Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 21.06.2021
- 2.Schäden an der Straßendecke der Bocholder Straße
- 3.Eingabe zur Lage in der Essener Innenstadt gem. § 24 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 0794/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Eingabe zur Situation in der nördlichen Essener Innenstadt. Im Zentrum der Anfrage stehen der Zustand des ehemaligen Ledigenheims am Weberplatz, die Gestaltung des Weberplatzes sowie die Mietpreisentwicklung für Ladenlokale.
Hinsichtlich des Gebäudes am Weberplatz wird der Verkauf an die Allbau GmbH sowie der Verlust des Denkmalschutzes thematisiert. Die Verwaltung führt aus, dass die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Baudenkmals bereits erteilt wurde. Fachgutachten der Allbau GmbH sowie des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung ergaben, dass ein Erhalt des Gebäudes aufgrund der Statik und des hohen Sanierungsaufwands nicht möglich sei. Die Erlaubnis ist an die Bedingung geknüpft, dass vor dem Abbruch eine fachgerechte Dokumentation eingereicht wird. Nach Erfüllung dieser Auflage kann die Löschung aus der Denkmalliste durch den zuständigen Ausschuss erfolgen. Die Allbau GmbH plant für das Areal Neubauten mit gemischter Nutzung und einer Fassadengestaltung, die sich am städtebaulichen Umfeld orientiert.
Zur Belebung der Innenstadt und der Reduzierung von Mietpreisen für Ladenlokale wird auf das Landes-Sofortprogramm Innenstadt verwiesen. Ziel ist es, durch reduzierte Mietforderungen neue Interessenten zu gewinnen, wobei der Fokus derzeit auf der Limbecker Straße liegt. Für den Weberplatz sind weitere Planungsschritte im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes vorgesehen, die aus einem neuen Gesamtkonzept für die nördliche Innenstadt hervorgehen sollen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 11.05.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 4.Verlängerung der Ampelgrünphase für FußgängerZur Vorlage · 1314/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zum Thema Verlängerung der Ampelgrünphase für Fußgänger befasst sich mit der technischen Umsetzung und den geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Informationen zur Kenntnis nimmt.
In der Sachverhaltsdarstellung wird erläutert, dass die aktuelle Grünzeit den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) entspricht. In Essen beträgt die Mindestfreigabezeit für Fußgänger sechs Sekunden. Dabei wird klargestellt, dass die Freigabezeit lediglich den Zeitraum markiert, in dem die Konfliktfläche betreten werden darf. Für die Sicherheit ist primär die Räumzeit entscheidend, welche sicherstellt, dass die gegenüberliegende Aufstellfläche erreicht wird, bevor der motorisierte Verkehr die Furt erreicht. Konflikte, die durch das Überfahren von Ampeln bei Gelb oder Rot entstehen, werden als Folge von Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugfahrer eingeordnet, welches durch die Schaltung der Lichtsignalanlage nicht beeinflussbar sei.
Bezüglich der spezifischen Anlage an der Martinstraße wird ausgeführt, dass eine sehr kurze Umlaufzeit von 52 Sekunden gewählt wurde, um die Wartezeiten für alle Verkehrsströme gering zu halten. Aufgrund der schmalen Mittelinsel wird eine progressive Signalisierung genutzt, um zu verhindern, dass Fußgänger auf der Insel zum Stehen kommen. Eine Erhöhung der Grünzeit würde eine Erhöhung der gesamten Umlaufzeit erfordern, was jedoch im Sinne kurzer Wartezeiten nicht vorgesehen ist.
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- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 5.Gefährliche Überholmanöver und überhöhte Geschwindigkeit auf Essener FahrradstraßenZur Vorlage · 1600/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage 1600/2021/6 des Amtes für Straßen und Verkehr wird auf eine Eingabe reagiert, in der ein Petent gefährliche Überholmanöver sowie überhöhte Geschwindigkeiten auf Essener Fahrradstraßen gegenüber den Bezirksvertretungen I, II und III beanstandet hat.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie die gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmenden erforderlich sei. Um die Auswirkungen der Fahrradstraßen zu bewerten, wird eine Evaluation des Verkehrsgeschehens durchgeführt, deren Ergebnisse im September 2021 vorliegen sollten. Sollten die Ergebnisse Sicherheitsdefizite oder Verbesserungsbedarf aufzeigen, wird die Verwaltung die Prüfung weiterer Maßnahmen einleiten. Ein entsprechender Planbeschluss des zuständigen Fachausschusses liegt seit März 2020 vor.
Zur Erhöhung der Sicherheit im innerstädtischen Verkehr plant das Ordnungsamt Essen, in nächster Zeit mobile Geschwindigkeitskontrollen auf Fahrradstraßen einzurichten. Für die Überwachung anderer Verkehrsverstöße, wie etwa das Überholen von Radfahrenden ohne ausreichenden Abstand, ist die Polizei zuständig. Eine entsprechende Anfrage an die Polizei Essen wurde bereits zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung weitergeleitet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 6.Umbenennung EBE, Abfallvermeidungskonzept, MehrweggeschirrZur Vorlage · 1364/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung wird auf eine Eingabe von Petenten reagiert, die verschiedene Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft vorschlagen. Die Anregungen umfassen die Wiedereingliederung der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) in die städtische Verwaltung, die Umbenennung des Unternehmens in „Kreislaufwirtschaft Essen“, die Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes sowie eine Informationskampagne zu Mehrwegalternativen und dem Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel.
Hinsichtlich der organisatorischen Struktur der EBE wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Verträge bis zum 31. Dezember 2023 laufen und sich bei ausbleibender Kündigung automatisch um fünf Jahre verlängern. Ein internes Prüfverfahren zur Möglichkeit einer Vertragskündigung ist im Gange. Der Rat wird im Spätherbst des laufenden Jahres über den Fortbestand der Verträge und die zukünftige Organisationsform entscheiden. Eine Umbenennung der EBE wäre von der Entscheidung über die künftige Organisationsform abhängig und mit Kosten für die Anpassung von Fahrzeugen, Behältern und Werbemitteln verbunden.
Ein Abfallvermeidungskonzept wird nach der Verabschiedung der entsprechenden Landesgesetzgebung vorbereitet. Parallel dazu arbeitet die Stadt bereits an einem Konzept zur Information und Beratung von Gastronomiebetrieben bezüglich der Nutzung von Mehrwegalternativen, wobei auch stichprobenartige Kontrollen durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 7.Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW, hier: Bürgerantrag Pop-up-Radwege und Tempo 30-ZonenZur Vorlage · 1394/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Bürgerantrags vom 22. Juni 2021 wurden Verbesserungen der Straßenverkehrsinfrastruktur durch die Einrichtung von Pop-up-Radwegen sowie Tempo-30-Zonen beantragt. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Eine kurzfristige Umsetzung von Pop-up-Radwegen wird von der zuständigen Fachabteilung abgelehnt. Die Einrichtung solcher Sonderspuren erfordere eine sorgfältige Planung der Streckenabschnitte und Knotenpunkte, um Sicherheitsaspekte zu prüfen. Zudem seien die Straßenquerschnitte bei zweistreifigen Straßen für eine solche Abtrennung zu schmal. Die Verwaltung verweist auf die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW, die ebenfalls gegen Ad-hoc-Maßnahmen ohne Planungsprozess spricht.
Hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Gladbecker Straße stellt die Verwaltung fest, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt, sei die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h der Standard. Eine Reduzierung sei nur bei begründeten Ausnahmefällen, etwa an Unfallhäufungsstellen oder im Bereich sensibler Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern, möglich.
Parallel dazu setzt die Stadt Essen langfristige Maßnahmen im Radverkehrsnetz um. Ziel ist die Beseitigung von Sicherheitsdefiziten im Hauptroutennetz bis 2025. Im Rahmen des Radentscheids Essen sind für die nächsten neun Jahre Investitionen in Höhe von etwa 230 Millionen Euro für die Verbesserung des Radverkehrs vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 8.Fahrweg der neuen Buslinien 182, 190, 192Zur Vorlage · 1644/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Nummer 1644/2021/6 geht es um Einwände gegen die Linienführung der neuen Buslinien 182, 190 und 192. Ein Petent erhebt gegen den gewählten Fahrweg dieser Linien Einspruch und fordert die Aufhebung der entsprechenden Beschlüsse. Die Begründung des Petenten beruht auf der Annahme, dass die Mitglieder des Rates der Stadt Essen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht ausreichend informiert gewesen seien.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Genehmigungsverfahrens. Die Entscheidung über die Linienführung der Ruhrbahn GmbH unterliegt nicht der Genehmigungskompetenz der Stadt Essen, sondern liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetzes hat die Stadt Essen ihre Stellungnahme durch zwei Ortstermine abgegeben. Eine Beteiligung der politischen Gremien ist in diesem rechtlichen Prozess nicht vorgesehen.
Der Vorgang wurde bereits im Juni 2021 durch eine Antwort des Oberbürgesten auf ein Schreiben des Petenten sowie im Juli 2021 durch ein Schreiben der zuständigen Stelle an den Rechtsbeistand des Petenten behandelt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 9.Radweg zum BaldeneyseeZur Vorlage · 1533/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgereingabe regt an, die verkehrssichere Anbindung der Radverkehrsverbindung von der Frankenstraße über den Hügelweg an den Baldeneysee im Bereich des Regattaturms zu verbessern. Die Route auf der nördlichen Seite des Baldeneysees ist Teil des Radverkehrsnetzes NRW sowie des Radverkehrs-Hauptroutennetzes der Stadt Essen. Die Verbindung über den Hügelweg gehört zum städtischen Radverkehrs-Ergänzungsnetz.
Derzeit müssen Radfahrende am südlichen Ende des Hügelwegs die Freiherr-vom-Stein-Straße (L63) queren und etwa 200 Meter auf dieser Straße gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr fahren, um die Zufahrt zum Regattaturm zu erreichen. In der Gegenrichtung erfolgt die Straßenquerung an der Ausfahrt des Regattaturms. Aufgrund der hohen Verkehrsintensität und der Geschwindigkeit auf der L63 wird eine Verbesserung der Sicherheit angestrebt. Die Eingabe schlägt eine gesicherte Querungsmöglichkeit durch eine Querungshilfe oder Signalisierung vor, die direkt mit dem Fuß- und Radweg um den Baldeneysee verbunden wird. Hierfür wäre eine Anbindung über den dazwischenliegenden Grünstreifen notwendig.
Da die Freiherr-vom-Stein-Straße als Landesstraße L63 eingestuft ist, liegt die Straßenbaulast beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Die Stadtverwaltung hat das Anliegen an den Landesbetrieb herangetragen. Dieser hat ein Städtebaugespräch für September vorgeschlagen, um Lösungsmöglichkeiten und das weitere Vorgehen zu erörtern. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 10.Informations- und Aufklärungskampagne zu FahrradstraßenZur Vorlage · 1582/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen des ersten Jahrestags der Fahrradstraßen-Achse A, die das Südviertel über Holsterhausen nach Frohnhausen verbindet, eine Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Diese umfasste die Verteilung von Informationsmaterial an Radfahrende sowie die Verbreitung von Informationen zu den geltenden Verkehrsregeln in den sozialen Medien. Ein neu erstellter Flyer erläutert dabei die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, den Vorrang des Radverkehrs, die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren sowie die Möglichkeit, die Fahrbahnmitte zur Einhaltung des Abstands zu parkenden Fahrzeugen zu nutzen.
In Kooperation mit Vertretern des RadEntscheids entwickelt die Verwaltung weitere Elemente einer Kampagne zur Vermittlung dieser Regeln. Geplant sind unter anderem die Aufstellung von Bannern oder Hinweisschildern mit Symbolen sowie die Nutzung von Infopostern und Stadtinfotafeln. Zudem ist für September eine gemeinsame Aufklärungsaktion der Stadt und der Polizei vorgesehen. Ziel dieser Aktion ist der direkte Austausch mit den Verkehrsteilnehmenden und die Verteilung von Informationsmaterial. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegende Informationen zur Kenntnis.
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- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
- 11.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Wahl des IntegrationsratesZur Vorlage · 1540/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters mit der Nummer 1540/2021/OB befasst sich mit einer Anregung des Interkulturellen Solidaritätszentrum Essen e.V. gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, welche Fragen zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse von der Sachverhaltsdarstellung Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung erläutert in der Stellungnahme die Verfahren zur Erstellung der Wählerverzeichnisse. Diese werden analog zum Kommunalwahlrecht geführt, wobei alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu einem festgelegten Stichtag erfasst werden. Änderungen durch Zuzüge oder Wegzüge werden bis zum 16. Tag vor dem Wahltag berücksichtigt. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Einbürgerungen wird darauf verwiesen, dass alle im Essener Melderegister gespeicherten Daten herangezogen werden, wobei die inhaltliche Zuständigkeit für die Registerführung beim Bürgeramt bzw. der Ausländerbehörde liegt.
Zur Information der Wahlberechtigten wird festgehalten, dass das Wahlamt als neutrale Stelle keine Wahlwerbung betreiben darf; die Information der Bürger über Vereine oder andere Wege obliegt den Parteien und Wählergruppen. Für die Durchführung der Wahl werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durch einen schriftlichen Leitfaden sowie durch Schulungen der Wahlvorsteher und Schriftführer durch das Wahlamt vorbereitet, wobei auch spezifische Fragen zur Integrationsratswahl behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 12.Verschiedenes