Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Bauliche Veränderungen im Bereich Werdener Markt
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Bürgerbewegung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX über den baulichen Zustand im Bereich des Werdener Marktes informiert. Der Anlass der Vorlage ist eine Eingabe, in der der bauliche Zustand an verschiedenen Stellen des Platzes beanstandet wird.
Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Straßen und Verkehr, hat zu diesem Sachverhalt Stellung genommen. Nach einer Prüfung des Bereichs Werdener Markt teilte die Verwaltung mit, dass derzeit keine baulichen Veränderungen geplant sind. Es wurden keine verkehrsgefährdeten Stellen identifiziert, die einer unmittelbaren Beseitigung bedürfen. Zudem sind für den Fahrbahnbereich des Platzes aktuell keine baulichen Maßnahmen vorgesehen.
Die Bezirksvertretung IX nahm die Ausführungen der Verwaltung in den Sitzungen im November 2021 sowie im März 2022 zur Kenntnis. Eine Kostenrechnung oder eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage nicht als relevant ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2021abgesetzt/vertagt
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