Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Ripshorster Str. 335 in Essen-Dellwig
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV wird im Rahmen einer Anhörung über die geplante unbefristete Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Dellwig informiert. Der Antrag bezieht sich auf die Nutzung der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude in der Ripshorster Straße 335.
Der Betreiber des Gastronomiebetriebs „MC HAN Bistro“ beantragte bereits im Jahr 2023 eine Erlaubnis zur Einrichtung eines Straßencafés. Die geplante Fläche soll eine Größe von 1,00 Meter mal 4,40 Meter einnehmen und unmittelbar an der Fassade des Gebäudes platziert werden. Da der Gehweg in diesem Bereich etwa drei Meter breit ist, bleibt eine Restbreite von mindestens 1,50 Meter für den Fußgängerverkehr gewährleistet.
Um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, wurde bereits eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum vom 21. August 2023 bis zum 31. Dezember 2023 erteilt. Für diesen Zeitraum sind keine Beschwerden oder Verstöße gegen die geltenden Auflagen bekannt geworden. Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2024 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für eine ganzjährige Nutzung zu erteilen. Mit der vorliegenden Vorlage wird die formelle Anhörung der Bezirksvertretung IV durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023einstimmig keine Bedenken erhoben