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Vorlage

Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Lenbachstr. 3 in Essen-Holsterhausen

1989/2023/6 22.02.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III wurde über die Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in der Lenbachstraße 3 in Essen-Holsterhausen informiert. Der Betreiber des dort ansässigen „Café & Bar Renaissance“ hatte bereits im Jahr 2023 die Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Gehwegflächen beantragt. Um Verzögerungen durch das formelle Anhörungsverfahren zu vermeiden, wurde zunächst eine befristete Erlaubnis für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2023 erteilt.

Die geplante Fläche des Straßencafés umfasst eine Größe von 0,70 Metern Tiefe und 5,50 Metern Breite am Fahrbahnrand. Durch die Aufstellung bleibt die für den Fußgängerverkehr erforderliche Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern gewährleistet. Seit der Erteilung der befristeten Genehmigung sind keine Beschwerden oder Verstöße gegen die geltenden Auflagen bekannt geworden.

Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem Jahr 2024 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für eine ganzjährige Nutzung zu erteilen. Im Zuge dessen wird die formelle Anhörung der Bezirksvertretung III durchgeführt, wobei die Bezirksvertretung gegen die geplante dauerhafte Erlaubnis keine Bedenken erhebt.

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