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Vorlage

Risikobaumfällung Sommer 2024

0194/2024/6 05.03.2024 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Sommer 2024 sollen im Stadtbezirk VIII zusätzlich zur regulären Fällung im Winter bestimmte Risikobäume entfernt werden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus dokumentierten Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder den Folgen vergangener Trockenperioden. Diese Defizite beeinträchtigen die Standfestigkeit der Bäume, wodurch eine Gefahr für Personen und Eigentum, insbesondere bei den zu erwartenden Windlasten im Herbst, nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Auch durch Stürme verursachte Schäden an der Statik sind betroffen.

Die Entscheidung über jede einzelne Fällung basiert auf unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Für den Ersatz der gefällten solitären Risikobäume empfiehlt der Fachbereich Grün und Gruga, diese nach Möglichkeit an derselben Stelle neu zu pflanzen. Die Zuständigkeit für die Nachpflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Fachbereichs Grün und Gruga, unter Einbeziehung der zuständigen Stellen für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume.

Aufgrund klimatischer Veränderungen, etwa durch pilzliche oder bakterielle Erkrankungen sowie Insektenbefall, können weitere Baumfällungen erforderlich werden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden über solche Entwicklungen einzeln informiert. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2024/2025 wird nach der Sommerpause 2024 erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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