Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Wittenbergstraße/Birkenstraße Gefahr durch Wendemanöver
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Verkehrssituation an der Kreuzung Wittenbergstraße und Birkenstraße behandelt. Die Antragstellerin wies in einem Schreiben darauf hin, dass die Linksabbiegespur auf der Wittenbergstraße in Richtung Stadtwald von Autofahrenden häufig für Wendemanöver genutzt wird. Dabei werden laut der Eingabe die Radfahrstreifen überfahren, was zu Gefahrensituationen zwischen dem motorisierten Verkehr und Radfahrenden führt. Als Maßnahme zur Vermeidung solcher Vorfälle wurde die Aufstellung eines Schildes vorgeschlagen, das das Wenden an dieser Stelle untersagt.
Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und in einer Erläuterung dargelegt, weshalb aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsführung besteht. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 18.04.2024Kenntnis genommen