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Vorlage

Sperrung DB-Brücke Sachsenring - alternative Verbindung mit einem Minibus-Shuttle

0169/2022/6 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Aufgrund des Zustands der DB-Brücke Sachsenring ist die Brücke seit Januar 2021 nur noch eingeschränkt befahrbar. Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen dürfen die Brücke vorerst bis zum Ende des Jahres 2022 nutzen, sofern nach einer erneuten Prüfung des Brückenzustands keine weiteren Einschränkungen vorliegen.

Durch die beschränkte Befahrbarkeit ist die Linienführung der Buslinien 164 und 184 unterbrochen, da diese die Brücke nicht mehr überqueren können. Um die Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Brücke gelegenen Stadtteilen bis zum Jahresende aufrechtzuerhalten, sieht die Vorlage die Einrichtung eines Minibus-Shuttles durch die Ruhrbahn GmbH vor.

Die Finanzierung des Mehraufwands für diese Umleitungsmaßnahme kann einmalig über eine Kompensationsmöglichkeit im Ergebnisplan 2022 der Ruhrbahn GmbH erfolgen. Die Ruhrbahn GmbH hat zugesichert, den Wirtschaftplan einzuhalten. Für künftige zusätzliche Leistungen des Aufgabenträgers Stadt Essen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist eine entsprechende Deckung der Kosten erforderlich.

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Einrichtung des Minibus-Shuttles beschließen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII die Vorlage zur Kenntnis nimmt.

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