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Vorlage

Rauchverbot an Haltestellen

0106/2024/6 20.02.2024 Geschäftsbereich 6

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Eingabe geprüft, die ein Rauchverbot an Haltestellen sowie eine Aufklärungskampagne fordert. Die Stellungnahme der Steuerungsstelle ÖPNV stellt dazu fest, dass ein generelles Rauchverbot an allen Haltestellen nicht vorgesehen ist.

Bei überdachten oder unterirdischen Haltestellen, wie etwa Bahnhöfen, greift bereits das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen. Für oberirdische Haltestellen im öffentlichen Straßenraum lässt sich ein Verbot jedoch nicht rechtlich ableiten, da das Rauchen auf der Straße dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch entspricht. Eine kommunale Regelung durch Satzungen würde laut der Verwaltung die Kompetenzen der kommunalen Selbstverwaltung überschreiten, da sie ein allgemeinpolitisches Ziel verfolgen würde.

Eine gezielte Kampagne zum Thema Rauchen ist nicht geplant. Die Ruhrbahn GmbH wird jedoch eine sogenannte Netiquette-Kampagne entwickeln, die auf gegenseitige Rücksichtnahme in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen abzielt. Diese Kampagne wird verschiedene Themen behandeln, unter anderem das Rauchen und Nichtrauchen. Der Ausschuss soll die Ausführungen der Steuerungsstelle ÖPNV zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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