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Bezirksvertretung IV

Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Gefahrenbereich Knotenpunkt Wüstenhöfer Straße / Kampstraße

1958/2023/BV IV 12.12.2023 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

An der Kreuzung Wüstenhöfer Straße und Kampstraße wurde die Installation von Pollern im Ampelbereich beantragt. Grund für das Anliegen war die Sorge um die Sicherheit von Kindern, die die Bischof-von-Ketteler-Schule besuchen. Es wurde darauf hingewiesen, dass parkende Fahrzeuge im Bereich der Lichtsignalanlage die Sichtverhältnisse für den abbiegenden Verkehr einschränken können.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und stellte fest, dass eine gepflasterte Fläche im Bereich der Kampstraße häufig zum Parken genutzt wird, was die Sicht beim Rechtsabbiegen in die Kampstraße beeinträchtigt. Um diesen Bereich künftig vom ruhenden Kraftfahrzeugverkehr freizuhalten, sollen Poller gesetzt werden. Die Verwaltung gab jedoch zu bedenken, dass keine weiteren baulichen Veränderungen vorgenommen werden, sollte sich das Fehlverhalten an anderer Stelle verlagern oder weiterhin bestehen. Zudem wurde die Schule dazu angehalten, die Eltern für die Situation zu sensibilisieren. Bürger haben zudem die Möglichkeit, Parkverstöße über eine Drittanzeige beim Ordnungsamt zu melden. Die Bezirksvertretung IV nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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