Durchführung der Baumaßnahme "Moltkestraße" KAG-Nr. 158/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung der Baumaßnahme in der Moltkestraße. Hintergrund des Vorhabens ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, die aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Grundlage für diese Einschätzung bildet eine Befahrung aller Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 201<0xC2>6. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung der Fahrbahn als zuständiger Straßenbaulastträger übernehmen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 145.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Rechtlich ist das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen
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