Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "An der Windmühle von Überruhrstraße bis Charlottenstraße"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme „An der Windmühle von Überruhrstraße bis Charlottenstraße“. Das Vorhaben umfasst die Anpassung der bestehenden Beleuchtungsanlage an die geltenden DIN-Normen sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Im Bereich der Hausnummern 37 bis 45 sollen die Beleuchtungsmaste von der Mitte des Gehwegs an die hintere Gehwegkante versetzt werden, da die aktuelle Positionierung die erforderliche Mindestbreite von 1,2 Metern für Fußgänger nicht gewährleistet. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.
Die vorläufigen Kosten für die Investition werden mit 21.000 Euro veranschlagt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 werden der Kommune die entgangenen Einnahmen aus Beitragserhebungen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln eine Reduktion des Stromverbrauchs erzielt wird.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen