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Vorlage

Aufstellung von drei Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus Helenenstr.72 in Essen-Altendorf

1981/2023/6 25.01.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung III sieht die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von drei Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg in Essen-Altendorf vor. Die Maßnahme betrifft den Bereich vor dem Gebäude in der Helenenstraße 72. Der Eigentümer beantragte die Platzierung der Pflanzgefäße am Fahrbahnrand unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 0,30 Metern.

Die geplanten Blumenkübel sollen jeweils eine Tiefe von 0,50 Metern und eine Breite von 0,80 Metern aufweisen. Die Aufstellung soll sich optisch an bereits genehmigten Blumenkübeln vor einem Nachbargebäude orientieren, um das Straßenbild zu vereinheitlichen. Da der Gehweg in diesem Bereich etwa drei Meter breit ist, bleibt trotz der Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet.

Die Kosten für die Anschaffung, Bepflanzung und Pflege werden vom Antragsteller übernommen. Die Erlaubnis umfasst Auflagen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung sowie zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. Zudem muss die Bepflanzung so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass keine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse für den Verkehr entsteht. Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden keine Bedenken gegen den Antrag geäußert.

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