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Vorlage

Beabsichtigte Teileinziehung eines Abschnittes der "Anstockstraße"

1736/2023/6 05.12.2023 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII plant die Durchführung eines Teileinziehungsverfahrens für einen etwa 27 Meter langen Abschnitt der Anstockstraße. Betroffen ist der Bereich von der Hausnummer 11 bis zur Einmündung zur Schwermannstraße. Ziel des Verfahrens ist es, die Widmung dieses Straßenabschnitts so zu ändern, dass dieser künftig ausschließlich dem öffentlichen Fuß- und Radverkehr zur Verfügung steht.

Nach Angaben des Amtes für Straßen und Verkehr soll die Abriegelung durch herausnehmbare Poller oder eine Schranke erfolgen. Damit die Zufahrt für die Feuerwehr sowie für das Versorgungsunternehmen EBE weiterhin gewährleistet bleibt, ist die Nutzung der Barrieren flexibel gestaltbar. Um den Parkverkehr im Bereich der Absperrung zu verhindern und die Sichtbarkeit für Fußverkehrsteilnehmer sicherzustellen, ist zudem das Aufbringen einer Zick-Zack-Linie vorgesehen. Hintergrund des Antrags sind Vorschläge zur Verbesserung der Schulwegsituation in der Schwermannstraße, da der aktuelle Bereich als Haltezone genutzt wird.

Das Verfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach einem Beschluss der Bezirksvertretung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht, um Einwendungen zu ermöglichen. Eine endgültige Entscheidung über die Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung getroffen werden.

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