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Vorlage

Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Altendorfer Str.300 in Essen-Altendorf

0130/2024/6 22.02.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

In Essen-Altendorf wird die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé auf öffentlicher Gehwegfläche geprüft. Der Inhaber des „Sahin Cafés“ in der Altendorfer Straße 300 hat beantragt, eine Fläche vor seinem Ladenlokal zu nutzen. Die geplante Fläche soll eine Größe von 0,70 Metern Tieflänge und 4,00 Metern Breite aufweisen und unmittelbar an der Fassade des Gebäudes angeordnet werden.

Die Nutzung des Bereichs ist für den ganzjährigen Betrieb vorgesehen. Da der Gehweg in diesem Abschnitt eine Breite von circa 3,50 Metern besitzt, wird durch die Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet. Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden von den beteiligten Fachbereichen keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Im Zuge dieses Verfahrens erfolgt eine formelle Anhörung der Bezirksvertretung III, für die im vorliegenden Beschlussvorschlag keine Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis vorgesehen sind.

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