Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 30.09.2021
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 7.1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Lärmbelästigung durch AutobahngeräuscheZur Vorlage · 0700/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um Anregungen und Beschwerden bezüglich einer Zunahme von Autobahngeräuschen durch die BAB 52. Zwei Anwohnerinnen aus der Roswithastraße haben darauf hingewiesen, dass die Lärmbelastung zugenommen habe. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Zusammenhang zwischen der veränderten Lärmsituation und dem neu errichteten Lärmschutzwall auf dem ehemaligen Gelände von Holz Conrad besteht.
Die Verwaltung hat dazu Ausführungen gemacht und sich auf eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/16 „Wittekindstraße/Walpurgisstraße“ bezogen. Diese Untersuchung umfasste verschiedene Analyse- und Prognosefälle sowie die Auswirkungen des Neubauvorhabens durch ein Verkehrs- und ein Lärmgutachten. Eine Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben konnte dabei nicht festgestellt werden. Die Verwaltung merkte an, dass eine Beurteilung darüber, ob die Neubebauung die Schallausbreitung der BAB 52 gegenüber der ursprünglichen Situation nachteilig verändert hat, nicht möglich sei.
Nach der Umgebungslärmrichtlinie liegen die gemessenen Werte für den Straßenverkehr an der Walpurgisstraße 13 bei 56,7 dB(A) am Tag und 47,9 dB(A) in der Nacht. In der Roswithastraße liegen die Werte unter der Darstellungsgrenze von 55 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht. Laut Lärmkartierungsplan ist davon auszugehen, dass sich die Schallausbreitung in der Roswithastraße nicht verändert hat. Die Verwaltung führt zudem an, dass durch die coronabedingt gesunkene Verkehrsbelastung das allgemeine Hintergrundrauschen abgenommen habe, wodurch einzelne Fahrzeuge, insbesondere Lkw, stärker wahrgenommen werden könnten. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.1.1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Lärmbelästigung durch AutobahngeräuscheZur Vorlage · 2124/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 11. November 2021 einen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen, der sich mit Beschwerden über Lärmbelästigungen durch die Autobahn A 52 befasst. Anwohner der Roswithastraße in Essen-Rüttenscheid hatten eine erhöhte Lärmbelastung durch die Autobahn angezeigt und vermuteten einen Zusammenhang mit der Neubebauung des ehemaligen Holz-Conrad-Geländes an der Walpurgisstraße.
Ein im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 05/16 „Wittekindstr./Walpurgisstr.“ erstelltes Lärmgutachten bescheinigt für die Neubebauung einen ausreichenden Schallschutz und sieht keine nachteiligen Auswirkungen auf die nähere Umgebung. Eine Baukontrolle durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung ergab zudem, dass die Lärmschutzanlagen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Untersuchungen zum Parkplatz P 2 der Messe Essen zeigten bereits im Jahr 2016, dass der mittlere Schalldruckpegel des Grundgeräusches mit 45 dB(A) deutlich unter den maßgeblichen Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete lag. Eine dauerhafte Erhöhung der Belastung durch die Autobahn wird als unwahrscheinlich eingestuft, da hierfür eine nahezu Verdopplung des Verkehrsaufkommens notwendig wäre. Auch Reflexionen an Schallhindernissen oder Veränderungen durch die aktuelle Baustelle auf der A 52 werden als nicht ursächlich für eine dauerhafte Mehrbelastung bewertet. Meteorologische Einflüsse wie die Windrichtung können zwar kurzzeitig eine veränderte Geräuschkulisse bewirken, führen jedoch nicht zu einer dauerhaften übermäßigen Belastung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.2Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Ausweisung von Plätzen für Skater*innenZur Vorlage · 0841/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0841/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, konkret mit der Ausweisung von Plätzen für Skaterinnen und Skater. Der Bericht der Verwaltung dient dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme.
Hintergrund der Vorlage ist ein verwaltungsinterner Workshop zur Innenstadtentwicklung, der am 21. Januar 2021 stattfand. An diesem Workshop nahmen verschiedene Akteure teil, darunter die Geschäftsbereiche für Umwelt, Verkehr und Sport, Stadtplanung und Bauen sowie Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem war die Essener Marketing GmbH an den Diskussionen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Ideen zur Gestaltung einer attraktiveren und lebhafteren Innenstadt.
Im Rahmen der daraus entstandenen Arbeits- und Lenkungsgremien sollen künftig auch neue Flächenverwendungen thematisiert werden. Die mittelfristigen Planungen hierzu werden im Rahmen eines Innenstadtentwicklungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Vorlage wurde im Zeitraum von Juni bis November 2021 in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — (Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.3Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Instandsetzung der Aufpflasterung vor dem Kindergarten LotharstrZur Vorlage · 1787/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um Bürgereingaben bezüglich der Verkehrssituation vor dem Kindergarten in der Lotharstraße. Ein Bürger wies darauf hin, dass die rot markierte Aufpflasterung in der Zufahrtszone des Kindergartens schadhaft und verblasst ist, was dazu führe, dass die Markierung von Durchgangsverkehr und Falschparkern nicht ausreichend wahrgenommen werde. Er regte eine farbliche Wiederherstellung der Markierung an. Die Verwaltung teilte mit, dass eine Nachmarkierung durchgeführt wird.
Eine weitere Bürgerin ergänzte die Anregung um den Hinweis auf einen abgesenkten Bordstein sowie die direkt daneben liegenden Kurzzeitparkplätze. Sie berichtete, dass Fahrzeuge auf dem abgesenkten Bordstein parken, wodurch die Parkflächen für Eltern blockiert und die Sicht auf die Straße beim Überqueren der Fahrbahn eingeschränkt werde. Als Maßnahme schlug sie vor, den Bordstein durch Grenzmarkierungen zusätzlich hervorzuheben.
Die Verwaltung informierte hierzu darüber, dass bereits eine verkehrsrechtliche Grundlage zur Ahndung von Parkverstößen durch die Polizei oder das Ordnungamt besteht. Eine zusätzliche Markierung auf Kosten der Allgemeinheit könne aufgrund der Finanzsituation der Stadt Essen nicht durchgeführt werden. Es wurde jedoch die Möglichkeit genannt, eine Kennzeichnung durch ein Fachunternehmen realisieren zu lassen, sofern die anfallenden Kosten von der Antragstellerin übernommen werden. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.4Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Statistische Erfassung von Beschwerden bezogen auf die Verkehrssituation und Parkverstöße in RüttenscheidZur Vorlage · 1788/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II befasst sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die am 2. September 2021 eingereicht wurde. Gegenstand der Eingabe ist die Verkehrssituation sowie die Häufigkeit von Parkverstößen im Essener Stadtteil Rüttenscheid.
Die Antragstellerin fordert eine statistische Erfassung von Beschwerden, die sich auf die genannten Themen beziehen. Ziel dieser Erfassung soll es sein, den Bedarf an Maßnahmen auf Basis einer Faktenlage zu dokumentieren. Als mögliches Ziel der Datenerhebung wird die Einleitung politischer Entscheidungen genannt, die der Sicherheit und der Lebensqualität im Stadtteil dienen sollen. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die Einführung von Anwohnerparkausweisen verwiesen, eine Maßnahme, die laut der Vorlage bereits seit längerer Zeit von Anwohnern gefordert wird.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungstermine der Bezirksvertretung II im September und November 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 7.5Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Anregungen zu Bänken an der Kreuzung Eduard-Lucas-Str. / Florastr.Zur Vorlage · 2132/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen einer Entscheidung über Bürgereingaben Beschlussvorschläge zur Gestaltung der Kreuzung Eduard-Lucas-Straße / Florastraße verabschiedet. Hintergrund der Vorlage sind Anregungen einer Bürgerin, die eine Veränderung der vorhandenen Sitzgelegenheiten an diesem Standort forderte.
Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung die bestehende Situation an der Kreuzung verändert. Konkret soll eine der beiden dort befindlichen Bänke durch Fahrradständer in Form von drei schräg aufgestellten Radbügeln ersetzt werden. Die zweite Bank soll gegen ein neues Modell ausgetauscht werden.
Die Verwaltung hatte in einer vorangegangenen Stellungnahme diesen Vorschlag unterbreitet. Dabei wurde dargelegt, dass die Demontage der alten Bänke sowie die Installation der Radständer und der neuen Sitzbank im Rahmen der regulären Unterhaltsarbeiten durch die Verwaltung erfolgen sollen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Verwaltung getragen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Einstimmig unter Anpassung der Beschlussempfehlung beschlossen.
Ergebnis: Einstimmig unter Anpassung der Beschlussempfehlung beschlossen. - 7.6Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Aktuelle Situation Spielplatz an der Angelikastraße
- 8.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Abschlussbericht für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zum Projekt "Umweltsensitive Verkehrssteuerung Alfredstraße"Zur Vorlage · 1598/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zum Projekt „Umweltsensitive Verkehrssteuerung Alfredstraße“ dient der Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II. Das Projekt wurde als Maßnahme aus einem gerichtlichen Vergleich zwischen der Deutschen Umwelthilfe, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Essen entwickelt, um die Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) in der Alfredstraße dauerhaft unter die gesetzlichen Grenzwerte zu senken und ein Dieselfahrverbot zu vermeiden.
Die technische Umsetzung umfasst die Anpassung von 23 Lichtsignalanlagen an der Friedrich-, Bismarck-, Alfred- und Norbertstraße. In acht Anlagen wurde eine sogenannte Pförtnerschaltung eingerichtet, die den Verkehrsfluss bei Bedarf reguliert. Die Aktivierung erfolgt dynamisch, sofern Prognosen eine Überschreitung der Grenzwerte ankündigen, wobei Sonntage und Messe-Tage von der Steuerung ausgenommen sind. Zur Information der Verkehrsteilnehmer werden acht dynamische Verkehrsinformationstafeln sowie verschiedene Kommunikationskanäle genutzt.
Nach der Inbetriebnahme im Juli 2020 war das System aufgrund des durch die Pandemie bedingten Verkehrsrückgangs bisher nur an drei Tagen aktiv. Da die Verkehrsbelastung seit Anfang 2021 wieder ansteigt, ist mit einer künftigen Nutzung des Systems zu rechnen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Der Abschluss des Projekts ist für den 31. März 2022 terminiert.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aufstellung eines Blumenkübels auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich Finefraustr. 39Zur Vorlage · 2043/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat die Aufstellung eines Blumenkübels auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Finefraustraße 39 in Essen-Rellinghausen beschlossen. Der Antragsteller, der Eigentümer bzw. Bewohner des betreffenden Hauses, beabsichtigt, den Blumenkübel zur Verschönerung des Straßenbildes neben dem dort vorhandenen Baumbeet zu platzieren.
Der geplante Blumenkübel soll eine Tiefe und Breite von jeweils 0,80 Metern sowie eine Höhe von etwa 0,60 Metern aufweisen. Durch die Positionierung bleibt eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern erhalten. Die Aufstellung und die laufende Pflege des Objekts liegen in der Verantwortung des Antragstellers. Eine etwaige Sondernutzungserlaubnis würde zudem die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Instandhaltung sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht beinhalten.
Seitens der zuständigen Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die beantragte Genehmigung. Die Vorlage empfahl der Bezirksvertretung, der Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse zuzustimmen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz stufte die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz ein.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Versetzen und Aufstellen weiterer Fahrradbügel / Erhöhung der Sicherheit von Fußgänger*innen im Kreuzungsbereich Emmastraße / ReginenstraßeZur Vorlage · 1477/2021/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit und die Gehwegnutzung im Kreuzungsbereich Emmastraße und Reginenstraße zu verbessern. Das Amt für Straßen und Verkehr soll beauftragt werden, zwei Fahrradbügel vom Gehweg auf der nordwestlichen Seite an die nordöstliche Seite der Kreuzung zu versetzen und an dieser Stelle zusätzliche Fahrradbügel aufzustellen.
Zudem wird eine Prüfung angefordert, ob der Kurvenbereich im Nord-West-Abschnitt als Sperrfläche markiert werden kann. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Übersichtlichkeit der Kreuzung zu erhöhen, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und die Gehwegbreite ausreichend zu halten.
Der Antrag begründet die Maßnahmen mit der Situation im Kurvenbereich, der laut Vorlage regelmäßig unzulässig beparkt wird. Dies erschwere die Sichtbarkeit für Radfahrende auf der Fahrradstraße Emmastraße und schränke die Übersicht für Fußgänger, insbesondere Kinder auf Schulwegen, ein. Des Weiteren wird auf Behinderungen im Gehwegbereich durch parkende Fahrzeuge hingewiesen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Kontext der Ziele der Stadt Essen zur Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsträger sowie der Schaffung zusätzlicher Fahrradstellplätze betrachtet.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Einstimmig unter Änderung der Beschlussempfehlung beschlossen.
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig unter Änderung der Beschlussempfehlung beschlossen. - 13.Erstellung eines Konzeptes für multifunktionales Quartiersparken durch die Verwaltung zur Verbesserung der Parkraumproblematik in der BVIIZur Vorlage · 2129/2021/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2129/2021/SPD die Bezirksvertretung II dazu aufgefordert, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes für multifunktionale Quartiersparkhäuser zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, der Parkplatzsituation im Stadtbezirk, insbesondere in Rüttenscheid, entgegenzuwirken.
Der Antrag führt an, dass der knappe Parkraum durch Pendler, Besucher, Baumaßnahmen sowie die Verlagerung des Einzelhandels aus der Innenstadt in die Stadtteile beansprucht wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Tiefgaragen neuer Wohneinheiten die Anzahl des PKW-Aufkommens nicht ausreichend abdecken, was zu blockierten Flächen und Parken auf Gehwegen führe. Dies beeinträchtige die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren sowie Eltern mit Kinderwagen. Als Beleg für die Zunahme des Parkdrucks wird auf eine Stellungnahme des Ordnungsamtes verwiesen, die eine Überlastung des öffentlichen Verkehrsraums beschreibt.
Das vorgeschlagene Konzept sieht die Einrichtung von Quartiersparkhäusern vor, die auch bestehende Parkhäuser einbeziehen könnten. Eine Refinanzierung soll durch die Bepreisung der Parkflächen erfolgen. Die multifunktionale Nutzung der Flächen soll neben dem Abstellen von PKW auch die Unterbringung von Fahrrädern und E-Bikes ermöglichen. Ergänzend sollen Funktionen wie Car-Sharing-Angebote, Elektroladestationen und Repair-Stationen integriert werden, um die Mobilität und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Herstellung Barrierefreiheit für das Bürgerzentrum Villa RüZur Vorlage · 2123/2021/CDU/GRÜNE/SPD/FDP/EBB/LINKE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, B90/Die Grünen, SPD, EBB/FDP-FW sowie Die Linke haben in der Bezirksvertretung II einen Antrag gestellt, die Barrierefreiheit im Bürgerzentrum Villa Rü zu verbessern. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, die Herstellung der Barrierefreiheit für die oberen Stockwerke des Gebäudes in die Planung einzubeziehen und zeitnah umzusetzen. Als mögliche Maßnahme wird der Einbau eines Aufzugs angeführt.
Der Antrag bezieht sich auf die im kommenden Jahr geplanten Baumaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in der Villa Rü. Die Fraktionen regen an, die Barrierefreiheit im Zuge dieser Arbeiten oder unmittelbar im Anschluss zu realisieren.
Das Bürgerzentrum dient als Ort für Kinder- und Jugendarbeit, Elternbildung, kulturelle Veranstaltungen sowie Beratungsangebote und steht Vereinen zur Verfügung. Während das Erdgeschoss bereits über einen barrierefreien Seiteneingang erreichbar ist, sind die oberen Etagen, darunter die Aula, derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Laut Antrag ist dies für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Gehbehinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen ein Hindernis bei der Nutzung der Angebote. Ziel der Maßnahme ist es, den Zugang zu allen Räumlichkeiten des Zentrums zu gewährleisten.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Haushaltsplan-Entwurf 2022Zur Vorlage · 1824/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 wurde am 22. September 2021 in den Rat der Stadt Essen eingebracht. Die Verabschiedung des Plans ist für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 vorgesehen. Gemäß den zeitlichen Vorgaben sollen die Beratungen in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen unmittelbar nach der Einbringung des Entwurfs stattfinden.
Die vorliegende Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 dient der Beratung und Empfehlung zur Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen des Haushaltsplanentwurfs 2022. Ein Druckexemplar des Entwurfs liegt in der Bezirksverwaltungsstelle Rüttenscheid aus und ist zudem online abrufbar. Die für die Bezirksvertretung II relevanten Positionen des Entwurfs sind der Vorlage in extrahierter Form beigefügt.
Nach Angaben der Stadtkämmerei wird der Sondertopf für die Fachbereiche Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga im Haushaltsjahr 2022 mit einem Betrag von 100.000 Euro angesetzt. Damit stehen den Bezirksvertretungen jeweils insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Vergabe bezirklicher Mittel 2021
- 16.1Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im Stadtwald
- 16.1.1Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im StadtwaldZur Vorlage · 2237/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im Stadtwald beschlossen. Ergänzend zu den bereits im Jahr 2020 bewilligten bezirklichen Mitteln in Höhe von 40.000 Euro sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist ein Schreiben der Verwaltung vom 5. November 2021. Darin wird die zusätzliche Finanzierung angefragt, da die Preisabfrage bei der EABG für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Kosten in Höhe von etwa 60.000 Euro ausweist. Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung II.
Die Vorlage führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf. Die Umsetzung der Maßnahmen dient der ökologischen Aufwertung des Gebiets im Stadtwald.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.2Zuwendung für den TV Rellinghausen e.V.Zur Vorlage · 2131/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 berät über einen Antrag auf eine Zuwendung für die Tennisabteilung des TV Rellinghausen 91/24 e.V. Der Verein bittet um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 4.500 Euro.
Gegenstand der Förderung soll die Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim sein. Die Maßnahme umfasst die Installation eines modernen und energieeffizienteren Systems, welches auch die Warmwasserversorgung für die Umkleidekabinen mit Duschräumen sowie die Toiletten und weitere Räumlichkeiten des Vereinsheims abdeckt. Als Begründung für den Austausch wird angeführt, dass die bestehende, etwa 20 Jahre alte Anlage eine geringe Energieeffizienz aufweist und aufgrund ihres Zustands regelmäßig im Winter ausfällt, was zu Reparaturaufwand führt.
Die Kosten für die Investition belaufen sich auf 4.500 Euro, welche aus den Mitteln der Bezirksvertretung II finanziert werden sollen. In der Vorlage wird die Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.3Gehweg- und Baumbeeterneuerung Heisinger StraßeZur Vorlage · 2238/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 11. November 2021 beschlossen, die für die Erneuerung der Gehwege und Baumbeeter in der Heisinger Straße bereitgestellten finanziellen Mittel um 4.000 Euro zu erhöhen.
Im Jahr 2021 wurden für dieses Vorhaben bereits bezirkliche Mittel in Höhe von 15.000 Euro veranschlagt. Nach einer Mitteilung der Verwaltung vom 3. November 2021 verblieben aus diesem Budget noch etwa 4.900 Euro. Da die Kosten für den Ausbau eines Baumbeetes mit 12 Kubikmetern Baumsubstrat auf circa 8.700 Euro geschätzt werden, reichte der verbleibende Betrag nicht für die vollständige Umsetzung aus. Die Verwaltung beantragte daher die Aufstockung der Mittel, um die Differenz zu decken. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten erfolgt über die Mittel der Bezirksvertretung II. Das Vorhaben wird hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.4Bordsteinabsenkungen beim DRK-Heim Rüttenscheid
- 16.5Aufbau eines Sirenenwarnsystems
- 17.Mitteilungen der Verwaltung und anderer DienststellenZur Vorlage · 1726/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Bezirksvertretung II vom 28. Oktober 2021 enthält verschiedene Mitteilungen der Verwaltung, die der Bezirksvertretung zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Ein Schwerpunkt der Mitteilungen betrifft die Verkehrssituation. Die Verwaltung berichtet über die Kontrolle des Gehwegparkens in der Paulinenstraße 60. In den vergangenen Wochen wurden unzulässiges Schrägparken auf Gehwegflächen kontrolliert und geahndet. Weitere Kontrollen sollen im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten erfolgen. Bezüglich der Verkehrssituation und von Parkverstößen in Rüttenscheid liegt eine Information zu einer Bürgeranfrage vor. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Verwaltung beauftragt, eine Kostenschätzung für mögliche neue Bewohnerparkregelungen zu erstellen. Das Ergebnis dieser Schätzung sollte im Oktober 2021 im zuständigen Ausschuss behandelt werden. Aktuell werden seitens der Verwaltung keine Neuplanungen durchgeführt.
Des Weiteren informiert die Verwaltung über die Umsetzung der Beschilderung im Bereich des Stadtwaldplatzes durch das Amt für Straßen und Verkehr. Die Maßnahme wurde Mitte Oktober 2021 abgeschlossen.
Zudem werden Informationen zur Schaffung von Parkraum auf den Messeparkplätzen P2 und P3 sowie zur Fällung von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2021/2022 sowie zur Maßnahme „Fahrradboxen an ÖPNV-/SPNV-Haltepunkten“ im Bezirk II in die Vorlage aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Verschiedenes
- 18.1Spielstraße Obere Fuhr
- 18.2Vorschläge Streckenänderung Bürgerbus
- 18.3Smart City Projekt Füllstandsmessung im Stadtbezirk II
- 18.4Baumpatenschilder
- 18.5Boulebahn im Siepental
- 18.6Denkmal Krauses Bäumchen
- 18.7Teileinziehung Walpurgisstraße
- 18.8Austausch mit der Polizei
- 18.9Kulturwochenende
- 18.10Durchführung von Ehe- und Altersjubiläen
- 19.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Grundstücksangelegenheiten
- 21.Verschiedenes
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil