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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 29.02.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Mehr Sicherheit auf Zweirichtungsradwegen durch RotmarkierungenZur Vorlage · 0660/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich mit der Kennzeichnung von Zweirichtungsradwegen zur Erhöhung der Sicherheit auseinander. Hintergrund ist eine Anfrage aus dem Jahr 2023, die eine Prüfung zur Markierung bestimmter Abschnitte vorsah. Konkret sollen Zweirichtungsradwege im Bereich von querenden Straßen, freien Rechtsabbieger-Spuren sowie vor Einfahrten mit besonderen Erfordernissen rot markiert werden. Ergänzend dazu sollen Trennmarkierungen für die Radfahrspuren und bei Bedarf Hinweisschilder angebracht werden.
Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag vollumfänglich. Die sicherheitsrelevanten Markierungen werden bereits in aktuelle Straßenplanungen integriert. Dies gilt auch für einrichtungsgeführte Radverkehrsanlagen in Konfliktbereichen, die vom Kraftverkehr über Kreuzungen oder Überfahrten genutzt werden können. Bestehende Verkehrsanlagen sollen im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen sukzessive mit den Rotmarkierungen ausgestattet werden.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung auf der Langenberger Straße und Kupferdreher Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9.430.000 Euro beziffert. Hierfür wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.330.000 Euro beantragt.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Auffahrt A44 Anschlussstelle Essen-Überruhr bis zur Poststraße. Geplant ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt sowie die Erneuerung von Entwässerungsleitungen, Rinnen und Nebenanlagen. Im Zuge dessen soll eine Radverkehrsanlage zur Erweiterung des städtischen Radroutennetzes errichtet werden. Zudem werden die Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße barrierefrei umgebaut. Vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten sind aufgrund früherer Bergbauaktivitäten im Bereich der Geländeoberfläche gezielte Erkundungsbohrungen zur Überprüfung der geotechnischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten mit einer Einbahnstraßenregelung durchgeführt werden, wobei die Gesamtbauzeit auf etwa 18 Monate geschätzt wird.
Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten decken sollen. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt Essen aus verschiedenen Projektmitteln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.1Langenberger Straße / Kupferdreher Straße - verkehrliche MöglichkeitenZur Vorlage · 0305/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat verschiedene verkehrliche Anliegen für den Bereich Kupferdreher geprüft. Hinsichtlich der Nutzung privater Parkflächen als Nachtparkplätze zur Kompensation wegfallender Anwohnerparkplätze wurden erste Gespräche mit einem Einzelhandelsunternehmen geführt. Dabei wies die zuständige Fachabteilung auf bauordnungsrechtliche Hürden sowie mögliche Lärmproblematiken hin, die eine gewerbliche Vermietung erschweren könnten. Ein stadtweites Konzept für Nachtparken würde zudem interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern.
Die Prüfung eines Quartiersparkhauses im Gewerbegebiet „Christine“ ergab aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung und der Trennung durch die A44 eine geringe Eignung. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Hinsbecker Löh wurde abgelehnt, da diese Straße nicht Teil des Radverkehrsnetzes ist und Umwege verursachen würde. Für zusätzliche Anwohnerparkplätze an der Kupferdreher Straße konnte lediglich ein Eigentümer als potenzieller Partner identifiziert werden.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Abschnitt der Kupferdreher Straße zwischen Hof- und Bahnstraße wird von der Verkehrsbehörde nicht befürwortet, da die Straße als Landesstraße eine besondere Bedeutung hat und keine erhöhte Gefahrenlage vorliegt. Für den Kreuzungsbereich Kupferdreher Straße/Hofstraße liegt jedoch ein Plan für eine neue Querungshilfe vor. Diese Maßnahme, die mit einem Kostenaufwand von etwa 50.000 Euro verbunden ist, könnte im Zuge der anstehenden Arbeiten am Bahnhof Kupferdreher umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sperrung der A42
- 5.Fortschreibung Entwicklungskonzept Baldeneysee Bericht Masterplan Erlebnisketten, Ausblick Erlebnisraum Baldeneysee und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0454/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Masterplanung „Erlebnisketten“ sowie zum „Erlebnisraum Baldeneysee“ als künftige Handlungs- und Planungsgrundlage für die Verwaltung beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, weitere Planungs- und Umsetzungsschritte gemäß einer festgelegten Vorgehensweise durchzuführen.
Die Vorlage dient der Fortschreibung des Entwicklungskonzepts von 2013, das aufgrund veränderter Mobilitäts- und Freizeitgewohnheiten sowie steigender Attraktivität des Sees aktualisiert wurde. Das neue Konzept verfolgt die Strategie „Verbinden, Verlagern, Vernetzen“. Ziel ist es, Besucherströme durch die Verknüpfung von drei Bereichen – der Uferpromenade, dem Baldeneysteig und einer dritten peripheren Reihe – zu entzerren und die Nutzungsmöglichkeiten am See zu erweitern.
Im Rahmen der Planung werden verschiedene Standorte wie Werden, Heisingen und Kupferdreh analysiert, um deren Potenziale für die Naherholung zu nutzen. Zu den prioritären Projekten gehören die Umgestaltung der Regattastrecke inklusive eines Tribünenneubaus, die Verlängerung der Seepromenade sowie die Entwicklung einer Mobilitätsstation in Heisingen. Zudem werden laufende Vorhaben wie die Internationale Gartenbauausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Stauwehr in den räumlichen und zeitlichen Kontext des Ausblicks integriert.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Radroutenverbindung vom Messeparkplatz zum Rommenhöller Gleis - Querung der VeronikastraßeZur Vorlage · 0380/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung zur Erweiterung der Radroutenverbindung vom Messeparkplatz zum Rommenhöller Gleis beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Neugestaltung der Querung der Veronikastraße, um eine durchgehende Verbindung zwischen den bestehenden Radwegen zu schaffen. Damit soll die Anbindung des S-Bahnhofs Essen-Süd sowie von Neubauvorhaben wie dem Projekt Parc Dunant an das Radwegenetz verbessert werden. Die Bezirksvertretung II hat die Planung zur Kenntnis genommen und keine Bedenken angemeldet.
Die baulichen Maßnahmen sehen vor, auf der Veronikastraße zwei geschützte Aufstellflächen für abbiegende Radfahrende einzurichten. Durch Fahrbahnteiler und eine verschwenkte Schmalstrich-Markierung sollen Wartebereiche geschaffen werden, die den Radverkehr vom Kfz-Verkehr trennen. Zur Orientierung dienen rote Markierungsfelder mit Fahrradpiktogrammen und Abbiegepfeilen. Das bestehende gepflasterte Gleisbett soll dabei in seiner optischen Gestalt erhalten bleiben. Zudem sollen sieben Poller auf der Gehwegfläche errichtet werden, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden.
Der Baubeginn ist für das Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen. Die Kosten für die Umbau- und Markierungsarbeiten werden auf etwa 16.600 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten „Fahrradfreundlicher Kreuzungsumbau“.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig mit Anmerkungen keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Steeler Pfad Verbindung Am BocklerbaumZur Vorlage · 0208/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant baulliche Maßnahmen an der Verbindung zwischen dem Steeler Pfad und dem Am Bocklerbaum, um die Sichtverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Hintergrund sind Hinweise aus der Bürgerschaft, wonach die Sichtbeziehungen beim Einbiegen vom Pramenweg auf den Steeler Pfad durch Hecken und parkende Fahrzeuge beeinträchtigt sind. Der betroffene Abschnitt wurde bereits im Rahmen der Bewertung des Hauptroutennetzes als unzureichend eingestuft.
Das Amt für Straßen und Verkehr sieht vor, den nördlichen Fahrbahnrand um einen Meter vorzuziehen, damit Radfahrende den Sichtschatten einer Hecke verlassen können, bevor sie in den Steeler Pfad einbiegen. Parallel dazu soll ein barrierefreier Querungsbereich mit taktilen Elementen geschaffen werden, um die Wegeverbindung zum Bahnhof auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu optimieren. Auf der südlichen Seite wird der Fahrbahnrand um 1,25 Meter in die Fahrbahn verschoben, wodurch eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,25 Metern für Feuerwehr- und Müllfahrzeuge sichergestellt wird. Zur Freihaltung der Sichtachsen werden zudem drei Parkplätze entfallen.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 45.000 Euro geschätzt. Der Baubeginn ist für den Sommer 2024 vorgesehen. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in der Bezirksvertretung VII und zur Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII empfiehlt, die Verwaltung möge einen Ortstermin mit BV-Vertretern durchführen, um weitere Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Erst danach kann eine Beschlussfassung/Empfehlung der BV VII erfolgen.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Be-MoVe - Projekt, hier: „Bürger-Projekt City Oase Kopstadtplatz - Evaluationsbericht“Zur Vorlage · 0410/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Evaluationsbericht zum Bürgerprojekt „City Oase Kopstadtplatz“ liegt vor. Das Projekt ist Teil der Be-MoVe-Initiative, die sich mit der Transformation von Stadt- und Verkehrsinfrastrukturen befasst. Ziel der Maßnahme war es, die Aufenthaltsqualität am Kopstadtplatz durch die Reduzierung des ruhenden Verkehrs sowie die Schaffung von Grünflächen und Sitzgelegenheiten zu steigern.
Im Rahmen der Umsetzung wurde der Platz zeitweise für den Parkverkehr gesperrt. Es wurden mobile Pflanzmodule aus Europaletten sowie Sitzgelegenheiten aufgestellt. In Zusammenarbeit mit Partnern wie dem KonsumreformShop und dem Fuss e.V. Kreisverband Essen fanden verschiedene Veranstaltungen statt, darunter Märkte, Musikveranstaltungen und Angebote für Kinder. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche der Verwaltung und des City-Managements der Essen Marketing GmbH.
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Aufenthaltsqualität von 88 % der Befragten als gesteigert wahrgenommen wurde. Zudem berichteten 77 % über ein verbessertes Sicherheitsempfinden sowie eine stärkere Bindung zur Nachbarschaft. Während sich das Mobilitätsverhalten kaum veränderte, konnte der Parksuchverkehr in der Fußgängerzone reduziert werden. Aufgrund der Ergebnisse soll das Projekt bis zum 31. Dezember 2024 fortgeführt werden. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Umsetzung von Maßnahmen am RS 1 (OT am Niederfeldsee) - MarkierungskonzeptZur Vorlage · 0570/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) und die Stadt Essen haben ein Konzept für neue Bodenmarkierungen am Radweg RS 1 im Bereich Niederfeldsee erstellt. Ziel der Maßnahme ist es, Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen an Kreuzungsbereichen zu reduzieren, da die hohe Nutzungsfrequenz des Erholungsgebiets vermehrt zu Begegnungen unterschiedlicher Geschwindigkeiten führt.
Das Vorhaben sieht vor, durch Einbrennmarkierungen die Aufmerksamkeit auf die Verkehrssituation zu lenken. Seitlich der Fahrbahn sollen Verkehrszeichen sowie weiße Dreiecksmarkierungen, sogenannte „Haifischzähne“, hinter den vorhandenen taktilen Elementen angebracht werden. Auf der Fahrbahn selbst sind vergrößerte Bodenmarkierungen mit Hinweisen auf Kinder sowie die Aufschrift „Gemeinsam mit Rücksicht“ geplant.
Die technische Durchführung und Qualitätssicherung der Arbeiten auf dem Stadtgebiet Essens, einschließlich der Bereiche am Niederfeldsee und der Grieperstraße, erfolgt durch RVR RuhrGrün. Die Finanzierung der gesamten Maßnahme wird vollständig vom Regionalverband Ruhr getragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Fahrplanänderungen in Mülheim an der Ruhr mit Anpassungen des Essener NahverkehrsangebotesZur Vorlage · 0614/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant zum Fahrplanwechsel am 9. Juni 2024 Anpassungen im Nahverkehrsangebot, die auch Auswirkungen auf das Essener Verkehrsnetz haben. In Abstimmung mit der Ruhrbahn sind diese Maßnahmen so gestaltet, dass sie für die Stadt Essen kostenneutral bleiben. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den dargestellten Maßnahmen zuzustimmen.
Im Bereich der Straßenbahnlinie 104 wird der 15-Minuten-Takt morgens erst um 6:00 Uhr statt um 5:00 Uhr beginnen, dafür wird die Taktung am Abend bis 20:00 Uhr statt bis 19:00 Uhr verlängert. Bei den Ringlinien 129 und 139 findet ein Routenwechsel zwischen Heißen und dem Essener Stadtgebiet statt. Die Linie 129 wird künftig Haarzopf und Erbach anfahren, während die Linie 139 die Gebiete Frohnhausen und Breilsort bedient. Zudem wird die Buslinie 130 erweitert: Sie fährt künftig nicht mehr nur bis zum Mülheimer Hauptbahnhof, sondern übernimmt die Strecke bis Oberhausen City Forum, wodurch das Angebot der bisherigen Linie 122 in die Linie 130 integriert wird.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045Zur Vorlage · 0482/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Planung für rund 1.540 Kilometer Straßen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßen und Verkehr. Im Hauptverkehrsstraßennetz von etwa 340 Kilometern Länge weist rund ein Drittel der Verkehrsfläche einen Erneuerungsbedarf auf.
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die Modernisierung der rund 650 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet. Etwa 40 Prozent dieser Anlagen haben ihre rechnerische Nutzungsdauer von 20 Jahren bereits überschritten. Die Erneuerung umfasst den Austausch technischer Komponenten, wie etwa Glühlampentechnik und nicht mehr verfügbare Steuergeräte, sowie den barrierefreien Ausbau durch taktile Leitsysteme und akustische Signale. Parallel dazu ist die barrierefreie Umgestaltung von rund 630 Haltesteigen vorgesehen.
Das Programm gliedert sich in Teilbereiche für Haupt- und Nebenstraßen sowie für Signalanlagen und Bushaltestellen. Ziel ist es, die jährliche Erneuerungsleistung im Hauptverkehrsnetz von bisher 22.500 m² auf 38.500 m² zu steigern. Dabei strebt die Verwaltung Synergieeffekte an, indem Baumaßnahmen mit den Vorhaben der Versorgungsträger koordiniert werden, um wiederholte Aufbrüche der Straßenoberflächen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beschleunigung des ÖPNV durch Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA)"Zur Vorlage · 0563/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer Maßnahme zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschließen. Das Vorhaben umfasst die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen im westlichen Teil des innerstädtischen Bereichs, konkret in den Stadtteilen Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen. Hierbei sollen insgesamt 15 Lichtsignalanlagen auf Verkehrsunabhängigkeit umgerüstet und teilweise erneuert werden, was insbesondere die Straßenbahnlinien 101 und 106 betrifft.
Ergänzend zur technischen Umrüstung der Ampelanlagen sind infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Markierung von Sperrflächen, um Behinderungen der Straßenbahnen durch Rückstau oder andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. Zudem soll die Bushaltestelle „Landgericht“ baulich umgestaltet werden, damit Busse der Linie 160 vor dem Individualverkehr ausfahren können. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden vor der Umsetzung informiert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.494.800 EUR. Durch einen Förderbescheid des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird die Stadt mit einer Quote von 65 Prozent unterstützt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 873.180 EUR beläuft. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV zu steigern und durch verringerte Wartezeiten an Ampeln zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung der Lichtsignalanlage 196 Burggrafenstraße/ Frillendorfer Straße"Zur Vorlage · 0565/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burggrafenstraße/Frillendorfer Straße vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 470.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 313.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 157.000 EUR beantragt, deren Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 eintritt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln erfolgen.
Die technische Überprüfung der bestehenden Anlage ergab, dass aufgrund des Alters und der Nichtverfügbarkeit des Steuergerätes eine vollständige Erneuerung erforderlich ist. Die Maßnahme dient dazu, die Vorgaben der Unfallkommission umzusetzen, die im September 2023 eine gesicherte Führung des linksabbiegenden Verkehrs beschlossen hat. Zudem soll die neue Anlage mit Signalisierungseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen ausgestattet werden und die Vorrangschaltung für die Buslinien 160, 161 und 166 ermöglichen.
Die technische Umsetzung erfolgt nach aktuellen Richtlinien (RiLSA 2015) und berücksichtigt die zukünftige Entwicklung der Frillendorfer Straße als Radfahrachse. Die neuen Einrichtungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch bei späteren Erweiterungen des Radverkehrskonzepts weiterverwendet werden können. Durch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Unterstützung des Radverkehrs wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.
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- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Anbringung von Pflanzgefäßen an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil KaternbergZur Vorlage · 0726/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Katernberger Werbering e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Katernberg beantragt. Die Maßnahme dient der Verschönerung des Straßenbildes. Während für die Katernberger Straße bereits in den vergangenen Jahren eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, soll der Bereich nun auf die Nebenstraßen Meybuschhof und Viktoriastraße ausgeweitet werden.
Die Anbringung sowie die Pflege der Pflanzgefäße sollen durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Kosten für die Installation und Instandhaltung sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller. Die Verwaltung führt derzeit eine interne Prüfung der Laternenmasten hinsichtlich ihrer Standfestigkeit und der verkehrlichen Relevanz durch. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung ist die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um eine Entscheidung über die Blumenampeln an der Katernberger Straße gebeten. Für die Nebenstraßen Meybuschhof und Viktoriastraße liegt der Beschlussvorschlag bei der Bezirksvertretung VI, wobei die Katernberger Straße dort zur Kenntnisnahme vorgelagert ist.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Zwischenbericht zum Thema QuartiersgaragenZur Vorlage · 0625/2024/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zur Umsetzbarkeit von Quartiersgaragen in verschiedenen Stadtteilen vorgelegt. Dieser Bericht folgt auf die Beauftragung durch die Bezirksvertretungen I, II und III sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Ziel der Maßnahme ist es, den ruhenden Verkehr von öffentlichen Straßen in zentralisierte Parkstrukturen zu verlagern. Diese Garagen sollen primär Bewohnerinnen und Bewohner abgegrenzter Stadtbereiche zur Verfügung stehen und neben Stellplätzen für Kraftfahrzeuge auch Möglichkeiten für Fahrräder und andere Mobilitätsformen bieten.
Durch die Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Raum sollen Flächen für Begrünungen, Radverkehr oder Gastronomie geschaffen werden können. Technisch wird der Bau von Stahl-Systembauten empfohlen, da diese erweiterbar und bei Bedarf rückbaubar sind. Im Gegensatz dazu wird von Tiefgaragen aufgrund der hohen Kosten abgeraten. Bei automatisierten Parkhäusern weist der Bericht auf potenzielle Betriebsausfälle und hohe Kosten hin. Die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 10.000 bis 20.000 Euro pro Stellplatz, zuzüglich Kosten für technische Anlagen und den laufenden Betrieb.
Für die Betriebsführung werden verschiedene Modelle untersucht. Dazu gehören der Eigenbetrieb durch die Stadt, was eine vollständige Kontrolle ermöglicht, aber einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, sowie die Gründung einer städtischen Tochtergesellschaft zur zentralen Verwaltung. Eine weitere Option ist die Verpachtung von Grundstücken an Unternehmen, wofür jedoch aktuell kein Interesse besteht. Zudem wird ein Modell betrachtet, bei dem die Stadt als Bauherrin und Eigentümerin auftritt und die Instandhaltung sowie den Betrieb an externe Firmen vergibt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Bau und Baubeginn von Beleuchtungsmaßnahmen nach dem KAG
- 16.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Zollstraße von Haus-Berge-Straße bis ZollstraßeZur Vorlage · 0591/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Zollstraße, im Bereich von der Haus-Berge-Straße bis zur Zollstraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 92.000 Euro geschätzt.
Die Notwendigkeit der Maßnahme begründet sich damit, dass die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wird für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, das Beitragserhebungsverbot angewandt, wobei die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den eingesparten Stromverbrauch eine gesamtheitlich positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "An der Windmühle von Überruhrstraße bis Charlottenstraße"Zur Vorlage · 0571/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme „An der Windmühle von Überruhrstraße bis Charlottenstraße“. Das Vorhaben umfasst die Anpassung der bestehenden Beleuchtungsanlage an die geltenden DIN-Normen sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Im Bereich der Hausnummern 37 bis 45 sollen die Beleuchtungsmaste von der Mitte des Gehwegs an die hintere Gehwegkante versetzt werden, da die aktuelle Positionierung die erforderliche Mindestbreite von 1,2 Metern für Fußgänger nicht gewährleistet. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.
Die vorläufigen Kosten für die Investition werden mit 21.000 Euro veranschlagt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 werden der Kommune die entgangenen Einnahmen aus Beitragserhebungen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln eine Reduktion des Stromverbrauchs erzielt wird.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Sterkrader Straße von Haus-Berge-Straße bis Buschhauser StraßeZur Vorlage · 0590/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Sterkrader Straße im Bereich zwischen Haus-Berge-Straße und Buschhauser Straße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden mit 10.000 Euro veranschlagt.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
Die Maßnahme wird mit der Notwendigkeit begründet, die Anforderungen der DIN (EN) 13201 zu erfüllen, da die aktuelle Anlage diese Standards nicht erfüllt. Die Umsetzung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgesehen. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird das Vorhaben als positiv eingestuft, da durch den Einsatz von LED-Technik Strom eingespart wird, obwohl die Straßenbeleuchtung bereits mit Ökostrom betrieben wird.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Endstraße von Zollstraße bis Endstraße 11 (Ende)Zur Vorlage · 0592/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Endstraße, die den Abschnitt von der Zollstraße bis zur Endstraße 11 umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufige Kalkulation für die gesamte Maßnahme beläuft sich auf 63.000 Euro.
Die technische Begründung für das Projekt ergibt sich daraus, dass die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Umsetzung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft.
Finanzrechtlich ist das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Stichtag beschlossen wird. Durch die entsprechende Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, obwohl für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.5Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kütings Garten von Bochumer Landstraße bis HellwegZur Vorlage · 0593/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich Kütings Garten, die sich von der Bochumer Landstraße bis zum Hellweg erstreckt. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 7.000 Euro.
Die Maßnahme ist notwendig, da die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und aus Gründen der Verkehrssicherheit umgesetzt werden soll. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Zwar führt die Nutzung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch ergeben sich durch den geringeren Stromverbrauch im Rahmen der LED-Umstellung gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.6Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Saarplatz von Niersstraße bis WeserstraßeZur Vorlage · 0594/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme am Saarplatz im Abschnitt von der Niersstraße bis zur Weserstraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik, wobei die vorläufigen Gesamtkosten auf 85.000 Euro geschätzt werden.
Die Maßnahme ist erforderlich, da die derzeitige Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und die Umsetzung aus Gründen der Verkehrssicherheit als unabweisbar eingestuft wird. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entstehen zwar keine unmittelbaren Einsparungen in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch sind durch den reduzierten Stromverbrauch im Zuge der LED-Umstellung gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.7Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Im Lindenstück von Portendieckstraße bis Im Lindenstück 37 (Ende)Zur Vorlage · 0595/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Straße Im Lindenstück, beginnend an der Portendieckstraße bis zum Ende des Abschnitts bei der Hausnummer 37. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht. Zudem wird die Umsetzung aus Gründen der Verkehrssicherheit als unabweisbar eingestuft. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 56.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch ergeben sich durch den geringeren Stromverbrauch gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.8Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Buschhauser Straße von Haus-Berge-Straße bis Sterkrader StraßeZur Vorlage · 0596/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Buschhauser Straße im Abschnitt zwischen Haus-Berge-Straße und Sterkrader Straße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden mit 74.000 Euro beziffert.
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens wird mit der Verkehrssicherheit und der Einhaltung der DIN-Norm EN 13201 begründet, da die bestehende Anlage die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt.
Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Durch die Neuregelung des § 8a KAG sind zudem eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich. Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch den Einsatz der neuen Technik Strom eingespart wird.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.9Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Von-der-Vogelweide-Straße von Bochumer Landstraße bis VeldeckestraßeZur Vorlage · 0624/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Von-der-Vogelweide-Straße im Abschnitt zwischen Bochumer Landstraße und Veldeckestraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufige Kalkulation für die gesamte Maßnahme beläuft sich auf 8.000 Euro.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern der Beschluss nach diesem Datum erfolgt. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird mit der Einhaltung der DIN-Norm EN 13201 und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit begründet, da die aktuelle Beleuchtungsanlage diese Anforderungen nicht erfüllt. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik ein geringerer Stromverbrauch resultiert, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.10Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Lennestraße von Saarstraße bis RuhralleeZur Vorlage · 0684/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Lennestraße im Bereich zwischen Saarstraße und Ruhrallee. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Kosten für diese Maßnahme werden auf 57.000 Euro geschätzt.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassung des § 8a KAG sind zudem die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr verpflichtend.
Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft, da die derzeitige Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht erfüllt und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. In Bezug auf den Klimaschutz wird das Vorhaben als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik ein Energieeinsparungseffekt erzielt wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Bau und Baubeginn von Baumaßnahmen nach dem KAG
- 17.1Durchführung der Baumaßnahme "Odastraße 16 bis 24"Zur Vorlage · 0572/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Baumaßnahme in der Odastraße im Bereich der Hausnummern 16 bis 24. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Asphaltfahrbahn an den aktuellen technischen Ausbaustandard. Da im selben Bereich die Stadtwerke Essen AG neue Abwasserrohre verlegt, plant das Amt für Straßen und Verkehr eine Kombination der Arbeiten, um Synergien zu nutzen und die Herstellkosten zu reduzieren.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bereich der bezirklichen Verbesserungsmaßnahmen. Im Rahmen der Maßnahme wird darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab dem 1. Januar 2024 für neu beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern besteht. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Kommune werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.2Durchführung der Baumaßnahme "Priembergweg 28 KAG Nr. 115/22"Zur Vorlage · 0654/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme im Priembergweg 28. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Grundlage für die Feststellung des Sanierungsbedarfs war eine Untersuchung des TÜV aus dem Jahr 2016.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 180.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Rechtlich ist das Vorhaben als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt Essen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassungen im § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die Aufnahme der Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.3Durchführung der Baumaßnahme "Asbachtal KAG Nr. 97/22"Zur Vorlage · 0656/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme im Asbachtal. Die Asphaltfahrbahn weist Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr eine Erneuerung der Fahrbahn plant.
Die veranschlagten Baukosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 249.000 Euro. Die Finanzierung wird aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr vorgeschrieben.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.4Durchführung der Baumaßnahme "Im Stillen Winkel" KAG-Nr. 240/21Zur Vorlage · 0657/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Im Stillen Winkel“. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 195.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch der Stadt Essen entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr vorgeschrieben.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.5Durchführung der Baumaßnahme "Moltkestraße" KAG-Nr. 158/21Zur Vorlage · 0658/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung der Baumaßnahme in der Moltkestraße. Hintergrund des Vorhabens ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, die aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Grundlage für diese Einschätzung bildet eine Befahrung aller Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 201<0xC2>6. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung der Fahrbahn als zuständiger Straßenbaulastträger übernehmen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 145.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Rechtlich ist das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.6Durchführung der Baumaßnahme "Diemelstraße" KAG-Nr. 291/22Zur Vorlage · 0721/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Diemelstraße. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für den Sanierungsbedarf ist eine Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016.
Die geschätzten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.7Durchführung der Baumaßnahme "Am Hammershöfchen" KAG-Nr. 272/22Zur Vorlage · 0722/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Am Hammershöfchen“. Die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung vorgesehen ist. Grundlage für den Sanierungsbedarf ist eine Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Maßnahme als Straßenbaulastträger umsetzen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 190.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Rechtlich ist das Vorhaben nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.8Durchführung der Baumaßnahme "Gönterstraße" KAG-Nr. 40/22Zur Vorlage · 0723/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Gönterstraße. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer vorangegangenen Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist daher erneuerungsbedürftig. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als zuständiger Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn übernehmen.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 240.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen vorgesehen sind.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.9Durchführung der Baumaßnahme "Graf-Spee-Straße KAG-Nr.69/22"Zur Vorlage · 0724/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Graf-Spee-Straße. Die Asphaltfahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist.
Die Kosten für die Baukosten werden mit 170.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln zur Erneuerung von Nebenstraßen. Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabegesetz beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden gesetzlichen Änderung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 19.1Essener Laternen intelligent und zukunftsfähig ausbauen (Antrag der Fraktionen CDU, GRÜNE und FDP)Zur Vorlage · 0751/2024/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur intelligenten Erweiterung der Straßenbeleuchtung eingebracht. Der Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, beim Neubau sowie beim Austausch von Leuchten grundsätzlich Vorrichtungen für eine intelligente Sensorik und „Internet of Things (IoT)“-Fähigkeit vorzusehen. Ziel ist es, die Ausstattung mit solchen Technologien mittelfristig flächendeckend im gesamten Stadtgebiet voranzutreiben.
Darüber hinaus soll ein Konzept zur Nutzung intelligenter Beleuchtung entwickelt werden, das über eine rein individuelle Steuerung hinausgeht. In Kooperation mit „Connected.Essen“ und den zuständigen Fachbereichen sollen dabei allgemeine Nutzungsmöglichkeiten sowie konkrete Handlungsräume aufgezeigt werden. Gleichzeitig sollen Herausforderungen in Bereichen wie dem Abrechnungsmanagement, der Zuständigkeit, der technischen Betreuung und der Sicherheit identifiziert und entsprechende Lösungen erarbeitet werden.
Auf Grundlage dieses Konzepts sollen erste Modellprojekte durch ein Mittelzentren-Programm initiiert werden. Die Verwaltung wird zudem angewiesen, vorhandene Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Im Laufe des Jahres 2024 ist eine Zwischenberichterstattung zu den verschiedenen Initiativen in den zuständigen Ausschüssen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.2Beschleunigung des Tunneldurchstichs am Bahnhof KettwigZur Vorlage · 0743/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, um die Umsetzung des Tunneldurchstichs am Bahnhof Kettwig zu beschleunigen. Der Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sieht vor, dass die Stadtverwaltung erneut Verhandlungen mit dem Infrastrukturbetreiber DB Station & Service führt. Ziel ist es, den Bau des Tunnels zeitnah und idealerweise noch während der geplanten langfristigen Sperrung der S-Bahnlinie 6 zwischen Kettwig und Ratingen Ost zu realisieren.
Hintergrund der Initiative ist die Tatsache, dass für die Umsetzung solcher Maßnahmen Schienenstreckensperrungen erforderlich sind. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist eine solche Sperrung der Strecke jedoch erst ab dem Jahr 2026 zu erwarten. Durch den geplanten Tunneldurchstich sollen Fußgänger sowie Radfahrer vom Bahnhof Kettwig einen direkteren Zugang zum Ruhrufer erhalten. Dies soll insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner der Siedlung Am Kettwiger Ruhrbogen sowie Erholungssuchende und Touristen zugutekommen, da der bestehende Leinpfad entlang der Ruhr derzeit nicht an den Bahnhof angeschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.3TOP: Einrichtung von BewohnerparkbereichenZur Vorlage · 0744/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung von Planungskonzepten für Bewohnerparkbereiche in den Stadtteilen Holsterhausen, Rüttenscheid (Mädchenviertel) und Südviertel zu beauftragen. Diese Konzepte sollen auch die Einbindung von Quartiersparkhäusern beinhalten. Der Antrag sieht vor, dass im Regelfall ein oder mehrere solcher Parkhäuser zur Nutzung bereitgestellt werden sollen, bevor die Bewohnerparkbereiche offiziell ausgewiesen werden.
Die Begründung des Antrags führt auf einen hohen Parkdruck in den genannten Gebieten sowie auf bereits bestehende Bewohnerparkzonen in angrenzenden Bereichen wie dem Sternviertel, Museum Nord oder Museum Süd hin. Es wird darauf verwiesen, dass Planungen für vergleichbare Bereiche im Jahr 2012 aus Kostengründen nicht umgesetzt wurden, sich die Parksituation jedoch seitdem verschärft habe. Zudem wird angeführt, dass die Einrichtung von Bewohnerparkzonen laut Angaben der Verwaltung mittelfristig mehr Einnahmen als Ausgaben erzeugen kann. Der vorliegende Antrag orientiert sich an einem bereits im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einstimmig angenommenen Antrag zur Erarbeitung von Planungskonzepten für die Stadtteile Margarethenhöhe und Altenessen-Süd.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 20.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Ruhrbahn GmbH: Beschaffung von StraßenbahnfahrzeugenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 22.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 1. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 23.Verschiedenes