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Vorlage

Bauvorhaben "Endemannhöhe 17a": Umbau Einfamilienhaus hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

0750/2026/6 20.05.2026 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät über die Zustimmung zu einer Befreiung von den Schutzbestimmungen des Landschaftsplanes für ein Bauvorhaben in der Endemannhöhe 17a. Im Rahmen einer Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses ist die Errichtung eines Anbaus an der östlichen Seite sowie zweier Gauben geplant. Das Vorhaben umfasst zudem eine Veränderung der Geländeoberfläche durch den Bau von zwei Stützmauern und den Abbruch bestehender Anbauten.

Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Deipenbecktal und Schroertal“. Da die baulichen Maßnahmen Eingriffe in die Bodenoberfläche und die Versiegelung beinhalten, ist eine Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes beantragt. Die Untere Naturschutzbehörde sieht jedoch eine Verbesserung der Versiegelungsbilanz durch den Abbruch ungenehmigter Bauten wie eines Hühnerstalls und eines Kohlebunkers vor.

Die vorgeschlagene Befreiung ist an mehrere Auflagen geknüpft. Dazu gehören die Einhaltung des Artenschutzes, die Verwendung von reflexionsarmem Glas zur Vermeidung von Vogelschlag sowie eine extensive Dachbegrünung im Bereich des Eingangsbauwerks. Zudem müssen die ungenehmigten Bauten entfernt und die Bodenbeschaffenheit wieder in den Ursprungszustand versetzt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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