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Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2019

0603/2020/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat den Jahresbericht 2019 für das Haus des Jugendrechts Essen zur Kenntnis genommen. Die Einrichtung, die seit März 2018 besteht, vereint die Ermittlungsgruppe Jugend des Polizeipräsidiums Essen, einen Teilbereich der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Essen sowie die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes der Stadt Essen in einem gemeinsamen Gebäude. Ziel der Kooperation ist die Beschleunigung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Intensivtäter sowie die Prävention krimineller Karrieren durch eine optimierte behördenübergreifende Zusammenarbeit.

Das Programm richtet sich an Jugendliche unter 18 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb von 12 Monaten mindestens fünf Straftaten aus einem definierten Deliktsspektrum begangen haben. Ein zentraler Bestandteil ist die personenorientierte Sachbearbeitung, bei der die Zuständigkeit für die Jugendlichen über die Institutionen hinweg bei festen Ansprechpartnern der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Staatsanwaltschaft verbleibt.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 101 junge Intensivtäter aus Essen und Mülheim an der Einrichtung betreut. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 wurden 57 Personen im Programm geführt, wovon neun sich in Haft oder Untersuchungshaft befanden. Zudem wurde über die Initiative „Kurve kriegen“ berichtet, die sich auf die Prävention bei 8- bis 15-Jährigen konzentriert. Bis Dezember 2019 nahmen 55 Kinder und Jugendliche aus dem Zuständigkeitsbereich an dieser Initiative teil.

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