Bestimmung eines zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigten Mitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen berät über die Bestimmung eines Mitglieds, das zur Mitunterzeichnung der Niederschriften des Ausschusses ermächtigt werden soll. Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung bilden die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung des Rates der Stadt, welche regeln, dass vom Ausschuss bestimmte Mitglieder die Niederschrift mitunterzeichnen können.
In der vorliegenden Vorlage wird dargelegt, dass in einer Sitzung aus dem Jahr 2021 zwei Mitglieder der SPD-Fraktion mit dieser Aufgabe betraut worden waren. Da jedoch ein Mandat innerhalb der Fraktion niedergelegt wurde, ist eine Neubesetzung notwendig geworden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Ermächtigung einer Ratsfrau des Haupt- und Finanzausschusses zur Mitunterzeichnung der Ausschussprotokolle vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.10.2023einstimmig beschlossen
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