Mehr Sicherheit auf Zweirichtungsradwegen durch Rotmarkierungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich mit der Kennzeichnung von Zweirichtungsradwegen zur Erhöhung der Sicherheit auseinander. Hintergrund ist eine Anfrage aus dem Jahr 2023, die eine Prüfung zur Markierung bestimmter Abschnitte vorsah. Konkret sollen Zweirichtungsradwege im Bereich von querenden Straßen, freien Rechtsabbieger-Spuren sowie vor Einfahrten mit besonderen Erfordernissen rot markiert werden. Ergänzend dazu sollen Trennmarkierungen für die Radfahrspuren und bei Bedarf Hinweisschilder angebracht werden.
Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag vollumfänglich. Die sicherheitsrelevanten Markierungen werden bereits in aktuelle Straßenplanungen integriert. Dies gilt auch für einrichtungsgeführte Radverkehrsanlagen in Konfliktbereichen, die vom Kraftverkehr über Kreuzungen oder Überfahrten genutzt werden können. Bestehende Verkehrsanlagen sollen im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen sukzessive mit den Rotmarkierungen ausgestattet werden.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024Kenntnis genommen