Eingabe zur Lage in der Essener Innenstadt gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Eingabe zur Situation in der nördlichen Essener Innenstadt. Im Zentrum der Anfrage stehen der Zustand des ehemaligen Ledigenheims am Weberplatz, die Gestaltung des Weberplatzes sowie die Mietpreisentwicklung für Ladenlokale.
Hinsichtlich des Gebäudes am Weberplatz wird der Verkauf an die Allbau GmbH sowie der Verlust des Denkmalschutzes thematisiert. Die Verwaltung führt aus, dass die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Baudenkmals bereits erteilt wurde. Fachgutachten der Allbau GmbH sowie des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung ergaben, dass ein Erhalt des Gebäudes aufgrund der Statik und des hohen Sanierungsaufwands nicht möglich sei. Die Erlaubnis ist an die Bedingung geknüpft, dass vor dem Abbruch eine fachgerechte Dokumentation eingereicht wird. Nach Erfüllung dieser Auflage kann die Löschung aus der Denkmalliste durch den zuständigen Ausschuss erfolgen. Die Allbau GmbH plant für das Areal Neubauten mit gemischter Nutzung und einer Fassadengestaltung, die sich am städtebaulichen Umfeld orientiert.
Zur Belebung der Innenstadt und der Reduzierung von Mietpreisen für Ladenlokale wird auf das Landes-Sofortprogramm Innenstadt verwiesen. Ziel ist es, durch reduzierte Mietforderungen neue Interessenten zu gewinnen, wobei der Fokus derzeit auf der Limbecker Straße liegt. Für den Weberplatz sind weitere Planungsschritte im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes vorgesehen, die aus einem neuen Gesamtkonzept für die nördliche Innenstadt hervorgehen sollen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 11.05.2021abgesetzt/vertagt
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