Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Lenbachstr. 3 in Essen-Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III wurde über die Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in der Lenbachstraße 3 in Essen-Holsterhausen informiert. Der Betreiber des dort ansässigen „Café & Bar Renaissance“ hatte bereits im Jahr 2023 die Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Gehwegflächen beantragt. Um Verzögerungen durch das formelle Anhörungsverfahren zu vermeiden, wurde zunächst eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2023 erteilt.
Die geplante Fläche des Straßencafés umfasst eine Größe von 0,70 Metern Tiefe und 5,50 Metern Breite am Fahrbahnrand. Durch die Aufstellung bleibt die für den Fußgängerverkehr erforderliche Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern gewährleistet. Seit der Erteilung der befristeten Genehmigung sind keine Beschwerden oder Verstöße gegen die geltenden Auflagen bekannt geworden.
Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem Jahr 2024 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für eine ganzjährige Nutzung zu erteilen. Im Zuge dessen wird die formelle Anhörung der Bezirksvertretung III durchgeführt, wobei die Bezirksvertretung gegen die geplante dauerhafte Erlaubnis keine Bedenken erhebt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.02.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.01.2024abgesetzt/vertagt