Hochwassergefahrenzonen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden setzt sich mit der Information über Hochwassergefahrenzonen auseinander. Die Vorlage erläutert, dass in Nordrhein-Westfalen hochwassergefährdete Flächen auf Basis eines statistischen 100-jährlichen Hochwasserereignisses als Überschwemmungsgebiete festgesetzt oder vorläufig gesichert sind. Ziel dieser Ausweisungen ist die Schadensvermeidung durch Maßnahmen wie den Erhalt von Rückhalteflächen, die Regulierung des Abflusses sowie die Verbesserung ökologischer Strukturen im Gewässer und der Überflutungsflächen.
In diesen Gebieten gelten gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz besondere Schutzvorschriften. Dazu gehört unter anderem das Verbot, neue Baugebiete im Außenbereich auszuweisen oder bauliche Anlagen zu erweitern. Ebenso sind die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie bestimmte Pflanzungen eingeschränkt. Bestehende Gebäude genießen zwar Bestandsschutz, jedoch können fehlende Objektschutzmaßnahmen zu Problemen führen. Die Festsetzung der Gebiete erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen. Zur Information über die betroffenen Flächen verweist die Verwaltung auf Portale der Bezirksregierung Düsseldorf, das wasserwirtschaftliche Informationssystem ELWAS sowie die Webseite der Stadt Essen, die auch Karten für seltener auftretende Hochwasserereignisse bereitstellen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024kein Ergebnis hinterlegt
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