Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 25.01.2024
- 3.Stadtteilprojekt Altendorf
- 4.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 5.Bericht der Beauftragten
- 6.Vorhabenbeschreibung "Bildungscampus Bockmühle"Zur Vorlage · 0138/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0138/2024/4 beschreibt das geplante Projekt „Bildungscampus Bockmühle“. Ziel der Neuentwicklung ist die Umgestaltung der Gesamtschule Bockmühle zu einem Campus, der neben Schulgebäuden auch ein Sportzentrum, eine Bibliothek, einen Stadtteiltreff sowie einen Kinder- und Jugendtreff umfasst. Die Stadt Essen plant die Neuerrichtung auf Basis der Schulbauleitlinie in einem sechszügigen Modell.
Das Vorhaben gliedert sich in die Bereiche Unterrichts- und Schulentwicklung sowie mobile Jugendarbeit im Sozialraum. Diese Maßnahmen sind auf eine Dauer von drei Jahren angelegt, wobei eine Option auf eine zweijährige Verlängerung besteht. Für die dauerhafte Verankerung eines Campusmanagements sind 1,5 Stellen vorgesehen, bestehend aus einer Vollzeitstelle für das Management und einer halben Stelle für die sozialpädagogische Arbeit. Die mobile Jugendarbeit wurde zum 1. Februar 2024 aufgenommen. Das Projekt wird gemeinsam von der Stadt Essen, dem Ministerium für Schule und Bildung NRW sowie der RAG-Stiftung gefördert und durch die Universität Duisburg-Essen wissenschaftlich begleitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Vorhabenbeschreibung zur Kenntnis nehmen. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Be-MoVe - Projekt, hier: Verlängerung / Verstetigung "Bürgerprojekt Offene Bardelebenstraße: Sichere Schulwege in Holsterhausen“Zur Vorlage · 0142/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die dauerhafte Einrichtung der Bardelebenstraße als Schulstraße beschlossen. Zur Vorbereitung einer rechtssicheren, permanenten Umsetzung durch ein Verfahren zur Teileinziehung wurde zunächst eine dreimonatige Verlängerung der aktuellen Erprobungsphase zugestimmt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nahm den entsprechenden Bericht zur Kenntnis.
Das Vorhaben ist Teil des interdisziplinären Projekts Be-MoVe, das die Stadt Essen, die Universität Duisburg-Essen und die Universitätsmedizin Essen gemeinsam durchführen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und untersucht neue Strategien zur Förderung der Fuß- und Radmobilität im städtischen Raum. Das spezifische Bürgerprojekt in der Bardelebenstraße wird mit Mitteln der GHA unterstützt.
Seit September 2023 ist die Zufahrt zur Bardelebenstraße während der Bring- und Abholzeiten für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, während alternative Haltezonen an der Holsterhauser Straße und der Virchowstraße eingerichtet wurden. Die Verwaltung bewertet die bisherige Erprobung als erfolgreich, da die Resonanz von Anwohnenden sowie Schulen überwiegend positiv ausfällt. Um die rechtliche Absicherung der dauerhaften Sperrung zu gewährleisten, plant die Verwaltung, die kommenden Handreichungen des Verkehrsministeriums abzuwarten und die Verstetigung anschließend durch entsprechende Beschilderung und rechtliche Anpassungen zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1.000-Bäume-Programm - Stand der UmsetzungZur Vorlage · 1994/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 1994/2023/6 zum Stand der Umsetzung des „1.000-Bäume-Programms“ dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Das Programm verfolgt das Ziel, die grüne Infrastruktur der Stadt Essen gegenüber Klimafolgen wie Hitze und Starkregen abzusichern und die Artenvielfalt zu erhalten. Durch die Pflanzung von zusätzlich 1.000 Bäumen sollen ökologische Funktionen wie Kühlung, Beschattung und Schadstofffilterung optimiert werden.
Seit dem Haushalt 2022 stehen für die Umsetzung jährlich 300.000 Euro zur Verfügung, wobei die Mittel auch im Haushalt 2024 veranschlagt sind. Die Umsetzung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Zur Durchführung wurde im Fachbereich 67 eine zusätzliche Planstelle eingerichtet, die seit Februar 2023 besetzt ist. Bisher wurden 258 Baumstandorte in verschiedenen Parkanlagen und Grünflächen, darunter der Segeroth Park und der Westpark, für Neupflanzungen identifiziert.
Parallel dazu wird durch ein externes Büro ein Straßenbaumkonzept entwickelt. Die Pflanzungen erfolgen nach dem Handlungsleitfaden „BaumAdapt“, wobei eine Mindestgröße der Pflanzgrube von 12 m³ vorgesehen ist. Das Programm nutzt vorhandene Nutzungspotenziale in Grünflächen, um diese als Bindeglied zwischen den Stadtbezirken und als Erholungsraum zu stärken.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Baumbilanz 2022Zur Vorlage · 1990/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der städtische Baumbestand in Essen hat sich im Jahr 202läufig um insgesamt 1.768 Bäume erhöht, womit die Gesamtzahl auf 211.055 anstieg. Während im Berichtszeitraum 3.280 Abgänge durch Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, Baumaßnahmen sowie natürliche Ursachen zu verzeichnen waren, standen diesen Neupflanzungen von 1.530 Einzelbäumen und 3.518 Bäumen aus natürlicher Verjüngung gegenüber. Besonders im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grün und Gruga ist ein Zuwachs von 2.193 Bäumen zu verzeichnen.
Ein Schwerpunkt der Verwaltung lag im Jahr 2022 auf dem Abbau von Arbeitsrückständen bei der Straßenbaumnachpflanzung, wobei 1.025 Bäume nachgeordnet wurden. Zudem konnte die Qualität der Pflanzgruben gesteigert werden: Der Anteil der Standorte, welche den Mindeststandard für das Bodenvolumen erfüllen, stieg von etwa 26 % im Jahr 2021 auf rund 65 % im Jahr 2022. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie und der Klimaanpassung.
Für die kommenden Jahre wurde die Ausschreibung für ein neues Straßenbaumkonzept durch ein externes Büro abgeschlossen. Zudem verstärkt die zuständige Fachabteilung ihr Personal im Bereich der Baumpflanzungen in Grünanlagen. Die vorliegenden Ausführungen wurden dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage: ab wann gilt ein naturverjüngter Baum als Ersatz für einen alten gefällten Baum? Hinweis: Bezirk I wenige Waldflächen, Nachpflanzungen in Baumbeeten bitte zügig)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den GiebelplatzZur Vorlage · 0200/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0200/2024/6 befasst sich mit den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur klimaresilienten Umgestaltung des Giebelplatzes. Das Projekt ist Teil des Bundesprogramms „Platz fürs Klima“, für das die Stadt Essen eine Zuwendung in Höhe von 1.20ermillion Euro erhält. Die durch ein externes Büro erstellte Studie untersucht Maßnahmen zur Hitzeprävention und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung des Baumbestands.
Im Rahmen der Untersuchung werden zwei Planungsvarianten gegenübergestellt. Die erste Variante sieht die Erweiterung von Baumscheiben, die Installation von Wurzelbrücken sowie die Markierung von Parkflächen vor. Dabei sollen etwa 600 Quadratmeter entsiegelt und die Anzahl der Parkplätze von 29 auf 18 reduziert werden. Die geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf circa 270.000 Euro brutto bei einer bearbeiteten Fläche von 720 Quadratmetern.
Die zweite Variante verfolgt das Schwammstadtprinzip durch den Einsatz von Baumrigolen und Rasenfugenpflaster zur barrierefreien Gestaltung. Diese Option umfasst eine (Teil-)Entsiegelung von etwa 820 Quadratmetern und eine Reduzierung der Parkplätze auf 18 Plätze bei einer bearbeiteten Gesamtfläche von 1.750 Quadratmetern. Die Kosten werden hier auf circa 558.000 Euro brutto geschätzt. Die zweite Variante wird aufgrund ihrer Funktion zur Regenwasserbewirtschaftung und der städtebaulichen Aufwertung als vorteilhafter eingestuft, erfordert jedoch umfangreichere Bodenarbeiten. Ein Planbeschluss für die Vorzugsvariante ist für Oktober 2024 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnisnahme mit Anmerkungen - 14.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Lenbachstr. 3 in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 1989/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III wurde über die Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in der Lenbachstraße 3 in Essen-Holsterhausen informiert. Der Betreiber des dort ansässigen „Café & Bar Renaissance“ hatte bereits im Jahr 2023 die Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Gehwegflächen beantragt. Um Verzögerungen durch das formelle Anhörungsverfahren zu vermeiden, wurde zunächst eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2023 erteilt.
Die geplante Fläche des Straßencafés umfasst eine Größe von 0,70 Metern Tiefe und 5,50 Metern Breite am Fahrbahnrand. Durch die Aufstellung bleibt die für den Fußgängerverkehr erforderliche Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern gewährleistet. Seit der Erteilung der befristeten Genehmigung sind keine Beschwerden oder Verstöße gegen die geltenden Auflagen bekannt geworden.
Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem Jahr 2024 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für eine ganzjährige Nutzung zu erteilen. Im Zuge dessen wird die formelle Anhörung der Bezirksvertretung III durchgeführt, wobei die Bezirksvertretung gegen die geplante dauerhafte Erlaubnis keine Bedenken erhebt.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Altendorfer Str.300 in Essen-AltendorfZur Vorlage · 0130/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In Essen-Altendorf wird die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé auf öffentlicher Gehwegfläche geprüft. Der Inhaber des „Sahin Cafés“ in der Altendorfer Straße 300 hat beantragt, eine Fläche vor seinem Ladenlokal zu nutzen. Die geplante Fläche soll eine Größe von 0,70 Metern Tieflänge und 4,00 Metern Breite aufweisen und unmittelbar an der Fassade des Gebäudes angeordnet werden.
Die Nutzung des Bereichs ist für den ganzjährigen Betrieb vorgesehen. Da der Gehweg in diesem Abschnitt eine Breite von circa 3,50 Metern besitzt, wird durch die Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet. Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden von den beteiligten Fachbereichen keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Im Zuge dieses Verfahrens erfolgt eine formelle Anhörung der Bezirksvertretung III, für die im vorliegenden Beschlussvorschlag keine Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Anbringung von Pflanzgefäßen an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil FrohnhausenZur Vorlage · 0131/2024/6 · Vorlage
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Die Werbegemeinschaft Frohnhausen - Mein Frohnhausen e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung zusätzlicher Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Frohnhausen beantragt. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Mai bis Oktober den Zeitraum abdecken und der Verschönerung des Straßenbildes dienen. Nachdem bereits im Vorjahr eine Erlaubnis für Bereiche an der Berliner Straße sowie am Gervinusplatz erteilt wurde, ist nun eine Erweiterung auf weitere Abschnitte der Berliner Straße sowie die Mülheimer Straße, Frohnhauser Straße, Nöggerathstraße, Onckenstraße, Rüdesheimer Straße und Leipziger Straße vorgesehen.
Die Kosten für die Anbringung und Pflege der Pflanzgefäße sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller. Die Installation und Instandhaltung erfolgt durch einen Fachbetrieb. Im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So können Masten, an denen bereits Verkehrszeichen oder Wegweisungen angebracht sind, nicht genutzt werden. Zudem ist die Standsicherheit der Masten Voraussetzung, und eine Verdeckung von Lichtsignalanlagen oder bestehender Beschilderung darf nicht stattfinden. Für die in den Lageplänen als geeignet markierten Standorte beabsichtigt die Verwaltung, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen, sofern die Bezirksvertretung III zustimmt.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.Hinweistafel an der Skulptur "Gemeinschaft"Zur Vorlage · 0204/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Bezirksvertretung für den Stadtbezlag III hat mit der Vorlage 0204/2024/CDU einen Antrag eingebracht, die Informationstafel an der Skulptur „Gemeinschaft“ am Holsterhauser Platz zu verändern. Das Kunstwerk ist derzeit mit einem Hinweisschild auf dem Sockel versehen, dessen Inhalt laut dem vorliegenden Antrag nicht genügend Informationen über das Werk und dessen Bedeutung im städtischen Raum bietet.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die aktuelle Tafel durch eine neue Information zu ersetzen, welche die Intention des Künstlers sowie die Hintergründe der Aufstellung des Objekts an diesem Ort erläutert. Ziel ist es, den Kontext des Kunstwerks im öffentlichen Raum verständlicher zu machen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird vorgeschlagen, die Kosten aus dem Kulturbudget der Bezirksvertretung III zu finanzieren.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — einstimmig mit Änderungen
Ergebnis: einstimmig mit Änderungen - 18.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 1929/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Bewilligung von Zuwendungen an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk. In der Vorlage 1929/2023/BV III werden elf unterschiedliche Förderprojekte zur Entscheidung vorgelegt.
Die beantragten Mittel sind für eine Vielzahl von Zwecken vorgesehen, die Sport, Kultur und soziale Projekte umfassen. Im Bereich des Sports ist die Anschaffung von Fußballtoren und Transportwagen für den VFB Frohnhausen sowie Minitore für den TGD Essen-West und SuS Haarzopf aufgeführt. Kulturelle und pädagogische Vorhaben beinhalten ein Klassenzimmertheater der Caritas SkF, ein Zirkusprojekt der Bodelschungenschule sowie Projekte gegen Rassismus in Holsterhausen durch die AWO KV Essen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausstattung von Einrichtungen und der Pflege des öffentlichen Raums. Dies umfasst die Erneuerung der historischen Königskette durch den Bürgerschützenverein Frohnhausen, die Anschaffung von Blumenampeln sowie die Organisation eines Maifestes durch die Interessengemeinschaft Frohnhausen. Zudem sind die Finanzierung von Sitzmöbeln für die Evangelische Lutherkirchengemeinde Altendorf und ein Bauwagen für den Förderverein der Kita Kämpenstraße Bestandteil des Beschlussvorschlags.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — siehe Niederschrift
Ergebnis: siehe Niederschrift - 19.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1930/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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Die Bezirksvertretung III setzt sich in ihrer Sitzung am 22. Februar 2024 mit Mitteilungen der Verwaltung auseinander. Die vorliegende Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme von Informationen zu infrastrukturellen Maßnahmen im Stadtbezirk.
Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung ist die Information über einen behindertengerechten Parkplatz am Hohen Weg. Dieser Vorgang steht im Zusammenhang mit einem Beschluss zu einem Antrag der Fraktionen SPD und Grüne aus dem Jahr 2023. Ein weiterer Punkt der Mitteilungen betrifft die Instandsetzung des Bürgersteigs in der Wilkenstraße. Hierzu liegt eine Information vor, die auf eine Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Januar 2024 folgt. Die Sitzung dient somit der Berichterstattung der Verwaltung über den Stand dieser baulichen Themen gegenüber dem Gremium.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung)
- 19.1Behindertengerechter Parkplatz Hoher Weg (Beschluss zu Antrag 1755/2023/SPD/GRÜNE vom 16.11.2023)
- 19.2Instandsetzung Bürgersteig Wilkenstraße (Anfrage CDU zur Sitzung am 25.01.2024)
- 20.Anfragen
- 21.Unerledigte Beschlüsse
- 22.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Mitteilungen und Anfragen
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil