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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 30.09.2026
- 2.Anträge
- 2.1Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen hier: Änderungsantrag zur Vorlage 1303/2026/4Zur Vorlage · 1806/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen zu überarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, die mit der Vorlage 1303/2026/4 vorgelegte Fassung unter mehreren Maßgaben anzupassen und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die konsequente Umsetzung eines breiten Kulturbegriffs in den Fördergrundsätzen. Dabei soll auf eine Bevorzugung einzelner künstlerischer Ausdrucksformen verzichtet werden. Kulturelle Bildung soll als besonderes Anliegen hervorgehoben werden, ohne jedoch einen generellen Vorrang gegenüber anderen Angeboten zu erhalten. Die bevorzugte Berücksichtigung von Erstantragstellern soll bei vergleichbarer Förderwürdigkeit beibehalten werden.
Für die Projektförderung werden klare Auswahlkriterien gefordert, die sich an der künstlerischen Qualität, dem kulturellen Mehrwert für Essen sowie der Planungssicherheit orientieren. Auch kleinere Projekte sollen angemessene Förderchancen erhalten. Bei wiederholten Förderungen sollen mit zunehmender Dauer steigende Anforderungen an die Begründung des Förderbedarfs und die Entwicklung eigener Einnahmen festgelegt werden.
Der Antrag sieht zudem verbindliche Konsequenzen für den Umgang mit öffentlichen Mitteln vor. Bei nicht fristgerecht erbrachten Verwendungsnachweisen soll nach Ablauf einer Nachfrist die Rückforderung der Mittel geprüft werden. Zudem wird die öffentliche Zugänglichkeit geförderter Angebote als Fördervoraussetzung festgeschrieben. Die Aufgaben des Kulturamtes bei der Beratung und dem Fördercontrolling sollen gestärkt und die Prozesse transparenter gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Kulturausschuss (9. Sitzung)
- 3.Rückblick auf die lit.RUHR 2026
- 4.Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2027/2028Zur Vorlage · 1602/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1602/2026/4 dient der Beratung des Haushaltsplanentwurfs für den Zeitraum 2027/2028 im Zuständigkeitsbereich des Kulturausschusses. Der Entwurf umfasst verschiedene Teilpläne, darunter die Verwaltungsführung, die Kulturplanung, das Stadtarchiv, die Alte Synagoge, die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, die Folkwang Musikschule sowie die Museen der Stadt Essen und das Ruhrmuseum.
Der kalkulierte Gesamtzuschussbedarf, welcher die interne Leistungsverrechnung einschließt, beläuft sich für das Jahr 2027 auf etwa 61,3 Millionen Euro und für das Jahr 2028 auf rund 59,4 Millionen Euro. Für die geplante Investitionstätigkeit sind saldiert etwa 0,7 Millionen Euro im Jahr 2027 und 0,8 Millionen Euro im Jahr 2028 vorgesehen. Diese Investitionsmaßnahmen umfassen den Erwerb von Sachanlagevermögen für verschiedene Fachbereiche.
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verabschiedung der in der Vorlage aufgeführten Teilpläne des Haushaltsplanentwurfs. Eine enthaltene Klimarelevanzprüfung auf Stufe 1 bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv, wobei keine negativen Auswirkungen oder ein neutraler Zustand für diesen Bereich aufgeführt sind. Federführend für die Vorlage ist das Kulturamt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Kulturausschuss (9. Sitzung)
- 4.AIntegriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt „Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung“ (IEK Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung)
- 4.BNeufassung der Honorarregelung für die selbstständige Mitarbeit an der Volkshochschule der Stadt Essen und Neufestsetzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 1495/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der Honorarregelung für selbstständige Kursleitende sowie zur Neufestsetzung der Entgelte an der Volkshochschule (VHS) Essen vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, die Honorarsätze zum 1. Februar 2027 von derzeit 26 Euro auf 30 Euro pro Unterrichtsstunde anzuheben.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die rechtliche Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu sichern. Eine angemessene Vergütung soll die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Kursleitenden gewährleisten und das Risiko von Scheinselbstständigkeit verringern. Zudem soll durch die Anhebung die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber umliegenden Bildungsträgern wie in Düsseldorf, Köln oder Dortmund gestärkt werden, die bereits höhere Sätze zahlen.
Parallel zur Honoraranhebung ist eine Erhöhung der Teilnahmeentgelte vorgesehen. Das Basisentgelt soll von 3,29 Euro auf 3,39 Euro steigen, während die Entgelte für Politische Bildung und Deutsch als Zweitsprache ebenfalls leicht angehoben werden. Diese Anpassung dient der teilweisen Kompensation der Mehrausgaben. Die Finanzierung der zusätzlichen Honorarkosten in Höhe von rund 97.100 Euro für das Jahr 2027 erfolgt durch die höheren Entgelte sowie eine jährliche Entwicklungspauschale von etwa 68.800 Euro. Ein zusätzlicher Zuschuss aus dem Haushalt ist nach Modellrechnung nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Kulturausschuss (9. Sitzung)
- 5.Jahresbericht des Kulturamtes 2024 - 2025Zur Vorlage · 1502/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss wird in seiner Sitzung am 4. November 2026 über den Jahresbericht des Kulturamtes für den Zeitraum 2024 bis 2025 beraten. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme des Berichts, der als Tätigkeitsbericht konzipiert ist.
Der Bericht umfasst eine Übersicht über die Planungen, Projekte und Prozesse innerhalb des Kulturamtes. Zudem enthält das Dokument Informationen und Auswertungen zur Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie Hintergrundinformationen zu den durchgeführten Maßnahmen. Details zu den einzelnen Inhalten sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die zuständigen Stellen ist vorgesehen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Kulturausschuss (9. Sitzung)
- 6.Folkwang 2022 - 2032 - ein ZwischenberichtZur Vorlage · 1381/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss nimmt im Rahmen der Sitzung am 4. November 2026 einen Zwischenbericht zum Prozess „Folkwang 2022 – 2032“ sowie zur Umsetzung des Magazins „DUDA!“ zur Kenntnis. Der Kultur- und Stadtentwicklungsprozess wurde auf Grundlage von Beschlüssen des Kulturausschusses und des Rates der Stadt initiiert, um den Zugang zu Kunst und Kultur in Essen zu erweitern.
Der Prozess gliedert sich in zwei Vorbereitungsjahre sowie neun Bezirksjahre, wobei sich die jährliche thematische Ausrichtung an verschiedenen Stadtbezirken orientiert. Das Kulturamt verantwortet die Strategieentwicklung und arbeitet dabei mit der Bürgerschaft sowie einem Netzwerk von Kulturschaffenden zusammen. Zu den etablierten Formaten gehören der Folk Fonds, der Projekte zur Barrierefreiheit und zur Einbindung junger Menschen fördert, sowie das Beratungsprojekt [#realitycheckkultur®], bei dem Jugendliche die Angebote lokaler Kulturorte bewerten. Weitere Angebote umfassen das Format „Kultur & Du“, das künstlerische Darbietungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen ermöglicht, die „Tanzwoche Essen“ sowie das Gesprächsformat „UnterHALTUNG“.
Das Magazin „DUDA!“ dokumentiert die bisherigen Ergebnisse und Diskurse des Prozesses. Es wurde mit Mitteln des LVR gefördert und dient als Arbeitsmaterial für die weitere Strategieentwicklung. Die offizielle Veröffentlichung des Magazins ist für den Herbst 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Kulturausschuss (9. Sitzung)
- 7.Sitzungstermine des Kulturausschusses im Jahr 2027Zur Vorlage · 1503/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes mit der Nummer 1503/2026/4 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Kulturausschuss im Jahr 2027. Der Ausschuss soll die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nehmen.
Die Planung orientiert sich grundsätzlich an dem turnusmäßigen Rhythmus des ersten Mittwochs im Monat. In den Monaten Februar, Juni, Oktober und Dezember wurden die Termine jedoch angepasst, um Überschneidungen mit den Sitzungstagen des Rates der Stadt sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses zu vermeiden. Zudem wurden die Termine unter Berücksichtigung der Schulferien und gesetzlichen Feiertage im Jahr 2027 festgelegt.
Der Vorschlag umfasst acht reguläre Sitzungstermine sowie eine optionale Sitzung im Februar. Die Termine sind so koordiniert, dass Konflikte mit anderen Fachausschüssen des Geschäftsbereichs Jugend, Bildung und Kultur vermieden werden. Die Verwaltung hat die Termine unter Berücksichtigung der Sitzungskalender des Rates sowie der zuständigen Wirtschaftsausschüsse abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Kulturausschuss (9. Sitzung)
- 8.Beschlusskontrollliste
- 9.Mitteilungen der Verwaltung
- 10.Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 11.Anfragen und Mitteilungen