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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Zollstraße von Haus-Berge-Straße bis Zollstraße

0591/2024/6 23.05.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Zollstraße, im Bereich von der Haus-Berge-Straße bis zur Zollstraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 92.000 Euro geschätzt.

Die Notwendigkeit der Maßnahme begründet sich damit, dass die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wird für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, das Beitragserhebungsverbot angewandt, wobei die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden.

In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den eingesparten Stromverbrauch eine gesamtheitlich positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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