Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hier: Änderung Vorgehensweise der Unteren Naturschutzbehörde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde in Essen ändert ihre Vorgehensweise im Umgang mit der Asiatischen Hornisse. Aufgrund einer EU-weiten Neueinstufung der Art als „weit verbreitet“ besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur flächendeckenden Bekämpfung. Infolgedessen wird die Stadt Essen ab dem Jahr 202<0xA5>6 keine Kostenübernahmen für die Beseitigung von Nestern auf Privatgrundstücken mehr leisten. Damit entfällt auch die bisherige Regelung, bei der eine Erstattung unter bestimmten Bedingungen in einem Radius von 850 Metern zu Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen möglich war.
Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund einer restriktiven Haushaltsführung der Stadt sowie der geänderten rechtlichen Lage durch die EU-Verordnung. Die Behörde wird künftig bei eingehenden Meldungen lediglich prüfen, ob Beeinträchtigungen für hochwertige Naturräume oder sensible Ökosysteme vorliegen, und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen durchführen. Eine finanzielle Unterstützung für Imker ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für die Entfernung von Nestern bei den Grundstückseigentümern. Die Behörde weist darauf hin, dass keine Informationen vorliegen, wonach die Asiatische Hornisse gefährlicher als die einheimische europäische Hornisse sei. Meldungen können weiterhin über den Mängelmelder der Stadt Essen oder entsprechende Fachportale eingereicht werden.
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