Bestellung der Schriftführung für den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen berät über die Bestellung einer neuen Schriftführerin für das Gremium. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist der Ausschuss dazu verpflichtet, über die gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu führen. Diese Protokolle müssen von einer vom Jugendhilfeausschuss bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Mitarbeiterin zur neuen Schriftführerin des Jugendhilfeausschusses zu bestellen. Damit soll die bisherige Person in dieser Funktion abgelöst werden. Die Vorlage, die dem Jugendamt zugeordnet ist, dient der organisatorischen Regelung der Protokollführung im Ausschuss und stellt die Einhaltung der vorgeschriebenen Dokumentationspflichten sicher.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024einstimmig beschlossen