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Vorlage

Anbringung von Pflanzgefäßen an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Frohnhausen

0131/2024/6 22.02.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Werbegemeinschaft Frohnhausen - Mein Frohnhausen e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung zusätzlicher Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Frohnhausen beantragt. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Mai bis Oktober den Zeitraum abdecken und der Verschönerung des Straßenbildes dienen. Nachdem bereits im Vorjahr eine Erlaubnis für Bereiche an der Berliner Straße sowie am Gervinusplatz erteilt wurde, ist nun eine Erweiterung auf weitere Abschnitte der Berliner Straße sowie die Mülheimer Straße, Frohnhauser Straße, Nöggerathstraße, Onckenstraße, Rüdesheimer Straße und Leipziger Straße vorgesehen.

Die Kosten für die Anbringung und Pflege der Pflanzgefäße sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller. Die Installation und Instandhaltung erfolgt durch einen Fachbetrieb. Im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So können Masten, an denen bereits Verkehrszeichen oder Wegweisungen angebracht sind, nicht genutzt werden. Zudem ist die Standsicherheit der Masten Voraussetzung, und eine Verdeckung von Lichtsignalanlagen oder bestehender Beschilderung darf nicht stattfinden. Für die in den Lageplänen als geeignet markierten Standorte beabsichtigt die Verwaltung, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen, sofern die Bezirksvertretung III zustimmt.

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