysteme vorliegen, und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen durchführen. Eine finanzielle Unterstützung für Imker ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für die Entfernung von Nestern bei den Grundstückseigentümern. Die Behörde weist darauf hin, dass keine Informationen vorliegen, wonach die Asiatische Hornisse gefährlicher als die einheimische europäische Hornisse sei. Meldungen können weiterhin über den Mängelmelder der Stadt Essen oder entsprechende Fachportale eingereicht werden.
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- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (2. Sitzung)
- 10.1Bekämpfung und Eindämmung der Asiatischen Hornisse – Schutz von Biodiversität und Landwirtschaft
- 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Grundstücksangelegenheiten
- 17.Verschiedenes