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Vorlage

Widerruf der Anerkennung der Gesellschaft Kindertagesbetreuung Behrwind gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

0245/2024/4 12.03.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss berät über den Widerruf der Anerkennung der Gesellschaft Kindertagesbetreuung Behrwind gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Gesellschaft war bereits seit Mai 2012 anerkannt und erhielt im November 2015 eine unbefristete Anerkennung.

Die Grundlage für den vorgeschlagenen Widerruf ist die Einstellung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023. Die Einrichtungen wurden an andere Trägerschaften übergeben. Da die Gesellschaft Kindertagesbetreuung Behrwind gUG derzeit keine Tätigkeiten oder Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mehr erbringt, sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII nicht mehr erfüllt. Ein Widerruf der Anerkennung ist rechtlich möglich, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht mehr vorliegen. Der Beschlussvorschlag sieht daher den formellen Widerruf der bisherigen Anerkennung vor.

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