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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Endstraße von Zollstraße bis Endstraße 11 (Ende)

0592/2024/6 23.05.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Endstraße, die den Abschnitt von der Zollstraße bis zur Endstraße 11 umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufige Kalkulation für die gesamte Maßnahme beläuft sich auf 63.000 Euro.

Die technische Begründung für das Projekt ergibt sich daraus, dass die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Umsetzung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft.

Finanzrechtlich ist das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Stichtag beschlossen wird. Durch die entsprechende Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.

Hinsichtlich der Klimabilanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, obwohl für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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