Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Lärmbelästigung durch Autobahngeräusche
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um Anregungen und Beschwerden bezüglich einer Zunahme von Autobahngeräuschen durch die BAB 52. Zwei Anwohnerinnen aus der Roswithastraße haben darauf hingewiesen, dass die Lärmbelastung zugenommen habe. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Zusammenhang zwischen der veränderten Lärmsituation und dem neu errichteten Lärmschutzwall auf dem ehemaligen Gelände von Holz Conrad besteht.
Die Verwaltung hat dazu Ausführungen gemacht und sich auf eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/16 „Wittekindstraße/Walpurgisstraße“ bezogen. Diese Untersuchung umfasste verschiedene Analyse- und Prognosefälle sowie die Auswirkungen des Neubauvorhabens durch ein Verkehrs- und ein Lärmgutachten. Eine Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben konnte dabei nicht festgestellt werden. Die Verwaltung merkte an, dass eine Beurteilung darüber, ob die Neubebauung die Schallausbreitung der BAB 52 gegenüber der ursprünglichen Situation nachteilig verändert hat, nicht möglich sei.
Nach der Umgebungslärmrichtlinie liegen die gemessenen Werte für den Straßenverkehr an der Walpurgisstraße 13 bei 56,7 dB(A) am Tag und 47,9 dB(A) in der Nacht. In der Roswithastraße liegen die Werte unter der Darstellungsgrenze von 55 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht. Laut Lärmkartierungsplan ist davon auszugehen, dass sich die Schallausbreitung in der Roswithastraße nicht verändert hat. Die Verwaltung führt zudem an, dass durch die coronabedingt gesunkene Verkehrsbelastung das allgemeine Hintergrundrauschen abgenommen habe, wodurch einzelne Fahrzeuge, insbesondere Lkw, stärker wahrgenommen werden könnten. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021Kenntnis genommen
- 29.04.2021Kenntnis genommen
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